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Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS) sind die „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ (für Horizont Europa). Diese Leitsätze werden durch ein "Gemeinsames Pflichtenheft" des EU-Büros und der Nationalen Kontaktstellen (gültige Version vom 01.10.2024 als Anlage zur Leistungsbeschreibung) ergänzt. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Die Aufgaben beziehen sich inhaltlich bis 31.12.2027 auf die bisher unter dem 9. FRP etablierten Förderthemen zu den digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien die in den beiden Programmausschusskonfigurationen der Cluster „Digital, Industry and Space“, „Civil Security for Society“ für Cybersicherheit, sowie den Bereich Mobilität im Cluster „Climate, Energy and Mobility“ behandelt werden. Ab voraussichtlich 01.01.2028 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 10. FRP zu Schlüsseltechnologien, welche zurzeit in den Policy Windows 1 (Sauberer Übergang und Industrielle Dekarbonisierung) und 3 (Digitale Führung) des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verortet sind. Im Sinne der Kontinuität, die Schlüsseltechnologien weiterhin synergetisch zu bündeln, werden die Werkstoffinnovationen mitabgedeckt. Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des FRP, wie bspw. aus dem Programmteil Innovation des „European Innovation Council (EIC)“ oder des „European Institute for Technology and Knowledge and Innovation Centres (EIT-KIC)“, sofern relevante technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder sich entsprechende Förderaktivitäten (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) über verschiedene Programmteile erstrecken.
Herstellung einer 6.750 qm großen Schulsportaussenanlage: - Einrichten, Vorhalten und Abräumen von Baustelleneinrichtung (Bauzäunen, Rolltor, etc.) - Herrichten der Flächen durch Bodenabtrag und Bodenauftrag inkl. Bodenentsorgung - Herstellen von Pflasterflächen inkl. Borde (980 qm) -Herstellen von Kunststoffbelägen für Sportfelder (2200 qm) - Einbau von Fahrradständern (40 Stk) und Bänken (12 Stk) - Einbau besonderer Einbauten wie Abwurfring (1 Stk) für Kugelstoßen, Bolzplatztor (2 Stk) und Streetball-Anlage (4 Stk) - Einbau von Zäunen (ca. 171 lfm) tlw. auf Winkelmauern (c.68 lfm) als Grundstückseinfassung von insgesamt 2m Höhe - Einbau von internen Zäunen, Tür- und Toranlagen, Höhe 1,80m (ca. 51 lfm) - Einbau von 4m Ballfangzaun inkl . Tor (ca. 187 lfm) - Einbau von Toranlagen von 3 und 4m Breite, 2m Höhe an Grundstücksgrenze - Einbau von Rinnen, Mulden und Abläufen (ca. 146 lfm) inkl. Zuleitung an Hauptstrang ( - Herstellen Strauchflächen (ca. 240 qm) - Baumpflanzungen inkl. Dreibock und Gießring (13 Stk) - Rasen- und Wiesensaat (ca. 2860 qm) - Erstellung von 2 Gehwegüberfahrten, Rückbau einer Gehwegüberfahrt Zusätzlich folgende Leistungen am Standort der Ersatzpflanzungen (Danziger Straße 210, 10407 Berlin-Friedrichshain): Einrichten, Vorhalten und Abräumen von Baustelleneinrichtung (Bauzäunen, etc.) - Baum- und Wurzelschutzschutz der vorhandenen Bäume - Herrichten der Flächen durch Bodenabtrag und Bodenauftrag inkl. Bodenentsorgung - Oberbodenarbeiten - Rasen- und Wiesenansaat (ca. 705 qm) - Baumpflanzungen inkl. Dreibock und Gießring (18 Stk)
Erweiterung der Orientierungsschule
Gegenstand der Ausschreibung ist eine umfassende Legionellenprophylaxe der Leerstandswohnungen mittels automatischer Hygienespülung sowie deren Dokumentation. Der anzubietende Einheitspreis bezieht sich auf die Leistungspauschale für die alle 72 Stunden durchzuführende Legionellenspülung pro Leerstandswohnung. Es ist daher von 122 Spülungen pro Wohnung und Jahr auszugehen. Zusätzliche Spülungen sind nach Bedarf gesondert zu erbringen. Es wird im ersten Vertragsjahr von einem Leerstandsvolumen von 280 Wohneinheiten ausgegangen, im zweiten Jahr von 250, im dritten Jahr von 220, im vierten Jahr von 180, im fünften Jahr von 180 und im sechsten Jahr von 180.
