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Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.11.2025
Angebotsfrist
31.12.2029
Gesundheitstage/Screenings

Zeitplan

Veröffentlichung
14.11.25
Vertragsbeginn
15.01.26
Abgabefrist
31.12.29

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@plus.aok.de
Telefon
+49 80010590-80071

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

  • Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals

    • Die Qualifikationen des eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Folgende Anforderungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Analysen/Screenings vorgesehen sind, abzudecken: I. Im Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Trainings- und Bewegungswissenschaften (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte)
    • (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (Umfang: 150 h oder 5 ECTS-Punkte)
    • (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 120 h oder 4 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten)
    • (d) nur bei Bewegungsangeboten zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken (z. B. Muskel-Skelett-System, metabolischer Bereich, psychischer Bereich) zusätzlich: - Pathologie, Pathophysiologie (Umfang: 120 h oder 4 ECTSPunkte) II. Im Präventionsprinzip "Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Diätassistent:in - Ökotroholog:in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung) - Ernährungswissenschaftler:in - Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik) - Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung) - Arzt:Ärztin mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- und Studienabschlüsse mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Ernährung (Umfang: 360 h oder 12 ECTS-Punkte) - Medizin, Ernährungsmedizin (Umfang: 360 h oder 12 ECTSPunkte) - Pädagogik, Psychologie (Umfang: 450 h oder 15 ECTSPunkte)
    • (b) Fachpraktische Kompetenz: - Theorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde (Umfang: 450 h oder 15 ECTS-Punkte)
    • (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten) III. Im Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie - Pädagogik - Sozialpädagogik/Sozialarbeit - Sozialwissenschaften - Gesundheitswissenschaften - Medizin (Arzt:Ärtzin) oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Psychologische Grundlagen (Umfang: 180 h oder 6 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Theorien zu Stress und Stressbewältigung (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) - Medizin (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte)
    • (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Stressbewältigungs- und Ressourcenförderungsprogramm (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte)
    • (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 60 h oder 2 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten) IV. Im Präventionsprinzip "Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psycholog:in - Pädagog:in - Sozialpädagog:in/Sozialarbeiter:in - Sozialwissenschaftler:in - Gesundheitswissenschaftler:in - Arzt:Ärtzin oder (3) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit folgenden Kompetenzen (alle müssen erfüllt sein): (a) Fachwissenschaftliche Kompetenz: - Pädagogik, Soziale Arbeit (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte) Psychologische Grundlagen (Umfang: 90 h oder 3 ECTSPunkte) - Psychologie des Gesundheitsverhaltens (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Grundlagen Sucht, Suchtmittel, Suchtprävention (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Evaluation, Qualitätssicherung, Forschungsmethoden, Statistik (Umfang: 90 h oder 3 ECTS-Punkte)
    • (b) Fachpraktische Kompetenz: - Beratung, Training, Schulung, Selbsterfahrung und Einweisung in das Nichtraucherprogramm/Programm zur Reduktion des Alkoholkonsumes (Umfang: 180 h oder 6 ECTS-Punkte)
    • (c) Fachübergreifende Kompetenz: - Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (Umfang: 30 h oder 1 ECTS-Punkt) - weitere 150 h oder 5 ECTS-Punkte (frei wählbar aus den o.g. Inhalten) Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
  • Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 7 zum Teilnahmeantrag hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB16 Seiten
Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
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