Vergaberecht

Schwellenwerte 2026: EU-Schwellenwerte & nationale Wertgrenzen im Vergaberecht

Aktuelle EU-Schwellenwerte und nationale Wertgrenzen für öffentliche Vergaben in Deutschland. Gültig ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2026 gelten neue, leicht gesunkene EU-Schwellenwerte: 5.404.000 € für Bauaufträge und 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen.
  • Die nationalen Wertgrenzen für Direktvergaben wurden 2025/2026 deutlich angehoben: Bis 50.000 € (Bau) bzw. 15.000-25.000 € (Liefer/DL) je nach Bundesland.
  • Die Schwellenwerte unterscheiden sich erheblich zwischen Bundesländern. Bayern und Sachsen-Anhalt erlauben höhere Wertgrenzen als andere Länder.

Was sind Schwellenwerte im Vergaberecht?

Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die bestimmen, welches Vergaberecht anzuwenden ist und welche Verfahrensarten zulässig sind. Sie bilden die Grenze zwischen EU-weiter Ausschreibungspflicht und nationalem Vergaberecht.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen öffentliche Aufträge europaweit im Amtsblatt der EU (TED) bekannt gemacht werden. Es gelten die strengen Regeln des GWB, der VgV und der VOB/A-EU.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt nationales Vergaberecht. Die Verfahren sind weniger formalisiert und die Fristen kürzer. Es gelten die UVgO, die VOB/A (1. Abschnitt) und die jeweiligen Landesvergabegesetze.

Wichtig: Die EU passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (GPA) an. Die Anpassung erfolgt auf Basis der Wechselkurse zwischen Euro und den Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds.

EU-Schwellenwerte 2026/2027 (aktuell gültig)

Die neuen EU-Schwellenwerte wurden am 23. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027. Die Werte sind im Vergleich zur Vorperiode leicht gesunken.

Klassische öffentliche Auftraggeber (VgV)

Auftragsart
Schwellenwert 2026/2027
Vorher (2024/2025)
Bauaufträge
5.404.000 €
5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungen (obere/oberste Bundesbehörden)
140.000 €
143.000 €
Liefer- und Dienstleistungen (übrige öffentliche Auftraggeber)
216.000 €
221.000 €
Soziale und besondere Dienstleistungen (Anhang XIV)
750.000 €
750.000 €

Sektorenauftraggeber (SektVO)

Auftragsart
Schwellenwert 2026/2027
Vorher (2024/2025)
Bauaufträge
5.404.000 €
5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungen
432.000 €
443.000 €
Soziale und besondere Dienstleistungen
1.000.000 €
1.000.000 €

Konzessionen (KonzVgV)

Auftragsart
Schwellenwert 2026/2027
Vorher (2024/2025)
Bau- und Dienstleistungskonzessionen
5.404.000 €
5.538.000 €

Berechnung des Auftragswertes: Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer. Bei der Schätzung müssen alle Lose, Optionen und Vertragsverlängerungen eingerechnet werden. Eine künstliche Aufteilung zur Umgehung der Schwellenwerte ist unzulässig.

Nationale Wertgrenzen auf Bundesebene 2026

Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nationale Vergaberegeln. Auf Bundesebene wurden die Wertgrenzen zum 1. Januar 2026 angepasst:

Bauleistungen nach VOB/A (Bund)

Verfahrensart
Wertgrenze (netto)
Anwendung
Direktauftrag
bis 50.000 €
Ohne formelles Verfahren, mindestens Preisvergleich
Freihändige Vergabe
bis 100.000 €
Mindestens 3 Angebote einholen
Beschränkte Ausschreibung (Ausbaugewerke, Landschaftsbau)
bis 50.000 €
Einladung von mindestens 3 Unternehmen
Beschränkte Ausschreibung (übrige Gewerke)
bis 100.000 €
Einladung von mindestens 3 Unternehmen
Beschränkte Ausschreibung (Tief-, Verkehrswege-, Ingenieurbau)
bis 150.000 €
Einladung von mindestens 3 Unternehmen
Beschränkte Ausschreibung (Wohnungsbau)
bis 1.000.000 €
Sonderregelung für Wohnungsbau
Öffentliche Ausschreibung
darüber
Regelverfahren, für alle offen

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (Bund)

Verfahrensart
Wertgrenze (netto)
Anwendung
Direktauftrag
bis 15.000 €
Befristet bis 31.12.2027 (vorher 1.000 €)
Verhandlungsvergabe
variiert
Jedes Bundesministerium setzt eigene Wertgrenze fest

Hinweis: Die erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge sind Teil der Vergabeerleichterungen, die befristet bis Ende 2027 gelten. Sie sollen insbesondere KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Wertgrenzen nach Bundesländern

Die Bundesländer haben eigene Vergabegesetze und können höhere Wertgrenzen festlegen als der Bund. Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Wertgrenzen (Stand: Februar 2026):