Stadt Heide, Neubau Sportanlage des Schulzentrum Heide Ost - Objektplanung Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI, LPH 5-9, Besondere Leistungen
Der Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch“ betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung. Die Ausbaugröße beträgt 100.000 EW, die wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2025. Die Kläranlage ist aufgrund der deutlich gestiegenen Belastung bzw. aufgrund neuer Bemessungsvorgaben zu erweitern. Die Zahl der natürlichen Einwohner im Einzugs-gebiet beträgt derzeit ca. 20.000 E, ein Indirekteinleiter (Molkeverwertung) trägt maßgebend zur Gesamtbelastung bei. Die künftige Ausbaugröße der Kläranlage wird vorläufig mit 110.000 EW, die hydraulische Kapazität bei Mischwasserzufluss mit 340 l/s festgelegt. Eine endgültige Festlegung erfolgt bis zur Vergabe der Ingenieurleistungen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Vorplanung zur Erweiterung der Belebungsbecken erstellt: Die Neubemessung der biologischen Stufe ergab ein erforderliches Belebungsbeckenvolumen von ca. 12.350 m3, unter Berücksichtigung des vorhandenen Belebungsvolumen von 7.650 m³ ist der Neubau von ca. 4.700 m³ erforderlich. Aktuell vorhanden sind insgesamt 6 Belebungsbecken mit jeweils 1.275 m³. Es gibt zwei vorgeschaltete Denitrifikationsbecken und vier Nitrifikationsbecken. Das erforderliche Neubauvolumen von 4.700 m³ wird auf zwei Becken aufgeteilt, die hydraulisch zwischen die Denitrifikationsbecken und die Nitrifikationsbecken gebaut werden. Die neuen Belebungsbecken werden mit Rührwerken und abschaltbaren Belüftern ausgestattet, so dass sie variabel als Deni- bzw. Nitrifikationsbecken genutzt werden können. Die neuen Belebungsbecken werden tiefer als die vorhandenen gebaut. Die Belüf-tung der neuen Becken erfolgt unabhängig von den bereits vorhandenen Nitrifikationsbecken. Neben dem erforderlichen Neubau der zwei geplanten Belebungsbecken ist der Neu-bau eines Zwischenhebewerks erforderlich. Das Zwischenhebewerk ist als Schneckenpumpwerk geplant. Die zu behandelnde maximale Wassermenge der Kläranlage bleibt unverändert. Die mechanische Stufe vom Zulauf der Kläranlage bis zum Ablauf des Sand- und Fettfangs, bleibt von der Maßnahme unberührt. Auch an der Nachklärung sind keine Maßnahmen geplant. Die erforderlichen Maßnahmen umfassen: - Verlegen des Kanal DN 1.200 - Neubau Belebungsbecken ca. 4.700 m³ – Ausstattung mit abschaltbaren Belüftern, Rührwerken und Messtechnik - Neubau Zwischenhebewerk mit 4 Schneckenpumpen - Umbau Denitrifikationsbecken - Umbau Verbindungsgerinne zur Anbindung an Bestand - Umbau Gebläsestation Die erforderliche Erweiterung der Kläranlage muss im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit durchgeführt werden. Die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 für diese Maßnahmen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Als zentrale Planungsaufgabe wird das Erreichen folgender Ziele betrachtet: - Erweiterung der Belebungsanlage im laufenden Betrieb Alle durchzuführenden Maßnahmen müssen in sinnvolle Bauabschnitte unterteilt werden. - Erhöhung der Kostensicherheit Die zu erwartenden Baukosten sind durch eine strukturierte Vorgehensweise im gesamten Planungs- und Bauprozesses kontinuierlich zu überwachen und es ist jeweils frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren. Die Anwendung entsprechender Werkzeuge zur Kostenplanung wird erwartet. Da sich auch vorbefasste Ingenieurbüros an diesem Verfahren beteiligen dürfen, liegen folgende vorhandene Unterlagen bei: - Auszug Vorplanung Lageplan der Kläranlage Leutkirch Die bisher geschätzten Baukosten betragen ca. 5,7 Mio € netto.
