Landesforstbetriebe, Forstämter und kommunale Waldbesitzer vergeben die Holzernte als Dienstleistung. Ausgeschrieben werden hochmechanisierter Harvestereinsatz, motormanuelle Fällung, Rückung mit Forwarder oder Seilwinde sowie die Aufarbeitung von Kalamitätsholz. Die Vergütung erfolgt meist je Erntefestmeter nach Sortiment und Durchmesserklasse.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Holzernte-Vergaben veröffentlicht haben.
Hochmechanisierte Holzernte im Durchforstungs- und Endnutzungsbestand mit Aushaltung nach Sortiment
Vorliefern und Poltern des Holzes mit Forwarder oder Seilrückung entlang der Rückegassen
Fällung und Aufarbeitung mit der Motorsäge in Beständen, die für Maschinen nicht befahrbar sind
Aufarbeitung von Käfer-, Sturm- und Trockenholz zur schnellen Räumung betroffener Flächen
Holzernte wird von Landesforstbetrieben, Forstämtern und Kommunen als Dienstleistung ausgeschrieben, meist als hochmechanisierte Ernte mit Harvester und Forwarder oder als motormanuelle Fällung im schwierigen Gelände samt Rückung an die Waldstraße. Auftraggeber vergeben diese Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte nach VgV, darunter nach UVgO. Verbreitet sind saisonale Rahmenvereinbarungen und die Aufteilung in Lose nach Revieren, Waldorten oder Sortimenten. Die Leistungsbeschreibung nennt Erntemengen, Baumarten, Sortimente sowie Vorgaben zu Rückegassen und Bodenschutz. Nach der Bekanntmachung folgen Angebotsphase, Eignungsprüfung und Zuschlag. Weil die Ernte witterungs- und kalamitätsabhängig ist, enthalten die Verträge oft flexible Abruf- und Mengenregelungen für den kurzfristigen Einsatz.
Holzernteleistungen werden als Dienstleistung nach VgV oder UVgO vergeben. Die Eignung belegen Forstunternehmer über qualifiziertes Personal, insbesondere die Ausbildung zum Forstwirt und den Nachweis der Motorsägenqualifikation nach den DGUV-Vorgaben, sowie über geeignete Erntemaschinen und Rückefahrzeuge. Häufig verlangt werden Referenzen vergleichbarer Ernteaufträge und ein Nachweis der Betriebshaftpflicht. Das RAL-Gütezeichen für forstliche Dienstleistungen kann die fachgerechte Ausführung belegen. Zunehmend fordern Auftraggeber die Einhaltung von Zertifizierungsstandards wie PEFC oder FSC sowie Vorgaben zum bodenschonenden Rücken auf festen Gassen. Der Zuschlag erfolgt meist über den Preis je Festmeter, ergänzt um Kriterien zu Bodenschutz, Terminsicherheit und Ausführungsqualität bei sensiblen Beständen.
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Auftraggeber sind vor allem die Landesforstverwaltungen und Landesforstbetriebe, kommunale Waldbesitzer sowie der Bundesforstbetrieb der BImA. Vergeben wird als Dienstleistung nach UVgO oder VgV, oft in Losen je Revier oder Forstbetriebsbezirk.
Gefordert werden geeignete Erntetechnik, geschultes Personal und die Einhaltung von Boden- und Bestandsschutz, etwa fester Rückegassenabstände. Häufig verlangt sind Zertifizierungen nach PEFC oder FSC sowie KWF-anerkannte Maschinen.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel je Erntefestmeter (Efm), gestaffelt nach Baumart, Sortiment und Durchmesserklasse. Rückung und motormanuelle Arbeiten werden teils gesondert ausgewiesen.
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