SektVO: Sektorenverordnung für Vergaben in der Versorgungswirtschaft
Definition
Die SektVO (Sektorenverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Auftraggeber in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Post oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie gewährt diesen Auftraggebern flexiblere Verfahrensregeln als die VgV.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SektVO gilt für Auftraggeber in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Post, die oberhalb der EU-Schwellenwerte beschaffen (432.000 Euro für Liefer-/Dienstleistungen, 5.404.000 Euro für Bauleistungen).
- Sektorenauftraggeber genießen mehr Verfahrensflexibilität als klassische öffentliche Auftraggeber: Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist gleichberechtigt neben dem offenen und nicht offenen Verfahren zulässig.
- Die SektVO erfasst nicht nur öffentlich-rechtliche, sondern auch privatrechtliche Unternehmen, die auf Grundlage besonderer oder ausschließlicher Rechte in den Sektoren tätig sind.
Was ist die SektVO?
Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Sektorenauftraggeber in den Bereichen Trinkwasser, Energie, Verkehr und Postdienste. Sie setzt die EU-Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenrichtlinie) in deutsches Recht um und trat am 18. April 2016 in Kraft.
Der Grund für ein separates Vergaberegime für diese Sektoren liegt in deren besonderen Marktstrukturen. Die Versorgungswirtschaft ist in vielen Bereichen durch natürliche Monopole oder besondere/ausschließliche Rechte geprägt. Gleichzeitig agieren die Auftraggeber in diesen Sektoren häufig im Wettbewerb mit privaten Anbietern, was ein flexibleres Vergaberecht erfordert.
Die SektVO steht in der Normenhierarchie unter dem GWB (§§ 136-147 GWB enthalten die gesetzlichen Grundlagen für Sektorenvergaben) und bildet zusammen mit der VgV, der VOB und der KonzVgV das System der Vergabeverordnungen im Oberschwellenbereich.
Verhältnis zur VgV:
Die SektVO ist das sektorale Pendant zur VgV. Während die VgV für klassische öffentliche Auftraggeber gilt, regelt die SektVO die Vergabe durch Sektorenauftraggeber. Die wesentlichen Unterschiede:
- •Flexiblere Verfahrenswahl: Sektorenauftraggeber können das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb jederzeit ohne besondere Begründung wählen
- •Höhere Schwellenwerte: Die EU-Schwellenwerte liegen für Liefer- und Dienstleistungen bei 432.000 Euro netto (statt 216.000 Euro bei klassischen Auftraggebern)
- •Qualifizierungssysteme: Sektorenauftraggeber können dauerhafte Qualifizierungssysteme einrichten, die als Alternative zum Teilnahmewettbewerb dienen
Für Bieter bedeutet die SektVO: Wer Aufträge von Stadtwerken, Energieversorgern, Verkehrsunternehmen oder Postdienstleistern gewinnen möchte, muss die besonderen Regeln der SektVO kennen.
Sektorenauftraggeber: Wer fällt unter die SektVO?
Die SektVO gilt für eine besondere Gruppe von Auftraggebern, die Sektorenauftraggeber. Diese sind in § 100 GWB definiert und umfassen drei Kategorien:
1. Öffentliche Auftraggeber (§ 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 99 GWB):
Klassische öffentliche Auftraggeber, die in einem der Sektoren tätig sind, z. B.:
- •Kommunale Stadtwerke (Wasser, Energie)
- •Kommunale Verkehrsbetriebe
- •Öffentlich-rechtliche Zweckverbände der Wasserversorgung
2. Öffentliche Unternehmen (§ 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB):
Unternehmen, auf die öffentliche Auftraggeber einen beherrschenden Einfluss ausüben können, z. B.:
- •Stadtwerke GmbH (mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung)
- •Landesenergieagenturen
- •Öffentliche Hafengesellschaften
3. Private Unternehmen mit besonderen Rechten (§ 100 Abs. 1 Nr. 3 GWB):
Private Unternehmen, die auf Grundlage besonderer oder ausschließlicher Rechte in einem der Sektoren tätig sind. Besondere Rechte liegen vor, wenn die Zahl der berechtigten Unternehmen begrenzt ist, z. B.:
- •Private Energienetzbetreiber mit Konzessionsvertrag
- •Private Flughafenbetreiber
- •Postdienstleister mit Universaldienstpflicht
Die vier Sektoren im Detail:
Wichtig: Die SektVO gilt nur für Aufträge, die im Zusammenhang mit der Sektorentätigkeit vergeben werden. Beschafft ein Stadtwerk Büromöbel für seine Verwaltung, fällt dies nicht unter die SektVO, sondern unter die VgV.
Verfahrensarten und Besonderheiten der SektVO
Die SektVO bietet Sektorenauftraggebern mehr Verfahrensflexibilität als die VgV klassischen öffentlichen Auftraggebern gewährt.
