Fenstertausch ist ein zentraler Baustein energetischer Sanierung. Kommunen, Schulträger, Hochschulen und Wohnungsbaugesellschaften schreiben Lieferung und Montage von Kunststoff-, Holz- und Aluminiumfenstern aus, oft samt Türen, Verglasung und Sonnenschutz. Die Vergabe erfolgt nach VOB/A mit definierten U-Werten und Montagevorgaben.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Fenster-Vergaben veröffentlicht haben.
Lieferung und Einbau von Mehrkammerprofilen mit Wärmeschutzverglasung, häufig bei Schul- und Verwaltungssanierungen.
Hochwertige Fensterelemente für denkmalgeschützte Bauten oder repräsentative Gebäude mit erhöhten Anforderungen.
Ausbau alter Fenster und Einbau neuer Elemente im genutzten Bestand einschließlich Anschlussarbeiten und Entsorgung.
Raffstore, Rollläden und Verschattungssysteme, oft als Teil des sommerlichen Wärmeschutzes ausgeschrieben.
Der Gewerkebereich Fenster umfasst die Lieferung und Montage von Fenstern, Außentüren, Fassadenelementen und Verglasungen, einschließlich Ausbau und Entsorgung alter Elemente, Beschlägen, Verschattung und Anschlussarbeiten. Öffentliche Auftraggeber schreiben ihn im Neubau aus, vor allem aber im Zuge energetischer Modernisierungen von Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden, bei denen alte Fenster gegen wärmedämmende ausgetauscht werden. Das Gewerk Fenster wird innerhalb einer Baumaßnahme in der Regel als eigenes Fachlos vergeben, sodass sich spezialisierte Fenster- und Fassadenbauer bewerben können. Je nach Auftragswert kommen öffentliche oder beschränkte Ausschreibung zum Einsatz, bei größeren Programmen auch Rahmenvereinbarungen. Nach Bekanntmachung und Angebotsphase erfolgt der Zuschlag auf Basis eines Leistungsverzeichnisses, das Maße, Werkstoffe und bauphysikalische Kennwerte je Element festlegt.
Fensterarbeiten werden als Bauleistung nach der VOB/A vergeben, technisch gelten die ATV der VOB/C für Verglasungs- und Tischlerarbeiten. Verpflichtend ist die CE-Kennzeichnung der Fenster nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 14351-1 mit Leistungserklärung, die unter anderem den Wärmedurchgangskoeffizienten Uw, die Luftdichtheit und die Schlagregendichtheit ausweist. Auftraggeber verlangen den Nachweis der geforderten Kennwerte, häufig Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz und aus Förderprogrammen, bei sicherheitsrelevanten Objekten die einbruchhemmenden Widerstandsklassen nach DIN EN 1627. Die fachgerechte Montage ist nach dem einschlägigen Montageleitfaden abzuwickeln. Als Eignung dienen die PQ-VOB-Präqualifikation oder Einzelnachweise mit Referenzen, Fachpersonal und Betriebshaftpflicht. Der Zuschlag erfolgt meist über den Preis, bei hohen Anforderungen an Schall-, Wärme- und Einbruchschutz zusätzlich über die Qualität.
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Vergeben werden Lieferung und Montage neuer Fenster, Fenstertürelemente, Verglasungen sowie Sonnenschutz. Auftraggeber sind meist Schul- und Hochschulträger, Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen im Zuge energetischer Sanierung.
Das Leistungsverzeichnis gibt U-Werte, Schallschutzklassen, Einbruchhemmung nach RC-Klassen und Montage nach RAL vor. Oft sind Nachweise wie Ü-Zeichen, Prüfzeugnisse und Herstellererklärungen gefordert.
Weil Lieferung und Einbau meist zusammen vergeben werden, gilt die Leistung als Bauleistung nach VOB/A. Reine Materiallieferungen ohne Montage können dagegen nach UVgO oder VgV vergeben werden.
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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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