Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR mit Sitz in Kiel ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 11 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR sind Gesundheits- & Sozialwesen (45%), Sonstige Dienstleistungen (18%) und Bildung & Weiterbildung (18%). Weitere relevante Bereiche umfassen Medizintechnik.

Alle Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
0
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Gesundheits- & Sozialwesen

Aktuelle Ausschreibungen

11 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)

Beratungsprojekt für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungs-maßnahmen gem. Paragraph 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und Paragraph 29 SchwbAV für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Mitarbeitervertretungen gem. Kirchenrecht

Abgelaufen
Frist: 03.05.2024
Veröffentlicht: 20.03.2024
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV definiert. Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann an Dritte/andere Träger übertragen werden, wenn dies erforderlich erscheint und die Integrationsämter an ihrer inhaltlichen Gestaltung maßgeblich beteiligt sind. Die ausgeschriebene Maßnahme ist eine Ergänzung des bestehenden eigenen Schulungsangebots. Projektgeber ist das Integrationsamt beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Ausschreibung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle der ElternMedienLotsen in Schleswig-Holstein

Abgelaufen
Frist: 16.08.2024
Veröffentlicht: 10.07.2024
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

In Schleswig-Holstein soll ab 2025 für die Dauer von vier Jahren eine feste Anlauf- und Koordinierungsstelle für die in den vergangenen Jahren fortgebildeten und aktiven ca. 50 ElternMedienLotsen vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (im folgenden Jugendministerium) gefördert werden. ElternMedienLotsen sind pädagogisch engagierte Personen, die vom Jugendministerium zu allen Medienthemen junger Menschen fortgebildet werden, um auf Anforderung Elternabende für Schulen und Kindertagesstätten abzuhalten Die Anlauf- und Koordinierungsstelle soll als feste, bekannte Anlaufstelle dienen, an die sich Kindertagesstätten, Schulen und weitere Träger, wie Jugendhäuser oder Unternehmen, wenden, die Bedarf an einem Elternabend zu „Kinder, Jugendliche und Mediennutzung“ haben. Die Anlaufstelle soll die Anfragen an die ElternMedienLotsen herantragen und einen geeigneten ElternMedienLotsen für den spezifischen Elternabend nach nachvollziehbaren Kriterien auswählen. Die ElternMedienLotsen stellen danach selbst den Kontakt zur Schule her und besprechen die Details des Elternabends. Hierbei sollen sie von der Anlauf- und Koordinierungsstelle unterstützt werden, indem z. B. benötigte Technik und Materialien sowie aktuelles(digitales) Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Die ElternMedienLotsen sind von der Anlaufstelle kontinuierlich über Neuerungen im Medienverhalten junger Menschen auf dem Laufenden zu halten und Online-/ Kurzschulungen fortzubilden. Die am Ende der Fortbildung in einer Cloud zur Verfügung gestellte Materialsammlung ist bei Bedarf von der Koordinierungsstelle um aktuelles Material zu ergänzen. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, Werbematerialien für die Akquise von Elternabenden an Schulen, Kindertagesstätten und weiteren Trägern zur Verfügung zu stellen, mit denen einerseits für die ElternMedienLotsen geworben werden, die andererseits aber auch ein ElternMedienLotse für Direktwerbung für sich bei den Schulen und Kindertagesstätten in seinem Umkreis nutzen kann. Ziel des Jugendministeriums ist es angesichts der zunehmenden Mediatisierung immer früherer kindlicher Lebenswelten die Vermittlung von Medienkompetenz für Eltern bereits bei Eltern mit Kleinkindern zu beginnen. Die Koordinierungsstelle soll auch als feste Anlaufstation für die ElternMedienLotsen bei organisatorischen und inhaltlichen Fragestellungen in Bezug auf Medienkompetenz und Medienschutz zur Verfügung stehen.

Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein

Abgelaufen
Frist: 23.08.2024
Veröffentlicht: 15.07.2024
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben. Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden. Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt. Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden. Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten. Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen. Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.

Schulungsprogramm Integrationsamt SH

Abgelaufen
Frist: 04.07.2025
Veröffentlicht: 26.05.2025
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR...

Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vergibt durch dieses offene Vergabeverfahren die organisatorische Durchführung der Schulungs- und Bildungsmaßnahmen. Zielgruppe für die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes sind die in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV genannten Adressaten. In Abstimmung mit dem Integrationsamt übernimmt der Auftragnehmer die organisatorische Abwicklung von bis zu 33 Seminaren pro Jahr.

Errichtung von Integrationsfachdiensten und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein

Abgelaufen
Frist: 19.09.2025
Veröffentlicht: 29.07.2025
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Integrationsamt) ist als Behörde für die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig und trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach Teil 3 SGB IX. Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Die Verträge mit den bisherigen 15 IFD und 4 EAA in Schleswig-Holstein werden mit Wirkung zum 30.06.2026 gekündigt. Insofern sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste nach § 192 ff. SGB IX und der EAA nach § 185a SGB IX zum 01.07.2026 neu zu vergeben. Das Integrationsamt vergibt durch dieses Offene Vergabeverfahren die Einrichtung und den Betrieb für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2029 (36 Monate). Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um 24 Monate. Somit läuft der Vertrag längstens bis zum 30.06.2031. Die regionale Zuständigkeit der IFD und EAA in Schleswig-Holstein ist den einzelnen Losen zu entnehmen.

Rahmenvereinbarung zur Versorgung diverser Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Abgelaufen
Frist: 13.03.2026
Veröffentlicht: 04.02.2026
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Die Feststellung der Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille wird vom Betriebsarzt im Rahmen der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) sowie einer eventuellen augenärztlichen Nachprüfung vorgenommen. Die Untersuchung muss laut DGUV „durch Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden. Ausschließlich hier wird bestimmt, was für die Anfertigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille medizinisch notwendig ist. Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplatzbrille richtet sich nach der medizinischen Indikation für den individuellen Aufgabenbereich. Der Bestellschein wird vom Betriebsarzt nach medizinischer Indikation ausgefüllt und den Mitarbeitenden durch die Dienststelle zugeleitet. Die Mitarbeitenden sind nur mit einem ausgefüllten Bestellschein vom Betriebsarzt befähigt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille auszuwählen. Soweit nach dem Untersuchungsergebnis für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist und deshalb eine spezielle Sehhilfe = Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, hat der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin die Möglichkeit, sich ein Brillengestell aus dem Sortiment der Bildschirmarbeitsplatzbrillen des Auftragnehmers auszuwählen. Darüber hinaus ist dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin die Möglichkeit zu gewähren, aus dem Gesamtsortiment des Auftragnehmers ein Brillengestell frei zu wählen. Sollten dabei Mehrkosten anfallen, sind diese durch den Auftragnehmer direkt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin abzurechnen. Der Auftragnehmer führt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Bedarf die erforderlichen Sehtests auf Grundlage der in den Vorbemerkungen genannten Verordnungen durch. Mit diesem Sehtest wird die Sehstärke zur Augenglasbestimmung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin gemessen. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht aus einer Fassung (Metall oder Kunststoff), sowie aus Gläsern. Die Fassungen müssen die Gebrauchsprüfung nach DIN EN ISO 12870 durchlaufen haben, sowie korrosionssicher und lichtecht sein. Sie sind entsprechend der Bedarfsgegenstände VO frei von Nickelabgabe. Die Brillengläser müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 8980 erfüllen. Für Mitarbeitende der Wasserschutzpolizei (Abteilung des Landespolizeiamtes) sind zudem Sonnenbrillen anzubieten. Die Anforderungen an die Sonnenbrillen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Rahmenvertrag wird im Zusammenhang mit folgenden Losen geschlossen: Los 1 Dienststellen in der Region Nord, Los 2 Dienststellen in der Region West, Los 3 Dienststellen in der Region Kiel, Los 4 Dienststellen in der Region Süd-/Ost. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt 8.000 Brillen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ende des laufenden Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. April 2030.

