Photovoltaik-Projekte für kommunale Dächer und Freiflächen. Die Energiewende treibt massive Investitionen in Solaranlagen auf Schulen, Rathäusern, Feuerwachen und kommunalen Parkplätzen – ein boomender Markt mit attraktiven Projektgrößen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Photovoltaik-Vergaben veröffentlicht haben.
PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
Solarparks auf kommunalen Flächen
Überdachungen mit Solarmodulen
Batteriespeicher für Eigenverbrauch
Öffentliche Auftraggeber schreiben Photovoltaikanlagen überwiegend zur Ausstattung eigener Liegenschaften aus, etwa auf Dächern von Schulen, Sporthallen, Rathäusern und Betriebshöfen sowie auf versiegelten Freiflächen. Der Auftrag umfasst je nach Projekt die Planung, Lieferung und Montage von Modulen, Unterkonstruktion, Wechselrichtern und Netzanschluss, oft ergänzt um einen Wartungsvertrag. Vergeben wird meist als Bauleistung im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung, bei reiner Modullieferung auch als Lieferleistung. Kommunen wählen abhängig vom Auftragswert die öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, teilweise werden Anlagen im Contracting an einen Betreiber vergeben. Nach der Bekanntmachung und der Angebotsphase auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, häufig unter Berücksichtigung von Ertragsprognose und Anlagenqualität.
Errichtet ein Betrieb eine Photovoltaikanlage schlüsselfertig, wird als Bauleistung nach VOB/A vergeben, die reine Lieferung der Komponenten fällt unter UVgO oder VgV. Fachbetriebe weisen ihre Eignung über Eintragung in die Handwerksrolle im Elektrotechnikerhandwerk, Referenzen vergleichbarer Anlagen, Angaben zum Fachpersonal und die Betriebshaftpflicht nach. Maßgeblich sind die einschlägigen Normen der Elektroinstallation, insbesondere die VDE-Bestimmungen für den Anschluss und den Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Für die Einspeisung und Vergütung gelten die Regelungen des EEG. Bei Contracting-Modellen prüft der Auftraggeber zusätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betreibers. Gewertet wird zunehmend nach Preis und Leistung, wobei Wirkungsgrad, Ertragsgarantie und Gewährleistung neben dem Angebotspreis in die Bewertung einfließen.
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Kommunen schreiben zunehmend PV-Anlagen auf Schulen, Rathäusern, Feuerwachen und anderen öffentlichen Gebäuden aus. Auch Freiflächen-Anlagen und Contracting-Modelle werden vergeben.
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Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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