Verfahrensarten (§ 13 SektVO):
Die SektVO kennt die gleichen Verfahrensarten wie die VgV, gewährt aber bei der Wahl größere Freiheit:
- •Offenes Verfahren: Alle Interessenten können ein Angebot abgeben
- •Nicht offenes Verfahren: Nur ausgewählte Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
- •Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Verhandlungen über die Angebotsinhalte, jederzeit ohne Begründung wählbar (im Gegensatz zur VgV, wo besondere Voraussetzungen vorliegen müssen)
- •Wettbewerblicher Dialog: Für besonders komplexe Aufträge
- •Innovationspartnerschaft: Für innovative Leistungen
Qualifizierungssysteme (§ 24 SektVO):
Eine Besonderheit der SektVO ist die Möglichkeit, dauerhafte Qualifizierungssysteme einzurichten. Unternehmen können sich jederzeit für ein solches System bewerben und werden bei Eignung in eine Anbieterliste aufgenommen. Der Sektorenauftraggeber kann dann bei Bedarf Unternehmen aus dieser Liste zur Angebotsabgabe auffordern, ohne jedes Mal einen neuen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Die Einrichtung eines Qualifizierungssystems muss EU-weit bekannt gemacht werden. Die Qualifizierungskriterien müssen objektiv, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein.
Fristen (§§ 15-17 SektVO):
- •Offenes Verfahren: Mindestens 35 Tage Angebotsfrist (verkürzbar auf 15 Tage)
- •Nicht offenes Verfahren: 15 Tage Bewerbungsfrist, 10 Tage Angebotsfrist
- •Verhandlungsverfahren: 15 Tage Bewerbungsfrist
Die Fristen der SektVO sind teilweise kürzer als die der VgV, was den Sektorenauftraggebern schnellere Beschaffungen ermöglicht.
Besondere Bestimmungen:
- •Bereichsausnahme bei Wettbewerb (§ 137 GWB): Wenn ein Sektor dem unmittelbaren Wettbewerb ausgesetzt ist, kann die EU-Kommission auf Antrag feststellen, dass die SektVO für diesen Sektor nicht mehr gilt.
- •Direkte Aufforderung zur Angebotsabgabe ohne vorherige Bekanntmachung ist in bestimmten Fällen möglich (z. B. bei Forschungsaufträgen).
EU-Schwellenwerte und Anwendungsbereich der SektVO
Die SektVO gilt nur für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Diese liegen für Sektorenauftraggeber höher als für klassische öffentliche Auftraggeber.
Aktuelle EU-Schwellenwerte für Sektorenauftraggeber (seit 01.01.2026):
Zum Vergleich: Klassische öffentliche Auftraggeber unterliegen der VgV bereits ab 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen.
Unterhalb der Schwellenwerte:
Für Sektorenauftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten grundsätzlich die allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätze. Die UVgO findet auf Sektorenauftraggeber keine direkte Anwendung, da sie speziell für klassische öffentliche Auftraggeber konzipiert ist. Viele Sektorenauftraggeber haben jedoch eigene interne Vergaberichtlinien, die sich an der UVgO orientieren.
Schätzung des Auftragswerts (§ 3 SektVO):
Die Regeln zur Schätzung des Auftragswerts entsprechen im Wesentlichen denen der VgV:
- •Es gilt der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer
- •Bei Rahmenverträgen: Der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge während der Laufzeit
- •Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen: Der Gesamtwert der letzten 12 Monate oder des letzten Haushaltsjahres
- •Aufteilungsverbot: Die Aufteilung eines Auftrags zur Umgehung der Schwellenwerte ist unzulässig
Praxisrelevanz:
Die höheren Schwellenwerte bedeuten, dass Sektorenauftraggeber einen größeren Anteil ihrer Beschaffungen ohne EU-weites Vergabeverfahren durchführen können. Für Bieter reduziert dies die Transparenz im Sektorenbereich. Es empfiehlt sich, aktiv den Kontakt zu Sektorenauftraggebern zu suchen und sich in deren Qualifizierungssysteme eintragen zu lassen.
Praxistipps für Bieter bei Sektorenvergaben
Die Teilnahme an Vergabeverfahren nach der SektVO erfordert ein Verständnis der besonderen Spielregeln. Hier die wichtigsten Empfehlungen:
1. Qualifizierungssysteme nutzen
Viele Sektorenauftraggeber, insbesondere Energieversorger, Netzbetreiber und Verkehrsunternehmen, führen dauerhafte Qualifizierungssysteme. Registrieren Sie sich aktiv und halten Sie Ihre Qualifizierungsunterlagen aktuell. Ein Platz im Qualifizierungssystem ist oft die Voraussetzung, um überhaupt zur Angebotsabgabe eingeladen zu werden.