Rahmenvereinbarung zur Versorgung diverser Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 15.04.2026
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Die Feststellung der Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille wird vom Betriebsarzt im Rahmen der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) sowie einer eventuellen augenärztlichen Nachprüfung vorgenommen. Die Untersuchung muss laut DGUV „durch Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden. Ausschließlich hier wird bestimmt, was für die Anfertigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille medizinisch notwendig ist. Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplatzbrille richtet sich nach der medizinischen Indikation für den individuellen Aufgabenbereich. Der Bestellschein wird vom Betriebsarzt nach medizinischer Indikation ausgefüllt und den Mitarbeitenden durch die Dienststelle zugeleitet. Die Mitarbeitenden sind nur mit einem ausgefüllten Bestellschein vom Betriebsarzt befähigt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille auszuwählen. Soweit nach dem Untersuchungsergebnis für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist und deshalb eine spezielle Sehhilfe = Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, hat der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin die Möglichkeit, sich ein Brillengestell aus dem Sortiment der Bildschirmarbeitsplatzbrillen des Auftragnehmers auszuwählen. Darüber hinaus ist dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin die Möglichkeit zu gewähren, aus dem Gesamtsortiment des Auftragnehmers ein Brillengestell frei zu wählen. Sollten dabei Mehrkosten anfallen, sind diese durch den Auftragnehmer direkt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin abzurechnen. Der Auftragnehmer führt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Bedarf die erforderlichen Sehtests auf Grundlage der in den Vorbemerkungen genannten Verordnungen durch. Mit diesem Sehtest wird die Sehstärke zur Augenglasbestimmung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin gemessen. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht aus einer Fassung (Metall oder Kunststoff), sowie aus Gläsern. Die Fassungen müssen die Gebrauchsprüfung nach DIN EN ISO 12870 durchlaufen haben, sowie korrosionssicher und lichtecht sein. Sie sind entsprechend der Bedarfsgegenstände VO frei von Nickelabgabe. Die Brillengläser müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 8980 erfüllen. Für Mitarbeitende der Wasserschutzpolizei (Abteilung des Landespolizeiamtes) sind zudem Sonnenbrillen anzubieten. Die Anforderungen an die Sonnenbrillen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Rahmenvertrag wird im Zusammenhang mit folgenden Losen geschlossen: Los 1 Dienststellen in der Region Nord, Los 2 Dienststellen in der Region West, Los 3 Dienststellen in der Region Kiel, Los 4 Dienststellen in der Region Süd-/Ost. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt 8.000 Brillen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ende des laufenden Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. April 2030.

Errichtung von Integrationsfachdiensten und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Schleswig-Holstein

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 31.10.2025
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Integrationsamt) ist als Behörde für die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig und trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach Teil 3 SGB IX. Das Integrationsamt vergibt die Einrichtung und den Betrieb von Integrationsfachdiensten (IFD) und Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Schleswig-Holstein nach Teil 3 Kapitel 7 bzw. 6 SGB IX. Die Verträge mit den bisherigen 15 IFD und 4 EAA in Schleswig-Holstein werden mit Wirkung zum 30.06.2026 gekündigt. Insofern sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste nach § 192 ff. SGB IX und der EAA nach § 185a SGB IX zum 01.07.2026 neu zu vergeben. Das Integrationsamt vergibt durch dieses Offene Vergabeverfahren die Einrichtung und den Betrieb für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2029 (36 Monate). Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um 24 Monate. Somit läuft der Vertrag längstens bis zum 30.06.2031. Die regionale Zuständigkeit der IFD und EAA in Schleswig-Holstein ist den einzelnen Losen zu entnehmen.

Schulungsprogramm Integrationsamt SH

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 01.09.2025
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Das Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vergibt durch dieses offene Vergabeverfahren die organisatorische Durchführung der Schulungs- und Bildungsmaßnahmen. Zielgruppe für die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes sind die in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV genannten Adressaten. In Abstimmung mit dem Integrationsamt übernimmt der Auftragnehmer die organisatorische Abwicklung von bis zu 33 Seminaren pro Jahr.

Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 23.09.2024
Land Schleswig-Holstein vertreten durch ...

Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben. Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden. Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt. Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden. Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten. Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen. Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.

Häufige Fragen zu Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR aus Kiel. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 11 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Gesundheits- & Sozialwesen, Sonstige Dienstleistungen, Bildung & Weiterbildung. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR: Gesundheits- & Sozialwesen (45%), Sonstige Dienstleistungen (18%), Bildung & Weiterbildung (18%), Medizintechnik (18%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

Verpassen Sie keine Ausschreibung von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

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