Verwaltungen, Schulen, Ämter und Landesbehörden beschaffen Büro- und Verbrauchsmaterial über Rahmenverträge. Vom Schreibgerät über Papier bis zu Druckerpatronen und Ordnungsmitteln handelt es sich um klassische C-Artikel mit hohem Bestellvolumen und regelmäßigem Bedarf.
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Stifte, Marker und Kleinartikel für Verwaltung, Schulen und Sitzungsbetrieb
Kopier- und Druckpapier sowie Umschläge und Vordrucke für den laufenden Bürobetrieb
Original- und Recyclingpatronen sowie Toner für Behördendrucker und Kopiersysteme
Ordner, Register und Archivmaterial für Registraturen und Aktenverwaltung
Büromaterial umfasst Verbrauchsartikel wie Papier, Ordner, Schreibgeräte, Toner und Druckerpatronen, Haftnotizen und Kleinbedarf für Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Behörden. Weil der Bedarf laufend und in vielen Dienststellen anfällt, decken öffentliche Auftraggeber ihn fast immer über mehrjährige Rahmenvereinbarungen, aus denen die Ämter per Katalog oder Online-Shop bestellen. Zentrale Beschaffungsstellen der Länder und kommunale Einkaufsgemeinschaften bündeln das Volumen, um bessere Konditionen zu erzielen. Die Vergabe erfolgt bei größeren Volumina als europaweite oder nationale offene Ausschreibung, kleinere Bedarfe laufen über die Verhandlungsvergabe. Aufträge werden nach Sortimenten in Lose geteilt, etwa Papier getrennt von Tonern. Nach der Bekanntmachung bewerten die Auftraggeber die Angebote über Warenkörbe mit repräsentativen Referenzartikeln.
Als Lieferleistung wird Büromaterial nach der UVgO und oberhalb der Schwellenwerte nach der VgV vergeben. Ein Schwerpunkt liegt auf umweltbezogenen Anforderungen, denn viele Vergabestellen fordern Recyclingpapier mit dem Blauen Engel, schadstoffarme Produkte und nachfüllbare oder recycelte Tonerkartuschen. Ihre Eignung belegen Bieter über Referenzen vergleichbarer Belieferungen, Angaben zur Lieferfähigkeit und Sortimentsbreite sowie eine funktionierende Bestellplattform mit elektronischem Katalog. Häufig verlangen Auftraggeber kurze Lieferzeiten, Sammelbestellungen und eine Retourenabwicklung. Weil sich die Produkte kaum unterscheiden, ergeht der Zuschlag meist über den Preis eines definierten Warenkorbs, teils ergänzt um Wertungspunkte für Umwelteigenschaften, Liefertreue und Servicequalität. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gelten die kalkulierten Preise als verbindlich.
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Büromaterial wird meist über mehrjährige Rahmenverträge nach UVgO ausgeschrieben, aus denen die Dienststellen nach Bedarf abrufen. Grundlage ist ein Warenkorb mit Referenzartikeln, der die zu erwartenden Mengen abbildet.
Da es sich um standardisierte C-Artikel handelt, entscheidet häufig der Gesamtpreis des Warenkorbs. Ergänzend fließen Lieferzeit, Onlinebestellsystem, Retourenabwicklung und teils der Anteil an Recyclingprodukten in die Wertung ein.
Viele öffentliche Auftraggeber fordern umweltfreundliche Produkte, etwa Papier mit Blauer-Engel-Zertifizierung oder wiederaufbereitete Tonerkartuschen. Solche Kriterien sind Teil der umweltbezogenen Anforderungen im Leistungsverzeichnis.
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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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