Bauleistungen (VOB/A)

Bundesland
Freihändige Vergabe
Beschränkte Ausschreibung
Baden-Württemberg
10.000 € (Land) / 20.000 € (Kommunen)
50.000 - 150.000 €
Bayern
bis 1.000.000 €
bis 1.000.000 €
Berlin
20.000 - 50.000 €
200.000 - 500.000 €
Brandenburg
100.000 €
1.000.000 €
Bremen
5.000 €
bis 100.000 €
Hamburg
10.000 €
1.000.000 €
Hessen
bis 100.000 €
250.000 - 1.000.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
10.000 €
1.000.000 €
Niedersachsen
25.000 €
50.000 - 150.000 €
Nordrhein-Westfalen
15.000 - 125.000 €
750.000 € (Einzelauftrag)
Rheinland-Pfalz
40.000 €
200.000 €
Saarland
10.000 €
100.000 - 150.000 €
Sachsen
25.000 €
analog § 3 VOB/A
Sachsen-Anhalt
bis 150.000 €
bis 2.500.000 €
Schleswig-Holstein
50.000 - 100.000 €
100.000 - 1.000.000 €
Thüringen
bis 250.000 €
bis 500.000 €

Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)

Bundesland
Verhandlungsvergabe
Baden-Württemberg
50.000 - 100.000 €
Bayern
bis 216.000 €
Berlin
100.000 €
Brandenburg
100.000 €
Bremen
100.000 €
Hamburg
bis 100.000 €
Hessen
100.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
100.000 €
Niedersachsen
50.000 €
Nordrhein-Westfalen
100.000 €
Rheinland-Pfalz
40.000 €
Saarland
75.000 €
Sachsen
25.000 €
Sachsen-Anhalt
bis 100.000 €
Schleswig-Holstein
100.000 €
Thüringen
bis 100.000 €

Praxistipp: Die konkreten Wertgrenzen können je nach Auftraggeber (Land, Kommune, öffentliches Unternehmen) variieren. Prüfen Sie immer die aktuellen Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Historische Entwicklung der EU-Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der wichtigsten Schwellenwerte:

Bauaufträge

Zeitraum
Schwellenwert
2026 - 2027
5.404.000 €
2024 - 2025
5.538.000 €
2022 - 2023
5.382.000 €
2020 - 2021
5.350.000 €
2018 - 2019
5.548.000 €
2016 - 2017
5.225.000 €

Liefer- und Dienstleistungen (übrige öffentliche Auftraggeber)

Zeitraum
Schwellenwert
2026 - 2027
216.000 €
2024 - 2025
221.000 €
2022 - 2023
215.000 €
2020 - 2021
214.000 €
2018 - 2019
221.000 €
2016 - 2017
209.000 €

Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)

Zeitraum
Schwellenwert
2026 - 2027
432.000 €
2024 - 2025
443.000 €
2022 - 2023
431.000 €
2020 - 2021
428.000 €
2018 - 2019
443.000 €
2016 - 2017
418.000 €

Trend: Die Schwellenwerte schwanken je nach Euro/SZR-Wechselkurs. Nach einem leichten Anstieg 2024/2025 sind die Werte 2026/2027 wieder gesunken.

Welches Vergabeverfahren gilt bei welchem Auftragswert?

Die Schwellenwerte bestimmen, welche Vergabeverfahren zulässig sind:

Oberhalb der EU-Schwellenwerte

Es gilt zwingend das EU-Vergaberecht mit formstrenger Verfahrensführung:

  • Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben
  • Nicht offenes Verfahren: Vorauswahl der Bieter über Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren: Verhandlungen über Angebotsinhalte möglich
  • Wettbewerblicher Dialog: Für komplexe Projekte mit Lösungsfindung
  • Innovationspartnerschaft: Entwicklung und Beschaffung neuer Lösungen

Unterhalb der EU-Schwellenwerte (national)

Es gelten die UVgO für Liefer-/Dienstleistungen und die VOB/A für Bauleistungen:

Auftragswert
Zulässiges Verfahren
Bis zur Direktvergabe-Grenze
Direktauftrag ohne formelles Verfahren
Bis zur Grenze für freihändige Vergabe
Verhandlungsvergabe/Freihändige Vergabe
Bis zur Grenze für beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Darüber
Öffentliche Ausschreibung

Besonderheiten bei Planungsleistungen

Freiberufliche Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen werden auch unterhalb der Schwellenwerte häufig nach der VgV vergeben. Die Verfahrensart (Verhandlungsverfahren, Planungswettbewerb) richtet sich nach der Komplexität der Aufgabe.