Die Räumlichkeiten des bestehenden Pflegeheims in Schiers sollen zeitgemäss und dem Bedarf entsprechend vergrössert neu gebaut werden. Dadurch sollen die zukünftig erwarteten Bedürfnisse an Kapazitäten aufgefangen werden. Der Neubau erfolgt unter möglichst unverändertem und uneingeschränktem Weiterbetrieb des Alters- und Pflegeheims und des Spitals. Beim Neubau des Alters- und Pflegeheims Schiers wird wirtschaftlichen Aspekten, wie beispielsweise einem möglichst effizienten Betrieb, höchste Priorität beigemessen.
Durchführung der Abbruch- & Baumeisterarbeiten beim Neubau / Sanierung des botanischen Garten der Stadt Linz.
Es gibt derzeit ca. 160 Krematorien in Deutschland (Stand 2024). Die Anlagen zur Humankremation sind nach Bundes-Immissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anla-gen und finden sich auch nicht im Regelungsbereich der Europäischen Industrieemissionsschutzrichtlinie (IED Vorrangig genehmigungsrelevant sind somit die Vorschriften des Baurechts. Da von den Krematorien gleichwohl Emissionen ausgehen, gilt dennoch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den Pflichten der Betreiber (§ 22) und den rechtlichen Anforderungen für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 23-25). Die 27. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV vom 19. März 1997) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung. Die sichere Einhaltung der in der 27. BImSchV vorgegebenen Emissionsgrenzwerte mündet vorrangig in primäre technische Anforderungen zur Minderung luftgetragener Emissionen, die allerdings im Rückschluss auch Einfluss auf die Betriebsweise der Krematorien haben. Darüber hinaus sind weitere Schadstoffemissionen im Sinne eines präventiven Umweltschutzes zu beachten, auch wenn die 27. BImSchV dafür keine explizite Regelung enthält. Da alle Emissionen nach Verlassen des Schornsteins zum Eintrag in die Umwelt beitragen, können Emissionen mit einem hohen Toxizitätspotential als Folge ihrer ubiquitären Anreicherung (z.B. Quecksilber) nicht ignoriert werden. Eine Tatsache, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der 27. BImSchV im Jahre 1997 nicht den heutigen Stellenwert hatte. So gibt es bspw. für Quecksilber aus Krematorien keinen Emissionsgrenzwert gemäß 27. BImSchV obwohl, anders als bei der Veröffentlichung der 27. BImSchV vom Bundesumweltministerium prognostiziert, der Eintrag über Zahnamalgam weiterhin erfolgt. In der von Deutschland unterzeichneten OSPAR Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks wurde Quecksilber in die Liste der prioritär zu beachtenden Substanzen aufgenommen. Letztendlich hat sich Deutschland gemäß MINAMATA-Konvention verpflichtet, Quecksilberemissionen relevanter Quellen zu messen und den Eintrag in die Umwelt zu begrenzen. Aufgrund des weiträumigen Transports (Halbwertzeit in der Luft von 6 bis 12 Monaten) in diesem globalen Ansatz und der umfassenden Betrachtung finden hier auch Quecksilberemission aus Krematorien Beachtung, wenn auch deren Anteil an der frachtbezogenen Gesamtemission verglichen mit anderen Emittenten global als eher gering anzusehen sind. Auch an anderen Stellen entsprechen die Regelungen der 27. BImSchV nicht mehr dem Stand der Technik, wie er bspw. in der VDI 3891 „Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation“ aus dem April 2026 definiert ist. In den letzten Jahren haben sich zusätzlich auch weitere Fragestellungen in Bezug auf Emissionen aus Krematorien und deren Auswirkungen auf den Betrieb ergeben. So wurden bspw. im Rahmen der „Gasmangellage“, die von der Bundesregierung im Zuge des Ukrainekrieges ausgerufen wurde, Temperaturabsenkungen für den Betrieb der Kremationsöfen zugelassen, die wiederum zu Einsparungen von Gas und damit zur Minderung der Emission von Treibhausgasen führten. Ziel dieses Vorhabens ist es eine Grundlage für die Novellierung der 27. BImSchV zu entwickeln und die Kosten, die durch Änderungen in der Verordnung erzeugt werden, abzuschätzen. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Wartung einer durchgängigen, konsistenten und dauerhaft betreibbaren Lösung für die Erzeugung, Speicherung, Verwaltung, Nutzung, Rotation und Absicherung kryptographischer Schlüssel, Zertifikate und sonstiger geheimer Informationen. Die ausgeschriebene Gesamtlösung umfasst die Module •Hardware Security Module (HSM),•Certificate Life-Cycle Management (CLM),•Key Management System (KMS) und•Secrets Management
• Los 1 – SoTeXS-Beamline – M1-Spiegelkammer • Los 2 – Presto / KMC 1 – Spiegelkammer • Los 3 – NAP-LEEM-XPEEM – M3-Spiegelkammer
Prestations de géomètres dans le cadre des travaux de renouvellement des revêtement bitumineux
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Estradiol, ATC G03CA03 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2026, alle Verträge enden am 31.07.2028. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.06.2028. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Fachbereich Vertragsmanagement AZMV open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 03. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse amv_bay_Rabattvertrag@by.aok.de oder über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
A7/A5 Erneuerung AD Hattenbach, Rampe G-D FR FFM, Fachlos 3 Schutzeinrichtungen Schutzeinrichtung; Fahrzeugrückhaltesystem
Konzeption, UX/UI-Design, Designsystem und technische Umsetzungsbegleitung für den Relaunch der Website des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) auf Basis von Drupal 11 (Core)
Die Stadt Biel schreibt per 1.01.2027 die Betriebshaftpflichtversicherung aus.
