Vergabewissen

Öffentliche Ausschreibungen: Der komplette Guide für Unternehmen

Alles über öffentliche Ausschreibungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Definition, Ablauf, Plattformen, Teilnahmevoraussetzungen und praktische Tipps für erfolgreiche Angebote.

Das Wichtigste in Kürze

  • Öffentliche Ausschreibungen sind das Regelverfahren der öffentlichen Beschaffung: Jedes Unternehmen darf ein Angebot abgeben. In Deutschland werden so jährlich Aufträge im Wert von über 500 Milliarden Euro vergeben.
  • Ausschreibungen werden auf Vergabeplattformen wie TED, bund.de, DTVP und den Landesportalen veröffentlicht. KI-gestützte Suchtools wie Bidfix bündeln alle Quellen und filtern passende Aufträge automatisch.
  • Erfolg in öffentlichen Ausschreibungen erfordert drei Dinge: eine systematische Recherche passender Aufträge, die Erfüllung aller Eignungskriterien und ein wirtschaftlich überzeugendes Angebot.

Was ist eine öffentliche Ausschreibung?

Eine öffentliche Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, bei dem ein öffentlicher Auftraggeber (Bund, Land, Kommune, öffentlich-rechtliche Einrichtung) einen Auftrag öffentlich bekannt macht und jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben darf. Es ist das transparenteste und offenste aller Vergabeverfahren.

Die rechtliche Grundlage bilden:

  • Im Unterschwellenbereich: VOB/A § 3 Abs. 1 für Bauaufträge, UVgO § 9 für Liefer- und Dienstleistungen
  • Im Oberschwellenbereich: Das offene Verfahren nach VgV § 15, das die EU-Variante der öffentlichen Ausschreibung darstellt

Der entscheidende Unterschied zu anderen Verfahren: Es gibt keine Vorauswahl der Bieter. Jedes Unternehmen, das die Eignungsanforderungen erfüllt, kann teilnehmen. Das macht die öffentliche Ausschreibung zum fairsten Verfahren für den Marktzugang, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Warum schreiben öffentliche Auftraggeber aus?

Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen den Wettbewerb zu gewährleisten. Die Ausschreibungspflicht verfolgt drei Ziele:

  1. Wirtschaftlichkeit: Durch den Wettbewerb sollen die besten Leistungen zum besten Preis beschafft werden
  2. Transparenz: Die öffentliche Bekanntmachung stellt sicher, dass alle Marktteilnehmer die gleichen Informationen erhalten
  3. Gleichbehandlung: Kein Unternehmen soll bevorzugt oder benachteiligt werden

Der öffentliche Beschaffungsmarkt ist riesig: Über 500 Milliarden Euro werden jährlich allein in Deutschland an Aufträge vergeben, in der gesamten DACH-Region sind es über 600 Milliarden Euro.

Wo findet man öffentliche Ausschreibungen?

Öffentliche Ausschreibungen werden auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht. Die richtige Recherchestrategie hängt davon ab, welche Aufträge Sie suchen.

EU-weite Plattformen

  • TED (Tenders Electronic Daily): Das zentrale Portal der EU. Alle Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen hier veröffentlicht werden. Täglich erscheinen über 2.500 neue Bekanntmachungen.
  • eForms: Seit Oktober 2023 das verpflichtende Datenformat für EU-Bekanntmachungen.

Deutschland: Vergabeportale nach Bundesland

Bundesland
Plattform
URL
Bund
service.bund.de
service.bund.de/suche/ausschreibungen
Bayern
Vergabe Bayern
vergabe.bayern.de
NRW
Vergabe.NRW
vergabe.nrw.de
Baden-Württemberg
Vergabeportal BW
vergabeportal-bw.de
Berlin
Vergabeplattform Berlin
vergabeplattform.berlin.de
Hamburg
Vergabe Hamburg
gateway.hamburg.de
Hessen
HAD
had.de
Sachsen
eVergabe Sachsen
evergabe.sachsen.de
Niedersachsen
Vergabe.Niedersachsen
vergabe.niedersachsen.de
Überregional
DTVP
dtvp.de
Überregional
subreport ELViS
subreport.de

Österreich und Schweiz

  • Auftrag.at: Zentrales Ausschreibungsportal für Österreich. Über 4.500 öffentliche Auftraggeber veröffentlichen hier.
  • simap.ch: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen der Schweiz. Alle Bund- und Kantonsaufträge oberhalb der Schwellenwerte.

Das Problem der fragmentierten Suche

In Deutschland allein gibt es über 30 verschiedene Vergabeplattformen. Die manuelle Recherche über alle Portale ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Relevante Ausschreibungen werden leicht übersehen.

