Entdecken Sie aktuelle Ausschreibungen zur Stromlieferung von Kommunen, Ländern und öffentlichen Einrichtungen. Ob Grundversorgung, Ökostrom oder gebündelte Ausschreibungen mehrerer Liegenschaften, öffentliche Auftraggeber vergeben die Energieversorgung regelmäßig neu.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Stromlieferung-Vergaben veröffentlicht haben.
Versorgung kommunaler Liegenschaften mit elektrischer Energie
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis
Gemeinsame Ausschreibung mehrerer Liegenschaften oder Kommunen
Energielieferung für die öffentliche Beleuchtung
Bei der Stromlieferung geht es um den konkreten Belieferungsvertrag zwischen öffentlichem Auftraggeber und Energieversorger über eine feste Vertragslaufzeit, meist ein bis drei Jahre. Ausgeschrieben werden definierte Abnahmestellen mit prognostizierten Jahresmengen in Kilowattstunden, aufgeschlüsselt nach Lastprofil und Zählpunkt. Auftraggeber wie Kommunen, Kliniken und Verkehrsbetriebe legen im Leistungsverzeichnis Liefertermin, Mengentoleranzen und Abrechnungsmodalitäten fest. Oberhalb des EU-Schwellenwerts erfolgt die Vergabe im offenen Verfahren, größere Portfolios werden nach Regionen oder Objektgruppen in Lose geteilt. Nach der Bekanntmachung geben die Versorger einen Arbeitspreis je Kilowattstunde und einen Grundpreis ab, der Zuschlag fällt auf das wirtschaftlichste Angebot, das in der Praxis fast ausschließlich über den Preis bestimmt wird.
Die Stromlieferung wird als Lieferleistung nach VgV und unterhalb der Schwelle nach UVgO vergeben. Der Bieter muss als zugelassener Lieferant auftreten, Bilanzkreisverantwortung übernehmen und die pünktliche Anmeldung beim Netzbetreiber gewährleisten. Als Eignungsnachweise dienen Umsatzangaben, Referenzen über vergleichbare Liefermengen sowie Erklärungen zur Versorgungssicherheit. Zentral sind die vertraglichen Preisregelungen, weil sich Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Stromsteuer und gesetzliche Umlagen während der Laufzeit ändern, weshalb Verträge klare Preisgleitklauseln und Regelungen zur Weitergabe hoheitlicher Belastungen enthalten. Verlangt der Auftraggeber Ökostrom, sind Herkunftsnachweise beizubringen. Gewertet wird typischerweise über den Gesamtpreis aus Arbeits- und Grundpreis, gelegentlich flankiert von Kriterien zur Nachhaltigkeit und zur Qualität des Kundenservice.
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Kommunen, Landkreise, Länder und öffentliche Einrichtungen, häufig gebündelt für alle Liegenschaften.
Stromlieferverträge laufen meist ein bis vier Jahre und werden entsprechend regelmäßig neu vergeben.
Ja, viele öffentliche Auftraggeber verlangen Strom aus erneuerbaren Energien mit entsprechenden Herkunftsnachweisen.
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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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