Frist abgelaufen

Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV- Nr. 20 03 07) der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung nach Aufhebung)

Die Angebotsfrist ist am 12. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 10. April 2024

  • Knettenbrech + Gurdulic Recycling GmbH & Co. KG, Wiesbaden (Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms)
  • REMONDIS GmbH & Co. KG – Region Süd-West, Mannheim (Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz))
  • Zeller Recycling GmbH, Mutterstadt (Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein)
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
28.11.2023
Angebotsfrist
12.01.2024
Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt. Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1), der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los 5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises Alzey-Worms (Los 7).
7 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
28.11.23
Abgabefrist
12.01.24
Öffnung
12.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Ludwigshafen am Rhein, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@gml-ludwigshafen.de
Telefon
+49 (0)621 591770
Website
https://www.gml-ludwigshafen.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.

  • Mindestanforderung „Versicherungsschutz“: Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.

  • Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebszertifizierung“ oder gleichwertig: Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.

  • Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-VI-Norm erfüllen“: Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“.

  • Mindestanforderung „ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal“: Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des § 7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt „Transport“ enthaltenen Verpflichtungserklärung.

  • Mindestanforderung „ordnungsgemäße und genehmigte Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)“

    • Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m breit
    • Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton), Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen
    • Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt Ludwigshafen/R. (49.4816
    • 8.3960) 15km Entf. z. MHKW
    • Stadt Frankenthal (49.5336
    • 8.3576) 20km Entf. z. MHKW
    • Stadt Speyer (49.3301
    • 8.4344) 18km Entf. z. MHKW
    • Stadt Neustadt adW (49.3506
    • 8.1760) 24km Entf. z. MHKW
    • Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167
    • 8.3604) 10km Entf. z. MHKW
    • LK Bad Dürkheim (49.4529
    • 8.1103) 24km Entf. z. MHKW
    • LK Alzey-Worms (49.7597
    • 8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss.
    • Die temporäre Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu 2 Wochen.
    • Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung) für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen
    • der Bieter muss für die Anlagen oder – sofern eine der Anlagen noch nicht in Betrieb ist – für eine vergleichbare Anlage als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein.
    • Nachweis: Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Annahme“
    • Beschreibung der „Zerkleinerungsstätte(n)“ mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zerkleinerungsstätte“
    • Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zwischenlagerstätte(n)“
    • Übermitlung bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n) (Abfallschlüsselnummer 20 03 07)
    • Übermittlung EfB-Zertifikat für sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.

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Lose (7)

Vergabeunterlagen

Projektplan89 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB6 Seiten
Vertragsentwurf287 KB12 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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