Die Vergabestelle beabsichtigt, soweit genügend gültige Angebote vorliegen, je Los maximal vier qualifizierten Anbietern den Zuschlag zu erteilen und mit diesen parallele Rahmenverträge für die externe Unterstützung bei öffentlichen Beschaffungen abzuschliessen. Die Leistungen umfassen insbesondere die methodische, operative und rechtliche Unterstützung der Vergabestelle bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Vergabeverfahren nach Massgabe der anwendbaren vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Ausschreibung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 – Unterstützung bei Ausschreibungen mit Fokus IT: Unterstützung bei öffentlichen Beschaffungen mit überwiegendem IT-Bezug, insbesondere bei Beschaffungen von Software, digitalen Lösungen, IT-Dienstleistungen, Systemeinführungen, Weiterentwicklungen, Betriebs- und Wartungsleistungen sowie bei Vorhaben mit typischen IT-spezifischen vergabe- und vertragsrechtlichen Fragestellungen. Los 2 – Unterstützung bei Ausschreibungen ohne Fokus IT: Unterstützung bei öffentlichen Beschaffungen ohne überwiegenden IT-Bezug, insbesondere bei allgemeinen Dienstleistungs-, Güter-, Bau- und sonstigen Beschaffungsvorhaben sowie bei allgemeinen vergaberechtlichen, fachlichen und vertraglichen Fragestellungen. Die Anbieter können Angebote für ein Los oder für beide Lose einreichen. Für jedes Los ist ein separates Angebot einzureichen. Der jeweilige Rahmenvertrag bildet die Grundlage für die projektbezogene Beauftragung der Rahmenvertragspartner mit Unterstützungsleistungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungsrechts mit (Los 1) oder ohne (Los 2) IT-Fokus. Die konkrete Ausgestaltung des Einzelauftrags und der effektive Leistungsumfang werden jeweils im Rahmen eines gestützt auf den Rahmenvertrag abzuschliessenden Einzelvertrags festgelegt. Der Rahmenvertrag begründet keinen Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erbringung einzelner Leistungen kann unter Beizug von fachlich qualifizierten Dritten erfolgen. Hierfür ist die vorgängige schriftliche Zustimmung der Vergabestelle erforderlich.
Brentanostraße_Bohrung für Baugrunduntersuchung
Türen für das Seniorenzentrum im Morgen.NeubauBKP 272 Schiebetüren Brandschutz in Metall
Auftragsgegenstand: Im Rahmen des Projekts erfolgt die Erweiterung der bestehenden Turnhallen durch eine Aufstockung um zwei zusätzliche Geschosse zur Nutzung als Sekundarschule. Die Aufstockung wird in Holzelementbauweise ausgeführt. Die neuen/erweiterten Treppenhäuser werden als zweischalige Konstruktion in Sichtbeton erstellt.Die zweigeschossige Aufstockung umfasst 12 Schulzimmer (eines davon als Lernraum ausgestattet), 7 Gruppenräume und zwei Lehrerräume mit einer Terrasse. Im Herzen der Schule ist ein eigeschossiger Lichthof (Aussenklima) entworfen.Besondere Rahmenbedingungen: Der Umbau erfolgt überwiegend während des laufenden Betriebs. Eine vollständige Schliessung der Turnhalle ist lediglich für die Dauer der Aufstockungsarbeiten am Holzbau vorgesehen.