Kommunen, Landkreise und Wohnungsgesellschaften schreiben Solaranlagen für ihre Liegenschaften aus, von Aufdach-Photovoltaik auf Schulen und Turnhallen bis zu Freiflächenanlagen und Solarthermie. Vergeben werden Planung nach HOAI, Errichtung sowie Betrieb und Wartung. Fachbetriebe finden hier Aufträge mit langfristiger Perspektive durch kommunale Klimaziele.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Solar-Vergaben veröffentlicht haben.
Planung und Errichtung von PV-Anlagen auf Schulen, Turnhallen und Verwaltungsgebäuden
Solarparks auf kommunalen Konversions- und Randflächen
Anlagen zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung für Bäder und Liegenschaften
Monitoring, Instandhaltung und Ertragskontrolle bestehender Solaranlagen
Unter Solar fasst die öffentliche Beschaffung sowohl die Stromerzeugung aus Photovoltaik als auch die Wärmegewinnung über Solarthermie zusammen. Ausgeschrieben werden große Freiflächenanlagen auf kommunalen Grundstücken, Konversions- und Deponieflächen, aber auch solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung in Bädern, Pflegeheimen und Wohngebäuden kommunaler Gesellschaften. Bei Freiflächenprojekten verpachten Kommunen häufig Flächen oder schreiben die Errichtung und den Betrieb im Contracting aus, bei gebäudebezogenen Anlagen wird die schlüsselfertige Errichtung vergeben. Die Vergabeart richtet sich nach dem Auftragswert und reicht von der freihändigen Vergabe kleiner Kollektorflächen bis zum offenen Verfahren umfangreicher Solarparks. Nach der Bekanntmachung und Angebotsphase entscheidet der Auftraggeber über den Zuschlag auf Basis von Preis, Ertrag und Betriebskonzept.
Die schlüsselfertige Errichtung von Solaranlagen wird als Bauleistung nach VOB/A vergeben, während reine Komponentenlieferungen unter UVgO oder VgV fallen. Photovoltaische Anlagen erfordern Fachkunde im Elektrotechnikerhandwerk und die Einhaltung der VDE-Anschlussbedingungen, solarthermische Anlagen verlangen Kompetenz im Anlagenmechaniker- und Heizungsbauhandwerk sowie die Einbindung in die vorhandene Wärmeversorgung. Bieter belegen ihre Eignung durch Handwerksrolleneintrag, Referenzobjekte, qualifiziertes Personal und Haftpflichtversicherung. Für die Stromeinspeisung greifen die Vergütungs- und Anschlussregeln des EEG, für Effizienz und Förderfähigkeit die einschlägigen technischen Regelwerke der Solartechnik. Gewertet wird bei anspruchsvollen Projekten nach Preis und Leistung, wobei prognostizierter Jahresertrag, Betriebskosten, Garantiezeiten und bei Contracting-Modellen die Bonität des Anbieters berücksichtigt werden.
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Vergeben werden die Planung nach den HOAI-Leistungsphasen, die Lieferung und Montage der Anlage, der Netzanschluss sowie die spätere Wartung. Häufig wird die schlüsselfertige Errichtung aus einer Hand gefordert.
Die Errichtung einer Anlage ist meist eine Bauleistung nach der VOB/A, während die reine Modul- oder Komponentenlieferung nach VgV oder UVgO läuft. Planungsleistungen werden nach der VgV auf Basis der HOAI vergeben.
Gefordert werden Referenzen vergleichbarer Anlagenleistung in Kilowatt-Peak, die Fachkunde im Elektrohandwerk und Zertifikate der ausführenden Betriebe. Erfahrung mit dem Netzanschluss ist oft nachzuweisen.
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