2. Branchenspezifische Anforderungen kennen
Jeder Sektor hat seine eigenen technischen Standards und regulatorischen Anforderungen:
- •Energiesektor: EnWG, technische Anschlussregeln, IT-Sicherheitskatalog
- •Wassersektor: TrinkwV, DVGW-Regelwerk, Wassersicherheitskonzepte
- •Verkehrssektor: BOStrab, EBO, ÖPNV-Gesetze der Länder
- •Postsektor: PostG, Universaldienstpflicht
3. Vergabeplattformen der Sektorenauftraggeber kennen
Sektorenauftraggeber nutzen häufig eigene Beschaffungsportale oder spezielle Vergabeplattformen. Neben den allgemeinen Vergabeplattformen sollten Sie die sektorspezifischen Portale beobachten. Bidfix aggregiert Ausschreibungen verschiedener Plattformen und erleichtert die Suche.
4. Auf Verhandlungen vorbereitet sein
Da Sektorenauftraggeber das Verhandlungsverfahren ohne besondere Begründung wählen können, kommen Verhandlungsgespräche häufiger vor als im klassischen Vergabebereich. Bereiten Sie sich darauf vor:
- •Bestimmen Sie Ihre Verhandlungsspielräume vorab
- •Identifizieren Sie Mehrwerte, die Sie im Verhandlungsgespräch anbieten können
- •Seien Sie flexibel bei der Vertragsgestaltung
5. Rechtsschutz beachten
Auch im Sektorenbereich steht Bietern oberhalb der Schwellenwerte der volle vergaberechtliche Rechtsschutz über Vergabekammern und Oberlandesgerichte zur Verfügung. Die Rüge- und Nachprüfungsfristen des GWB gelten uneingeschränkt.
6. Rahmenvereinbarungen im Blick behalten
Sektorenauftraggeber arbeiten häufig mit Rahmenverträgen, die über mehrere Jahre laufen. Die Teilnahme an der Vergabe eines Rahmenvertrags kann Folgeaufträge über die gesamte Laufzeit sichern.
FAQ
Wann gilt die SektVO statt der VgV?
Die SektVO gilt, wenn ein Sektorenauftraggeber (Unternehmen in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr oder Post) einen Auftrag vergibt, der im Zusammenhang mit seiner Sektorentätigkeit steht und den EU-Schwellenwert erreicht. Für andere Beschaffungen desselben Auftraggebers, die nicht mit der Sektorentätigkeit zusammenhängen, gilt die VgV.
Warum haben Sektorenauftraggeber höhere Schwellenwerte?
Die höheren Schwellenwerte (432.000 Euro statt 216.000 Euro für Liefer-/Dienstleistungen) berücksichtigen, dass Sektorenauftraggeber häufig im Wettbewerb mit privaten Unternehmen stehen und daher mehr Beschaffungsflexibilität benötigen. Die EU-Sektorenrichtlinie gewährt deshalb bewusst ein weniger restriktives Vergaberegime.
Was ist ein Qualifizierungssystem nach SektVO?
Ein Qualifizierungssystem ist eine dauerhafte Liste qualifizierter Unternehmen, die der Sektorenauftraggeber einrichtet. Unternehmen können sich jederzeit bewerben und werden bei Erfüllung objektiver Kriterien aufgenommen. Der Auftraggeber kann dann bei Bedarf Unternehmen aus der Liste zur Angebotsabgabe auffordern, ohne jedes Mal einen neuen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Dürfen Sektorenauftraggeber das Verhandlungsverfahren frei wählen?
Ja, anders als klassische öffentliche Auftraggeber nach der VgV dürfen Sektorenauftraggeber das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb jederzeit ohne besondere Begründung wählen. Dies ist eine der wesentlichen Erleichterungen der SektVO gegenüber der VgV.
Gilt die SektVO auch für private Unternehmen?
Ja, die SektVO gilt auch für private Unternehmen, die auf Grundlage besonderer oder ausschließlicher Rechte in einem der Sektoren (Wasser, Energie, Verkehr, Post) tätig sind. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern die Tätigkeit im Sektor und das Vorliegen besonderer Rechte.
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Verwandte Glossarbegriffe
VgV
Die VgV (Vergabeverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie konkretisiert das GWB und enthält besondere Vorschriften für freiberufliche Leistungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen.
Vergaberecht & RegelwerkeGWB
Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Teil 4 (§§ 97-184) bildet die gesetzliche Grundlage des öffentlichen Vergaberechts und setzt die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht um.
Vergaberecht & RegelwerkeVergaberecht
Das Vergaberecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland Waren, Dienst- und Bauleistungen beschaffen müssen. Es umfasst EU-Richtlinien, das GWB, die VgV, die UVgO und die VOB und gewährleistet Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.
VergaberechtSchwellenwerte
Schwellenwerte sind die vom EU-Gesetzgeber festgelegten Auftragswertgrenzen, ab deren Erreichen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.
VertragsformenRahmenvertrag
Ein Rahmenvertrag (Rahmenvereinbarung) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die die Bedingungen für künftige Einzelaufträge während eines bestimmten Zeitraums festlegt.
Vergaberecht & RegelwerkeKonzVGV
Die KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung) regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen oberhalb des EU-Schwellenwerts von 5.538.000 Euro. Sie setzt die EU-Richtlinie 2014/23/EU in deutsches Recht um.