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Südthüringen-Unterfranken-Netz (SUN)

>> Beschaffung vor der Änderung Es sind Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Sinne von § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern zu erbringen. Die Vergabe wird in zwei Lose mit folgenden Strecken aufgeteilt: LOS A: Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg mit der Option für die Strecke Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen// Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt// LOS B: Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neu-haus am Rennweg// Zella-Mehlis – Wernshausen// Option "Rennsteig" Ilmenau – Bf Rennsteig// Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt// Option "Stundentakt RB 50" Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen// Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen) mit einem Umfang von insgesamt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr zu erbringen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. >> Beschaffung nach der Änderung Es sind Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Sinne von § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern zu erbringen. Die Vergabe wird in zwei Lose mit folgenden Strecken aufgeteilt: LOS A: RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg // RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen // Option „Mainschleifenbahn“ RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim // LOS B: RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt // RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg // RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen // RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen // Option "Rennsteig" RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig // RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt // Option "Stundentakt RB 50" RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen // RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen). Der Gesamtumfang der zu vergebenden Leistungen einschließlich der Optionen beträgt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr. Es darf für Los A und/oder Los B jeweils ein Einzellosangebot eingereicht werden sowie für die Kombination aus Los A und Los B ein Kombinationsangebot. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen, dem Verkehrsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
30.04.26
Abgabefrist
24.09.26
Vertragsbeginn
10.12.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
ausschreibung.spnv@tlbv.thueringen.de
Telefon
0000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Beschreibung

    • Mit dem Angebot sind zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
    • die folgenden Unterlagen vorzulegen:
    • (1) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei
    • abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist,
    • falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist,
    • gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen
    • ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung
    • für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein.
    • Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für
    • das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses
    • Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend.
    • 2) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz
    • im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten
    • drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen
    • nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Absatz (1) enthalten sind. Für den Fall,
    • dass die Nachweise nach den Absätzen (1) und (2) nach Auffassung des Auftraggebers
    • nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen
    • Leistungsfähigkeit ausreichen, behält er sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
    • Geforderte Mindeststandards:
    • Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie Umsatzerlöse aus
    • der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in
    • einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 10 Mio. € erzielt haben.
  • Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung des Auftraggebers über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Beschreibung

    • Mit dem Angebot sind zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen:
    • (1)
    • Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die nachfolgend unter Mindeststandards genannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige
    • Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den unter Mindeststandards genannten Tätigkeitsbereichen hervorgehen
    • (2) Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr (kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote nachweisbar), in denen die unter Mindeststandards genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der dort ebenfalls genannten
    • Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Fplkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat.
    • Geforderte Mindeststandards:
    • Der Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen, wenn er über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots in mindestens einem Jahr mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr, kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote, verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
    • Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.

Zuschlagskriterien

    • Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. die in Kombination wirtschaftlichsten Angebote. Dazu wird nach der im Folgenden beschriebenen Vorgehensweise verfahren.
    • Die Wertung erfolgt separat für alle Einzellosangebote sowie für alle Kombinationsangebote. Für jedes Los sowie für die Loskombination wird eine Rangfolge der Angebote ermittelt. In die jeweilige Rangfolge gehen ausschließlich zuschlagsfähige Angebote ein.
    • Die Auftraggeber vergleichen die Kombination der erstplatzierten Einzellosangebote mit dem erstplatzierten Kombinationsangebot. Sie erteilen den Zuschlag auf die Einzellosangebote bzw. das Kombinationsangebot, mit denen bzw. mit dem sie die Leistungen beider Lose am wirtschaftlichsten beschaffen können. Sofern für ein Los kein zuschlagsfähiges wirtschaftliches Einzellosangebot eingegangen ist und für dieses Los auch mit einem Kombinationsangebot kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann, können die Auftraggeber das Vergabeverfahren nur für dieses Los nach § 63 VgV aufheben und den Zuschlag auf das erstplatzierte wirtschaftliche Einzellosangebot des anderen Loses erteilen.
    • Das jeweils wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des Wertungspreises werden zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8 des Kalkulationsschemas) (Preisstand 2025) ab dem Jahr 2025 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben. Die Kosten der Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen Personalen (Blatt 3 „zusätzliche Personale“ des Kalkulationsschemas) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0 des Kalkulationsschemas). Von diesen Jahreswerten wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“ (Blatt 5 „Mehrqualität“ des Kalkulationsschemas), der ebenfalls ab dem Jahr 2025 mit dem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 „effektive Preisgleitung“ des Kalkulationsschemas) jährlich über die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten anbieten. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so genannte jährliche Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die Summe der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume von zehn Jahren ergibt den Wertungspreis.
    • Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet.
    • Die Vorgehensweise bei der Wertung je Angebot ist in Blatt 7 des Kalkulationsschemas dargestellt. Im Fall von Widersprüchen gilt Blatt 7 des Kalkulationsschemas vorrangig.

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