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Rahmenvereinbarung über fair produzierte Arbeitskleidung für verschiedene Referate und Dienststellen Arbeitskleidung aus fairer Produktion
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung des Jahresbedarfes 2026 an "Persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) für diverse Dienststellen der Stadtverwaltung Essen sowie für die Sport- und Bäderbetriebe. Die Vertragslaufzeit beginnt zum 01.04.2026 und endet zum 31.03.2027. Die Preisbindung besteht für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Gesamtbedarf unterteilt sich wie folgt in 18 Einzellose: Los 1: Fabr. Kübler: Arbeitsjacken / Arbeitshosen / Softshelljacken, Los 2: Fabr. HaSe: diverse Arbeitshandschuhe, Los 3: Fabr. Ansell: Chemikalienschutzhandschuhe, Los 4: Fabr. Kind: Regenschutzkleidung, Los 5: Fabr. Sioen: Wetterschutzkleidung (teilweise mit Transplast-Aufbringung), Los 6: Fabr. Atlas: Sicherheitsschuhe, Los 7: Fabr. 3M: Atemschutzmasken, Helme, Brillen etc., Los 8: Fabr. Engel: Warnschutzkleidung, Los 9: verschiedene: Kittel, Kochhosen, Kochjacken usw., Los 10: Fabr. Mascot: Warnschutzkleidung, Arbeitskleidung, Los 11: verschiedene: Unfallverhütungsstiefel, Arbeitsschuhe (Küche usw.) Forstschutzschuhe, Los 12: Fabr. Elka: Regenjacken mit Innenfutter (mit Transplast-Aufbringung / Direkteinstickung), Los 13: verschiedene: T-Shirts, Sweatjacken, Poloshirts, Los 14: verschiedene: Mützen, Caps, Knieschoner, Los 15: Fabr. Hakro: Jacken, Los 16: Fabr. FHB: Arbeitskleidung, Los 17: verschiedene: Einweghandschuhe (Druckvorlagen: Die jeweiligen Druckvorlagen zur individuellen Gestaltung werden vom Auftraggeber bereitgestellt.)
Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist zu gewährleisten. -- Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 380, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 490, 530 und 550 verantwortlich. Er betreibt und hält alle vertragsgegenständlichen Anlagen/Systeme nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung instand. -- Weitere Leistungen sind: -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -Prüfungen ortsfester Anlagen/Betriebsmittel -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortlichen -Störungsmanagement -Optimierung -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung -Kommunikationsmanagement -Nutzung von EDV und eines CAFM-Systems. sowie Leistungen nach allgemeinen Vorschriften und Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: -DGUV V4 ortsfeste elektrische Anlagen -VDI 2035 Vermeidung Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI 2052 RLT für Küchen -VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen -VDI 6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -Trinkwasserverordnung 2023 -TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen -TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -Betriebssicherheitsverordnung -42. Bundesimmisionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des Bundeslandes Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes und Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. -- Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung ein: -einen Objektleiter, drei Stellvertreter - je einen pro Standort und einen weiteren Vertreter -vier Haustechniker, jeweils zwei der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar bzw. der Gewerke Versorgungstechnik (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- / Klimatechnik) oder vergleichbar, sowie zwei Vertreter je Fachrichtung bzw. Gewerk. -- Der AN betreibt 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen/Jahr, einen Bereitschaftsdienst, bei dem Störmeldungen der AG und automatisierte Meldungen auflaufen. Er richtet eine zum Zeitpunkt bei Übernahme der Liegenschaften verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein. Der Bereitschaftsdienst ist personell und sachgegenständlich so auszustatten, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen/ Anforderungen eingeleitet/veranlasst werden können und die Reaktionszeiten eingehalten werden. Während des Bereitschaftsdienstes sind geforderte Schaltvorgänge vorzunehmen. Der Störungsdienst ist aus dem vor Ort eingesetzten Liegenschaftspersonal zusammenzustellen. -- Gesetzliche Anforderungen an Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich bindend. Zwingend ist eine Reaktionszeit von 30 Minuten für Aufzugsanlagen, für Energieversorgungs-, NEA, USV-, Kommunikationsanlagen etc. und für Hilfsanlagen (Heizung, Kühlung, Lüftung, GLT, etc.) eine Reaktionszeit von max. 1 Stunde. Bei Innerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich zu beginnen. Bei außerhalb vereinbarter Anwesenheit auftretender Störungen sowie solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Mehr Angaben s. Ziffer 5.1.
Arbeitskleidung zur Miete
Arbeitskleidung Baubetriebshof auf Mietbasis Arbeitskleidung Baubetriebshof auf Mietbasis
Ausstattung von ca. 120 Mitarbeitern der Stadt Hildesheim aus den Bereichen Grünflachen- und Gewässerunterhaltung, Baumpflege, Friedhof, Bauhof/Werkstatt, Straßenreinigung und Außendienst Vermessung mit Arbeitskleidung im Mietsystem. Bereitstellung der Kleidung inkl. Größenaufnahme, Reinigung, Prüfung der Warnwirkung, wöchentlicher Wäschewechsel. Laufzeit 4 Jahre.
Arbeitskleidung im Mietsystem mit Wäschewechsel Arbeitskleidung im Mietsystem
Arbeitskleidungsleasing für den Bauhof Elmenhorst
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausstattung von ca. 600 MitarbeiterInnen des Ruhrverbands mit einheitlicher Arbeitskleidung im All-In-Mietverfahren, d. h. Bereitstellung sowie Reinigung und Reparatur der Kleidung. Die Anlieferung/Abholung der Arbeitskleidung an bzw. von den ca. 80 Lieferstellen des Ruhrverbands erfolgt im wöchentlichen Rhythmus.
Arbeitskleidung für Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs
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Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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