Die Lösung: KI-gestützte Aggregation. Bidfix durchsucht alle relevanten Vergabeplattformen der DACH-Region automatisch und nutzt künstliche Intelligenz, um passende Ausschreibungen nach Branche, Region, Auftragsvolumen und Ihrem individuellen Profil zu filtern. So sparen Sie bis zu 80 % der Recherchezeit und verpassen keine relevanten Aufträge.

Ablauf einer öffentlichen Ausschreibung

Der Ablauf einer öffentlichen Ausschreibung folgt einem standardisierten Verfahren:

Phase 1: Bekanntmachung

Der Auftraggeber veröffentlicht die Vergabebekanntmachung auf einer oder mehreren Vergabeplattformen. Die Bekanntmachung enthält:

  • Beschreibung der zu vergebenden Leistung
  • Eignungskriterien (wirtschaftliche, technische, fachliche Anforderungen)
  • Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
  • Angebotsfrist (Submission)
  • Kontaktdaten und Bieterfragen-Frist
  • Hinweis auf die Vergabeunterlagen

Phase 2: Vergabeunterlagen herunterladen

Interessierte Unternehmen laden die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform herunter. Die Unterlagen umfassen typischerweise:

  • Leistungsverzeichnis (LV): Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen
  • Bewerbungsbedingungen: Formale Anforderungen an das Angebot
  • Vertragsbedingungen: ZVB, BVB, Besondere Vertragsbedingungen
  • Formulare: Angebotsschreiben, Eigenerklärungen, Nachunternehmer-Verzeichnis

Phase 3: Bieterfragen stellen

Innerhalb der Bieterfragen-Frist können Sie Fragen zur Ausschreibung stellen. Die Antworten werden allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Unklarheiten im Leistungsverzeichnis zu klären.

Phase 4: Angebot erstellen und einreichen

Füllen Sie das Leistungsverzeichnis vollständig aus, stellen Sie alle geforderten Eignungsnachweise zusammen und reichen Sie das Angebot fristgerecht über die eVergabe-Plattform ein. Postalische Angebote werden nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.

Phase 5: Submission (Angebotsöffnung)

Nach Ablauf der Angebotsfrist öffnet der Auftraggeber alle eingegangenen Angebote. Bei Bauaufträgen (VOB) ist die Submission traditionell ein formeller Akt, bei dem Bieterpräsenz möglich war. Bei eVergabe erfolgt die Öffnung digital.

Phase 6: Prüfung und Wertung

Der Auftraggeber prüft die Angebote in drei Stufen:

  1. Formale Prüfung: Ist das Angebot vollständig und fristgerecht? Alle Formblätter ausgefüllt?
  2. Eignungsprüfung: Erfüllt der Bieter die Eignungskriterien? Sind alle Nachweise vorhanden?
  3. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Welches Angebot ist nach den Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste?

Phase 7: Zuschlag und Information

Der Auftraggeber erteilt dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag. Unterlegene Bieter werden über die Nichtberücksichtigung informiert. Bei EU-Vergaben gilt eine Wartefrist von 10 Kalendertagen (§ 134 GWB), in der unterlegene Bieter den Zuschlag noch anfechten können.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Formale Voraussetzungen

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag: Nachweis der Geschäftstätigkeit
  • Steuerliche Unbedenklichkeit: Bescheinigung des Finanzamts über die Entrichtung von Steuern
  • Sozialversicherungsbeiträge: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse
  • Keine Ausschlussgründe: Keine Vorstrafen im Bereich Korruption, Betrug, Geldwäsche (§ 123 GWB) sowie Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten (§ 124 GWB)

Eignungskriterien

Der Auftraggeber legt für jede Ausschreibung spezifische Eignungskriterien fest:

  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz, Haftpflichtversicherung
  • Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Projekte, Personalqualifikation, technische Ausstattung
  • Fachkunde: Branchenspezifische Zertifikate (z. B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001), Meisterbrief im Handwerk, Kammermitgliedschaft

Eignungsnachweise vereinfachen

Drei Wege, den Nachweisaufwand zu reduzieren:

  1. Präqualifikation: Einmalige Hinterlegung aller Eignungsnachweise in einem amtlichen Verzeichnis (PQ-VOB, AVPQ). Gültig für alle Ausschreibungen, jährliche Erneuerung.
  2. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Standardformular für EU-Vergaben, das zunächst eine Eigenerklärung genügen lässt. Nachweise werden nur vom bestplatzierten Bieter angefordert.
  3. Eigenerklärungen nach UVgO: Im nationalen Bereich genügen häufig Eigenerklärungen. Die eigentlichen Nachweise muss nur der Bestbieter vorlegen.

