Die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH beabsichtigt die ganzheitliche Vergabe von Planungs-, Bau- und Betriebsleistungen für den Ersatzneubau des Heljensbades, die Sanierung der Außenbecken sowie die Sanierung eines Vereinshauses für Schützen und Kegler im Rahmen eines Totalunternehmer-Modells. Es wird von ca. 4.680 m2 BGF Neubauflächen und ca. 900 m2 zu sanierenden Flächen des Vereinshauses ausgegangen. Hinzukommt die Wiederherstellung von ca. 3.400 m2 Außenwasserflächen und 3.500 m2 Beckenumgängen. Die übrigen Freianlagen von ca. 32.000 m2 sollen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Die Investitionskosten werden auf rund 36 Mio. Euro geschätzt (bezogen auf Kostenerhebung Q3 2023; KG 200-700 DIN 276; inkl. Index- und Risikokosten bis zur Bauabnahme und Zwischenfinanzierung). Die Einhaltung des Kostenrahmens ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH von entscheidender Bedeutung, wodurch es im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu Anpassungen des in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungssolls kommen kann. Neben den Investitionskosten enthält der unter 2.1.3./5.1.5. angegebene geschätzte Wert insbesondere auch geschätzte Kosten der vom Auftragnehmer zu erbringender Planung, Bauzwischenfinanzierung und Betriebsleistungen. Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen soll zum Ende des 3. Quartals 2028 und der Beginn der Nutzung soll im 4. Quartal 2028 erfolgen. Die Einhaltung dieses Termins ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH bzw. die Stadt Heiligenhaus von entscheidender Bedeutung, da für das Vorhaben Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm des Landes NRW und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt wurden, welche eine Baufertigstellung bis zum Ende des 3. Quartals 2028 voraussetzen. Der rechtzeitige Abruf und die endgültige Einbindung der Fördermittel sollen dadurch sichergestellt werden, dass konkrete Zwischentermine im Bauablauf vorgesehen und eingehalten werden. Der Auftragnehmer wird über zu vereinbarende Vertragsstrafen hinaus nicht für das Risiko des Fördermittelverlustes im Falle nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu haften haben. Der Stadt Heiligenhaus wurden im August 2024 im Rahmen der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen 2024 rund 30 Millionen Euro Fördermittel für die Modernisierung und Neukonzeptionierung des Heljensbads in Aussicht gestellt. Der Bewilligungsbescheid wird in Kürze erwartet. Sollten die Fördermittel letztlich doch nicht gewährt werden, wird die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH das vorliegende Vergabeverfahren aufheben und keinen Ersatzneubau des Heljensbades realisieren. Den Vergabeunterlagen sind für verschiedene Zeitpunkte einer Aufhebung jeweils angemessene Bieterentschädigungen zu entnehmen. Der zukünftige Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der für das Förderprogramm erforderlichen Verwendungsnachweise. Darüber hinaus plant der Auftraggeber Fördermittel bei dem Bundesförderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zu beantragen. Die Fördervoraussetzungen und die (wirtschaftliche) Machbarkeit der Einhaltung der Voraussetzungen werden derzeit noch geprüft und spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert.