Tipps für Bieter: Schwellenwerte strategisch nutzen

Als Bieter können Sie die Kenntnis der Schwellenwerte strategisch einsetzen:

1. Im Unterschwellenbereich aktiv werden

Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bieten Vorteile:

  • Kürzere Verfahrensdauer (2-4 Wochen statt 6-12 Wochen)
  • Weniger formale Anforderungen
  • Oft regionale Präferenz für ortsansässige Unternehmen
  • Guter Einstieg für den Aufbau von Referenzen

2. Beschränkte Ausschreibungen im Blick behalten

Bei beschränkten Ausschreibungen werden nur eingeladene Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. So werden Sie eingeladen:

  • Lassen Sie sich bei Vergabestellen in Bieterlisten eintragen
  • Nutzen Sie Branchennetzwerke und Auftraggeber-Kontakte
  • Bewerben Sie sich proaktiv bei kommunalen Auftraggebern
  • Führen Sie eine Präqualifikation durch

3. Lose nutzen

Große Aufträge werden oft in Lose aufgeteilt. Auch wenn der Gesamtauftrag über dem EU-Schwellenwert liegt, können einzelne Lose wertmäßig darunter liegen. Das erleichtert KMU den Zugang.

4. Regionale Unterschiede beachten

Die Wertgrenzen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. In Bayern und Sachsen-Anhalt sind beschränkte Ausschreibungen bis zu deutlich höheren Werten möglich als in Baden-Württemberg oder Bremen. Passen Sie Ihre Akquise-Strategie entsprechend an.

Quellen

Die Schwellenwerte auf dieser Seite basieren auf offiziellen Veröffentlichungen der EU und deutscher Behörden:

EU-Schwellenwerte

Nationale Wertgrenzen

Bundesländer-Wertgrenzen

Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Vergabestelle oder konsultieren Sie die aktuellen Rechtsvorschriften.

FAQ

Was sind die aktuellen EU-Schwellenwerte 2026?

Ab 1. Januar 2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte: 5.404.000 € für Bauaufträge, 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen (übrige öffentliche Auftraggeber), 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungen (obere/oberste Bundesbehörden), 432.000 € für Sektorenauftraggeber. Diese Werte gelten bis 31. Dezember 2027.

Wie werden die EU-Schwellenwerte berechnet?

Die EU-Kommission passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an. Die Berechnung basiert auf dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der WTO. Die Werte in Euro ergeben sich aus den in Sonderziehungsrechten (SZR) festgelegten GPA-Schwellenwerten, umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs.

Was passiert bei Überschreitung des Schwellenwertes?

Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, muss der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden. Es gelten dann die strengen Verfahrensregeln des GWB und der VgV bzw. VOB/A-EU, einschließlich Veröffentlichung auf TED, Mindestfristen und der 10-tägigen Wartepflicht vor Zuschlagserteilung.

Darf ein Auftrag künstlich aufgeteilt werden, um unter dem Schwellenwert zu bleiben?

Nein. Das Vergaberecht verbietet die künstliche Aufteilung von Aufträgen, um die Anwendung der EU-Vergabevorschriften zu umgehen (§ 3 Abs. 2 VgV). Bei der Schätzung des Auftragswerts müssen alle Lose und Optionen eingerechnet werden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen ist der Jahresauftragswert oder der Wert über die Vertragslaufzeit maßgeblich.

Welche Wertgrenze gilt für Direktvergaben 2026?

Auf Bundesebene gilt für Bauleistungen (VOB/A) eine Wertgrenze von 50.000 € netto für Direktaufträge. Für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) beträgt die Grenze 15.000 € netto (befristet bis Ende 2027). Die Bundesländer können höhere Wertgrenzen festlegen. In Bayern und Thüringen sind beispielsweise deutlich höhere Werte möglich.

Wie unterscheiden sich die Schwellenwerte zwischen Bundesländern?

Die Bundesländer haben unterschiedliche Vergabegesetze und können eigene Wertgrenzen festlegen. Beispiel: Für beschränkte Ausschreibungen bei Bauleistungen gilt in Sachsen-Anhalt eine Grenze von 2.500.000 €, in Baden-Württemberg dagegen nur 50.000-150.000 €. Prüfen Sie immer die aktuellen Regelungen des zuständigen Bundeslandes.

Gelten für Sektorenauftraggeber andere Schwellenwerte?

Ja. Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr, Post) haben höhere Schwellenwerte. Ab 2026 gilt für Liefer- und Dienstleistungen ein Schwellenwert von 432.000 € (statt 216.000 € bei klassischen öffentlichen Auftraggebern). Für Bauaufträge gilt derselbe Schwellenwert von 5.404.000 €.

Was sind soziale und besondere Dienstleistungen?

Soziale und besondere Dienstleistungen (Anhang XIV der Vergaberichtlinie) umfassen u.a. Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Bildung, Hotel- und Gastronomie, Rechtsdienstleistungen. Für diese gilt ein höherer Schwellenwert: 750.000 € für öffentliche Auftraggeber und 1.000.000 € für Sektorenauftraggeber. Diese Werte blieben 2026 unverändert.

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