Frist abgelaufen

Marketingkonzeption und -umsetzung für digitale Mobilitätsangebote und Tarifprodukte im bayerischen ÖPNV

Die Angebotsfrist ist am 08. Februar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
08.01.2024
Angebotsfrist
08.02.2024
Konzeption eines strategischen, überregionalen Kreativ- und Mediakonzeptes sowie die Ableitung und Umsetzung relevanter Marketingmaßnahmen mit dem Ziel, die digitalen Mobilitätsangebote und Tarifprodukte des ÖPNV in Bayern bekannt zu machen.

Zeitplan

Veröffentlichung
08.01.24
Abgabefrist
08.02.24
Öffnung
08.02.24
Vertragsbeginn
01.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
München, Deutschland
E-Mail
ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon
089 748825-0
Website
https://beg.bahnland-bayern.de/de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
    • Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
  • Mindestumsatz

    • Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 500.000,- € ohne USt. gefordert.
    • Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite (https://www.subreport.de/E13547994) erhältlich ist.
    • Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
  • Referenzen

    • Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen.
    • Der Bieter muss über insgesamt mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen, die in den Bereichen
    • 1. Beratung und Erstellung von Kreativkonzepten für crossmediale Kommunikationskampagnen sowie deren erfolgreicher Umsetzung
    • 2. Beratung und Erstellung einer Mediastrategie, Kampagnensteuerung sowie Reporting
    • verfügen. Die Referenzen müssen beide Punkte umfassen und dürfen nicht älter als drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung sein.
    • Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin jeweils mindestens:
    • - der jeweilige Auftraggeber
    • - die jeweilige beispielhafte Beschreibung der erbrachten Kommunikationskampagnen inklusive der Darstellung der Zielsetzung sowie der grafischen Ausgestaltung
    • - der jeweils zeitliche Umfang des Auftrags
    • Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
    • In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
  • Russlandsanktionen

    • Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Zif. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind.
    • Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der Internetseite https://www.subreport.de/E13547994 erhältlich und dem Angebot ausgefüllt beizufügen ist.
    • Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB24 Seiten
Vertragsentwurf56 KB4 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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