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Planungsleistungen, TGA HLS LP 3-9
Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“ Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt: (Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen (Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. (Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert. Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen. Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Travaux d'étanchéité.
Totalunternehmer-Leistung für die Erstellung des Erweiterungsneubaus des Berufsbildungszentrums Preetz, Kieler Straße 36, 24211 Preetz im Rahmen eines funktionalen Leistungsverzeichnisses Totalunternehmerleistung (Planung auf vorgegebener Grundlage inkl. Bauausführung des Neubaus), Neubau eines Erweiterungsgebäudes für das Berufsbildungszentrum Preetz
Die Stadt Duisburg beabsichtigt im Rahmen des Modellvorhabens "Duisburg - Stark im Norden - Alt-Hamborn und Marxloh" den Neubau eines Familienzentrums, Julius-Birck-Str. 27, Duisburg-Marxloh. In der bestehenden Kindertagestätte bietet das zugehörige Familienzentrum neben Betreuung auch Beratungskurse und offene Sprechstunden an. Die bestehenden Räumlichkeiten der Kita reichen hierfür nicht aus, da die Angebote bislang nur in einem Gemeinschaftsraum stattfinden können und den Bedarfen des Stadtteils nicht gerecht werden. Gegenstand der Leistung ist die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für das im Rahmen eines städtebaulichen Förderprogramms umzusetzende Bauvorhaben. Die Leistungen umfassen sämtliche Anlagengruppen (ALG) gemäß §53 Abs.2 HOAI in den jeweils beauftragten Leistungsphasen. Ausgenommen hiervon ist Anlagengruppe 7 (KG 470).
AK Duisburg (A 40) - AS Duisburg-Marxloh, A59, Lärmschutzwände für HBL 1 u. 2
Tiefbauplanung zum Anschluss des Rechenzentrums Haifa-Allee, Mainz für die Mainzer Netze GmbH; Projektnummer 1000-TP-01155
Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung einer integrierten, fachlich belastbaren Transformationsplanung einschließlich eines Dekarbonisierungsfahrplans für einen bestehenden Gebäude- und Wärmenetzbestand.
Die Erstellung der neuen Axenstrasse N4 findet grösstenteils ausserhalb des Verkehrs statt, hat jedoch verschiedene Berührungspunkte zur bestehenden Axenstrasse. Der Eigentümer ist verantwortlich, dass die elektrischen Installationen den Sicherheitsanforderungen und den Regeln der Technik entsprechen. Um den Anforderungen an die neuen Anlagen frühzeitig gerecht zu werden, wird während der Projektierung und Ausführung der BSA eine Inspektionsstelle beigezogen, die das Projekt begleitet. Die Arbeiten für die Inspektionsstelle umfassen die Leistungen während der SIA-Phasen 41 bis 53 für alle Fachbereiche der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA). Dies beinhal- tet unter anderem: * Beratung, Begleitung, Überwachung, akkreditierte Kontrollen und das Berichtswesen bezüglich Einhaltung der elektrotechnischen Vorschriften und Normen * Teilnahme an Sitzungen * Kontrolle und Prüfung von Unterlagen / Pflichtenheften / Elektroschemen * Durchführen von Prüfmessungen / Aufnahmen / Messungen der Erdungen der bestehenden Zentralen * Erstellung von Prüfplänen / Testprogrammen / Prüfberichten / Sicherheitsnachweisen * Stichproben- und Nachkontrollen während der Ausführung * Mithilfe bei Werkabnahmen (FAT + SAT)
Feinkonzeptionierung und Projektbegleitung
Fassadenarbeiten für Grundschule (55,60m x 36,40m; E+II mit Sporthalle und Grünfassade) BRI= 50.247m³: -Vorhangfassade mit Plattenbekleidung aus Faserzement und Holzarbeiten -Metallunterkonstruktion für Faserzementplatten ca. -Metallunterkonstruktion für Lisenen -Wärmedämmung, nicht brennbar -Verstabung als Wandbekleidung -Verblechung im Sockelbereich -Fensterbleche/ Attikaverkleidung -Rankgitter mit Spannkonsolen für Grünfassade -Fassadenbekleidung von 3 Nebengebäuden
Los 4 - Planungsleistungen nach § 33 ff. HOAI 2021 - TGA HLS - LPH 1-9
Gas-, Wasser- und Entwaesserungsanlagen innerhalb von Gebaeuden-Wasser Abwasser
Ausführung von Bauleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einem Dienstleister einen Vertrag für Asset Management, Property Management sowie Facility Management für insgesamt elf Liegenschaften in der Stuttgarter Innenstadt mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren zu schließen.
Konzeption, Durchführung und Koordination der weiterbildenden, berufsbegleitenden Lehre
Tiefbau und Entwässerungskanalarbeiten
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF10)
Rahmenvereinbarung über Flicksanierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück im Bezirk der Straßenmeisterei (KSM) Süd für das Jahr 2026/2027
09.21 Dachabdichtung u. ext. Begrünung