Die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH beabsichtigt die ganzheitliche Vergabe von Planungs-, Bau- und Betriebsleistungen für den Ersatzneubau des Heljensbades, die Sanierung der Außenbecken sowie die Sanierung eines Vereinshauses für Schützen und Kegler im Rahmen eines Totalunternehmer-Modells. Es wird von ca. 4.680 m2 BGF Neubauflächen und ca. 900 m2 zu sanierenden Flächen des Vereinshauses ausgegangen. Hinzukommt die Wiederherstellung von ca. 3.400 m2 Außenwasserflächen und 3.500 m2 Beckenumgängen. Die übrigen Freianlagen von ca. 32.000 m2 sollen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Die Investitionskosten werden auf rund 36 Mio. Euro geschätzt (bezogen auf Kostenerhebung Q3 2023; KG 200-700 DIN 276; inkl. Index- und Risikokosten bis zur Bauabnahme und Zwischenfinanzierung). Die Einhaltung des Kostenrahmens ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH von entscheidender Bedeutung, wodurch es im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu Anpassungen des in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungssolls kommen kann. Neben den Investitionskosten enthält der unter 2.1.3./5.1.5. angegebene geschätzte Wert insbesondere auch geschätzte Kosten der vom Auftragnehmer zu erbringenden Betriebsleistungen. Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen soll zum Ende des 4. Quartals 2028 und der Beginn der Nutzung soll im 1. Quartal 2029 erfolgen. Die Einhaltung dieses Termins ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH bzw. die Stadt Heiligenhaus von entscheidender Bedeutung, da für das Vorhaben Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm des Landes NRW und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt wurden, welche eine Baufertigstellung bis zum Ende des 4. Quartals 2028 voraussetzen. Der rechtzeitige Abruf und die endgültige Einbindung der Fördermittel sollen dadurch sichergestellt werden, dass konkrete Zwischentermine im Bauablauf vorgesehen und eingehalten werden. Der Auftragnehmer wird über zu vereinbarende Vertragsstrafen hinaus nicht für das Risiko des Fördermittelverlustes im Falle nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu haften haben. Der Stadt Heiligenhaus wurden aus dem Städtebauförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen 2024 rund 30 Millionen Euro Fördermittel für die Modernisierung und Neukonzeptionierung des Heljensbads bewilligt. Sollten die Fördermittel letztlich doch nicht gewährt werden, wird die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH das vorliegende Vergabeverfahren aufheben und keinen Ersatzneubau des Heljensbades realisieren. Den Vergabeunterlagen sind für verschiedene Zeitpunkte einer Aufhebung jeweils angemessene Bieterentschädigungen zu entnehmen. Der zukünftige Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der für das Förderprogramm erforderlichen Verwendungsnachweise. Fördervoraussetzungen sind u. a., dass die Gebäude und die dazugehörigen Anlagen von potenziellen langfristigen Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden (Klimawandelanpassungsmaßnahmen), dass ein hohes Maß an Energieeffizienz erreicht wird (Effizienzgebäude 40-Standard für Neubaumaßnahmen bzw. Effizienzgebäude 55-Standard für Sanierungen) und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mindestens mit dem Klimaneutralitätsziel der EU bis 2050 in Einklang stehen.
Die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH beabsichtigt die ganzheitliche Vergabe von Planungs-, Bau- und Betriebsleistungen für den Ersatzneubau des Heljensbades, die Sanierung der Außenbecken sowie die Sanierung eines Vereinshauses für Schützen und Kegler im Rahmen eines Totalunternehmer-Modells. Es wird von ca. 4.680 m2 BGF Neubauflächen und ca. 900 m2 zu sanierenden Flächen des Vereinshauses ausgegangen. Hinzukommt die Wiederherstellung von ca. 3.400 m2 Außenwasserflächen und 3.500 m2 Beckenumgängen. Die übrigen Freianlagen von ca. 32.000 m2 sollen erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Die Investitionskosten werden auf rund 36 Mio. Euro geschätzt (bezogen auf Kostenerhebung Q3 2023; KG 200-700 DIN 276; inkl. Index- und Risikokosten bis zur Bauabnahme und Zwischenfinanzierung). Die Einhaltung des Kostenrahmens ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH von entscheidender Bedeutung, wodurch es im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu Anpassungen des in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungssolls kommen kann. Neben den Investitionskosten enthält der unter 2.1.3./5.1.5. angegebene geschätzte Wert insbesondere auch geschätzte Kosten der vom Auftragnehmer zu erbringenden Betriebsleistungen. Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen soll zum Ende des 4. Quartals 2028 und der Beginn der Nutzung soll im 1. Quartal 2029 erfolgen. Die Einhaltung dieses Termins ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH bzw. die Stadt Heiligenhaus von entscheidender Bedeutung, da für das Vorhaben Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm des Landes NRW und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt wurden, welche eine Baufertigstellung bis zum Ende des 4. Quartals 2028 voraussetzen. Der rechtzeitige Abruf und die endgültige Einbindung der Fördermittel sollen dadurch sichergestellt werden, dass konkrete Zwischentermine im Bauablauf vorgesehen und eingehalten werden. Der Auftragnehmer wird über zu vereinbarende Vertragsstrafen hinaus nicht für das Risiko des Fördermittelverlustes im Falle nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu haften haben. Der Stadt Heiligenhaus wurden aus dem Städtebauförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen 2024 rund 30 Millionen Euro Fördermittel für die Modernisierung und Neukonzeptionierung des Heljensbads bewilligt. Sollten die Fördermittel letztlich doch nicht gewährt werden, wird die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH das vorliegende Vergabeverfahren aufheben und keinen Ersatzneubau des Heljensbades realisieren. Den Vergabeunterlagen sind für verschiedene Zeitpunkte einer Aufhebung jeweils angemessene Bieterentschädigungen zu entnehmen. Der zukünftige Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der für das Förderprogramm erforderlichen Verwendungsnachweise. Fördervoraussetzungen sind u. a., dass die Gebäude und die dazugehörigen Anlagen von potenziellen langfristigen Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden (Klimawandelanpassungsmaßnahmen), dass ein hohes Maß an Energieeffizienz erreicht wird (Effizienzgebäude 40-Standard für Neubaumaßnahmen bzw. Effizienzgebäude 55-Standard für Sanierungen) und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mindestens mit dem Klimaneutralitätsziel der EU bis 2050 in Einklang stehen.
Die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH beabsichtigt die ganzheitliche Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Ersatzneubau des Heljensbades, die Sanierung der Außenbecken sowie die Sanierung eines Vereinshauses für Schützen und Kegler im Rahmen eines Totalunternehmer-Modells. Es wird von ca. 4.680 m2 BGF Neubauflächen und ca. 900 m2 zu sanierenden Flächen des Vereinshauses ausgegangen. Hinzukommen die Wiederherstellung von ca. 3.400 m2 Außenwasserflächen und 3.500 m2 Beckenumgängen. Die übrigen Freianlagen von ca. 32.000 m2 sollen erhalten bleiben bzw. Wiederhergestellt werden. Die Investitionskosten werden auf rund 36 Mio. Euro geschätzt (bezogen auf Kostenerhebung Q3 2023; KG 200-700 DIN 276; inkl. Index- und Risikokosten bis zur Bauabnahme und Zwischenfinanzierung). Die Einhaltung des Kostenrahmens ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH von entscheidender Bedeutung, wodurch es im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu Anpassungen des in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungssolls kommen kann. Neben den Investitionskosten enthält der unter 2.1.3./5.1.5. angegebene geschätzte Wert insbesondere auch geschätzte Kosten der vom Auftragnehmer zu erbringender Planung, Bauzwischenfinanzierung und Betriebsleistungen. Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen soll zum Ende des 2. Quartals 2028 und der Beginn der Nutzung soll im 4. Quartal 2028 erfolgen. Die Einhaltung dieses Termins ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH bzw. die Stadt Heiligenhaus von entscheidender Bedeutung, da für das Vorhaben Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm des Landes NRW und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt wurden, welche eine Baufertigstellung bis zum Ende des 2. Quartals 2028 voraussetzen. Der rechtzeitige Abruf und die endgültige Einbindung der Fördermittel sollen dadurch sichergestellt werden, dass konkrete Zwischentermine im Bauablauf vorgesehen und eingehalten werden. Der Auftragnehmer wird über zu vereinbarende Vertragsstrafen hinaus nicht für das Risiko des Fördermittelverlustes im Falle nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu haften haben. Die Entscheidung über die Gewährung der Fördermittel wird voraussichtlich im Laufe des 3. Quartals 2024 erfolgen. Sollten die Fördermittel letztlich nicht gewährt werden, wird die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH das vorliegende Vergabeverfahren aufheben und keinen Ersatzneubau des Heljensbades realisieren. Die Vergabeunterlagen werden für verschiedene Zeitpunkte einer Aufhebung jeweils angemessene Bieterentschädigungen vorsehen. Interessierte Unternehmen haben ihr Interesse an dem Auftrag durch Abgabe einer Interessenbekundung bis zum 17.06.2024 um 11:00 Uhr bei der unter 8.1 (ORG-0002) genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Hierfür genügt eine E-Mail mit Angabe des interessierten Unternehmens. