Taxifahrten Ausschreibungen

Landkreise, Krankenkassen sowie Sozial- und Jugendämter vergeben Taxifahrten als Beförderungsleistung. Ausgeschrieben werden sitzende Krankenfahrten nach SGB V, Sozial- und Behindertenfahrten, Fahrten zu Förderschulen und Kitas sowie Anrufsammeltaxis im ergänzenden ÖPNV. Nötig ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.

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Verwandte Themen

Wer schreibt Taxifahrten aus?

Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Taxifahrten-Vergaben veröffentlicht haben.

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Was wird bei Taxifahrten ausgeschrieben?

Sitzende Krankenfahrten

Beförderung von Patienten zu ambulanten Behandlungen im Rahmen des § 60 SGB V

Sozial- und Behindertenfahrten

Fahrten zu Werkstätten, Tagesstätten und Therapien im Auftrag von Sozial- und Jugendämtern

Fahrten zu Kita und Förderschule

Individuelle Beförderung von Kindern mit besonderem Bedarf zu Einrichtungen

Anrufsammeltaxi

Bedarfsgesteuerter Verkehr als Ergänzung des Linien-ÖPNV in Rand- und Schwachlastzeiten

Taxifahrten Ausschreibungen: das sollten Bieter wissen

Taxifahrten im Auftrag öffentlicher Stellen

Öffentliche Auftraggeber vergeben Taxifahrten für sehr unterschiedliche Anlässe, etwa Krankenfahrten sitzender Patienten ohne medizinische Betreuung, die Beförderung einzelner Schülerinnen und Schüler zu Förderschulen, Fahrten für soziale Einrichtungen oder ergänzende Beförderungen im Nahverkehr. Auftraggeber sind Landkreise, Kommunen, Kliniken und Sozialträger, teils auch Krankenkassen als Kostenträger. Ausgeschrieben wird meist als Rahmenvereinbarung, aus der einzelne Fahrten nach Bedarf abgerufen werden, häufig in Losen nach Gebiet oder Fahrtzweck. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistung nach UVgO, oberhalb des Schwellenwerts nach VgV. In der Bekanntmachung stehen Erreichbarkeit, Reaktionszeiten und barrierefreie Fahrzeuge im Mittelpunkt. Bieter kalkulieren auf Basis der örtlichen Taxitarife oder vereinbarter Pauschalen. Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot mit verbindlichen Servicezusagen.

PBefG und Nachweise für Taxi- und Mietwagenunternehmen

Taxi- und Mietwagenverkehr unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und setzt die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde voraus. Unternehmer müssen persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, das Fahrpersonal benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und ein aktuelles Führungszeugnis. Ausgeschrieben wird als Dienstleistung nach UVgO oder VgV. Auftraggeber verlangen die gültige Genehmigung, Referenzen, Angaben zu Anzahl und Ausstattung der Fahrzeuge samt Nachweis der Hauptuntersuchung und eine Betriebshaftpflicht. Für Krankenfahrten sind Vereinbarungen mit den Krankenkassen und teils behindertengerechte Fahrzeuge gefordert, für die Beförderung von Kindern gelten erhöhte Anforderungen an die Zuverlässigkeit. Gewertet wird häufig über den Preis, gebunden an den örtlichen Taxitarif, ergänzt um Verfügbarkeit, Pünktlichkeit und die Eignung der Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

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Häufige Fragen zu Taxifahrten

Ausgeschrieben werden vor allem sitzende Krankenfahrten, Sozial- und Behindertenfahrten sowie bedarfsgesteuerte Verkehre wie Anrufsammeltaxis. Auftraggeber sind Landkreise, Krankenkassen und Sozialbehörden, die Fahrten oft in Losen nach Region vergeben.

Nötig ist eine Konzession für den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen nach dem PBefG. Die eingesetzten Fahrer benötigen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, häufig verlangt wird zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis.

Taxifahrten decken die sitzende Beförderung ohne medizinische Betreuung ab. Der Krankentransport mit Trage oder Betreuung durch Rettungspersonal wird gesondert und nach anderen Vorgaben ausgeschrieben.

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