Veröffentlichung 28.12.23 | Abgabefrist 01.02.24 |
Eignungskriterien
C1 Nachweis der Berufshaftpflicht (§ 45 (4) 1. VgV): Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate) mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.000.000 EUR für Sachschäden (jeweils 2-fach maximiert). Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit niedrigeren als den o. a. Deckungssummen, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben erforderlich. Der Nachweis muss gültig sein und nicht älter als 12 Monate (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge). (Für Bewerber aus EU-Ländern, deren landestypische Versicherung eine Aufteilung in Personen- und Sachschäden nicht vorsieht, ist eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. (Summe aus Personen- und Sachschäden) Euro pro Schadensfall zwingend nachzuweisen.) Hinweis: Ein Nachweis ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (sofern zutreffend) beizufügen. Versicherungsnachweise der Bewerbergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Bei diesem Kriterium handelt es sich um eine Mindestanforderung. Sobald die Mindestanforderung erfüllt ist, erhält der Bewerber die erforderliche Mindestpunktzahl 1. Es erfolgt keine Addition dieser Mindestpunktzahlen mit den Wertungspunkten der Auswahlkriterien.
C2 Erklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (1) 1. VgV) für die Leistungen gem. $$ 47 und 43 HOAI: Der Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen aus dem Bereich Planungsl. Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021 muss mind. 200.000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) betragen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Der Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen aus dem Bereich Planungsl. Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021 muss mind. 100.000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) betragen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Bei diesem Kriterium handelt es sich um eine Mindestanforderung. Sobald die Mindestanforderung erfüllt ist, erhält der Bewerber die erforderliche Mindestpunktzahl 1. Es erfolgt keine Addition dieser Mindestpunktzahlen mit den Wertungspunkten der Auswahlkriterien.
D1.1 Liste der wesentlichen in den letzten sieben Jahren (Stichtag ist der 01.01.2016) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1. VgV) (LEISTUNGSÜBERSICHT)
D2 Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers: Mindestanforderung zu D2: Ingenieur/in gem. § 75 (2) VgV für die Leistungsbereiche gem. §§ 43 und 47 HOAI Bei diesem Kriterium handelt es sich um eine Mindestanforderung. Sobald die Mindestanforderung erfüllt ist, erhält der Bewerber die erforderliche Mindestpunktzahl 1. Es erfolgt keine Addition dieser Mindestpunktzahlen mit den Wertungspunkten der Auswahlkriterien.
D3 Erklärung zur Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) für die Leistungen gem. §§ 47 und 43 HOAI: Die Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen aus dem Bereich Planungsl. Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021 muss mind. 2 festangestellte Ingenieure oder Bauingenieure bzw. Absolventen des Ingenieurwesens im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) betragen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl Mitarbeiter aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Anzahlen Mitarbeiter jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Die Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen aus dem Bereich Planungsl. Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2021 muss mind. 1 festangestellten Ingenieur oder Bauingenieur bzw. Absolventen des Ingenieurwesens im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) betragen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl Mitarbeiter aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Anzahlen Mitarbeiter jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Hinweis: Es werden sowohl Inhaber/Geschäftsführer als auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter mit entsprechenden Berufsqualifikation gewertet. Eine Vollzeitbeschäftigung wird nicht vorausgesetzt. Bei diesem Kriterium handelt es sich um eine Mindestanforderung. Sobald die Mindestanforderung erfüllt ist, erhält der Bewerber die erforderliche Mindestpunktzahl 1. Es erfolgt keine Addition dieser Mindestpunktzahlen mit den Wertungspunkten der Auswahlkriterien.
AUSWAHLKRITERIEN
Zuschlagskriterien
2.3 Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags, Kostenkontrolle, Besprechungskultur, Terminwesen
2.2 Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Darstellung von Schnittstellen
1. Honorarangebot
2.1 Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams
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