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere, gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Ohne Interessenbekundung ist eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht möglich. Die Unternehmen, die eine Interessenbekundung abgegeben haben, werden zu gegebener Zeit aufgefordert, ihr Interesse zu bestätigen. Diese Interessenbestätigung (entspricht einem Teilnahmeantrag) sowie spätere Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/ einzureichen sein; die Zugangsdaten werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilt
Die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH beabsichtigt die ganzheitliche Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Ersatzneubau des Heljensbades, die Sanierung der Außenbecken sowie die Sanierung eines Vereinshauses für Schützen und Kegler im Rahmen eines Totalunternehmer-Modells. Es wird von ca. 4.680 m2 BGF Neubauflächen und ca. 900 m2 zu sanierenden Flächen des Vereinshauses ausgegangen. Hinzukommen die Wiederherstellung von ca. 3.400 m2 Außenwasserflächen und 3.500 m2 Beckenumgängen. Die übrigen Freianlagen von ca. 32.000 m2 sollen erhalten bleiben bzw. Wiederhergestellt werden. Die Investitionskosten werden auf rund 36 Mio. Euro geschätzt (bezogen auf Kostenerhebung Q3 2023; KG 200-700 DIN 276; inkl. Index- und Risikokosten bis zur Bauabnahme und Zwischenfinanzierung). Die Einhaltung des Kostenrahmens ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH von entscheidender Bedeutung, wodurch es im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu Anpassungen des in der funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungssolls kommen kann. Neben den Investitionskosten enthält der unter 2.1.3./5.1.5. angegebene geschätzte Wert insbesondere auch geschätzte Kosten der vom Auftragnehmer zu erbringender Planung, Bauzwischenfinanzierung und Betriebsleistungen. Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen soll zum Ende des 2. Quartals 2028 und der Beginn der Nutzung soll im 4. Quartal 2028 erfolgen. Die Einhaltung dieses Termins ist für die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH bzw. die Stadt Heiligenhaus von entscheidender Bedeutung, da für das Vorhaben Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm des Landes NRW und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt wurden, welche eine Baufertigstellung bis zum Ende des 2. Quartals 2028 voraussetzen. Der rechtzeitige Abruf und die endgültige Einbindung der Fördermittel sollen dadurch sichergestellt werden, dass konkrete Zwischentermine im Bauablauf vorgesehen und eingehalten werden. Der Auftragnehmer wird über zu vereinbarende Vertragsstrafen hinaus nicht für das Risiko des Fördermittelverlustes im Falle nicht rechtzeitiger Fertigstellung zu haften haben. Die Entscheidung über die Gewährung der Fördermittel wird voraussichtlich im Laufe des 3. Quartals 2024 erfolgen. Sollten die Fördermittel letztlich nicht gewährt werden, wird die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH das vorliegende Vergabeverfahren aufheben und keinen Ersatzneubau des Heljensbades realisieren. Die Vergabeunterlagen werden für verschiedene Zeitpunkte einer Aufhebung jeweils angemessene Bieterentschädigungen vorsehen. Interessierte Unternehmen haben ihr Interesse an dem Auftrag durch Abgabe einer Interessenbekundung bis zum 17.06.2024 um 11:00 Uhr bei der unter 8.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Hierfür genügt eine E-Mail mit Angabe des interessierten Unternehmens. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere, gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Ohne Interessenbekundung ist eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht möglich. Die Unternehmen, die eine Interessenbekundung abgegeben haben, werden zu gegebener Zeit aufgefordert, ihr Interesse zu bestätigen. Diese Interessenbestätigung (entspricht einem Teilnahmeantrag) sowie spätere Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/ einzureichen sein; die Zugangsdaten werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilt
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Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Stadtwerke Heiligenhaus GmbH aus Heiligenhaus. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 5 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Bauarbeiten. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 44,4 Mio. € und 44,4 Mio. €.
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