Spezielle Anforderungen

Je nach Auftragsart können zusätzliche Anforderungen gelten:

  • Sicherheitsüberprüfung: Bei Aufträgen mit Geheimhaltungsstufe
  • Tariftreue: Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestlöhnen und Tarifverträgen (Landesvergabegesetze)
  • Nachhaltigkeitskriterien: Umwelt- und Sozialstandards als Eignungs- oder Zuschlagskriterium
  • Losaufteilung: Großaufträge werden oft in Lose aufgeteilt, um KMU den Zugang zu erleichtern. Prüfen Sie, ob einzelne Lose zu Ihrem Leistungsprofil passen.

Öffentliche Ausschreibungen nach Bundesland

Jedes Bundesland hat eigene Vergabeportale und teilweise eigene Vergabegesetze. Hier die wichtigsten Besonderheiten:

Bayern

Vergabeplattform: vergabe.bayern.de. Bayern hat mit dem BayVergG ein eigenes Landesvergabegesetz, das Tariftreue-Regelungen und Mindestentgeltverpflichtungen enthält. Besonderheit: Bevorzugte Vergabe an mittelständische Unternehmen wird aktiv gefördert.

Nordrhein-Westfalen

Vergabeplattform: vergabe.nrw.de. NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland mit dem höchsten Vergabevolumen auf Landesebene. Das TVgG NRW enthält strenge Tariftreue- und Mindestlohn-Vorgaben.

Baden-Württemberg

Vergabeplattform: vergabeportal-bw.de. Das Land setzt auf das LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) mit besonderen Nachweispflichten.

Berlin

Vergabeplattform: vergabeplattform.berlin.de. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) enthält besondere Regelungen zu Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen und Frauenförderung.

Niedersachsen

Vergabeplattform: vergabe.niedersachsen.de. Mit dem NTVergG gelten Tariftreue-Anforderungen und ein Mindestentgelt von 13,00 € pro Stunde.

Praktischer Tipp

Statt jedes Landesportal einzeln zu durchsuchen, nutzen Sie Bidfix, um Ausschreibungen aus allen Bundesländern gebündelt zu finden. Die Plattform aggregiert über 30 Vergabeportale und filtert nach Ihrer Branche und Region. Schauen Sie auch auf unseren Regionenseiten nach den aktuellen Ausschreibungen in Ihrem Bundesland.

Tipps für erfolgreiche Angebote

Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erfordert Systematik und Sorgfalt. Diese Tipps erhöhen Ihre Erfolgsquote:

1. Selektiv teilnehmen

Nicht jede Ausschreibung passt zu Ihrem Unternehmen. Prüfen Sie vor der Angebotsabgabe:

  • Erfüllen Sie alle Muss-Kriterien der Eignung? Wenn nicht, investieren Sie keine Zeit.
  • Passt der Auftrag zu Ihren Kernkompetenzen? Randbereiche bedeuten höheres Risiko.
  • Stimmen Region, Zeitraum und Volumen? Logistik und Kapazität müssen passen.
  • Wie stehen Ihre Erfolgschancen? Bei sehr vielen erwarteten Bietern sinkt die Zuschlagswahrscheinlichkeit.

Mit der KI-gestützten Qualifizierung von Bidfix können Sie Ausschreibungen automatisch nach Ihrer Passung bewerten lassen.

2. Leistungsverzeichnis genau lesen

Das Leistungsverzeichnis ist das Herzstück jeder Ausschreibung. Lesen Sie jede Position sorgfältig:

  • Prüfen Sie Mengen und Einheiten auf Plausibilität
  • Identifizieren Sie Unklarheiten und stellen Sie Bieterfragen
  • Kalkulieren Sie jede Position einzeln, nutzen Sie keine Pauschalansätze

3. Zuschlagskriterien verstehen

Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot, nicht automatisch an das billigste. Verstehen Sie die Gewichtung:

  • Wenn der Preis 100 % zählt: Kalkulieren Sie so scharf wie möglich
  • Wenn Qualitätskriterien 40-60 % zählen: Investieren Sie in das Konzept, die technische Lösung und die Referenzen
  • Nutzen Sie die Kriterienanalyse von Bidfix, um alle Zuschlagskriterien systematisch zu erfassen

4. Formale Anforderungen einhalten

Die häufigsten Ausschlussgründe sind formale Fehler:

  • Fehlende Unterschriften oder Stempel (bei papierbasierter Vergabe)
  • Unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben
  • Fehlende Eigenerklärungen oder Nachweise
  • Änderungen an den Vergabeunterlagen
  • Verspätete Einreichung

5. Fristen ernst nehmen

Setzen Sie sich interne Deadlines mindestens 48 Stunden vor der offiziellen Angebotsfrist. Technische Probleme bei der eVergabe-Plattform sind keine Entschuldigung für verspätete Angebote.

6. Aus Absagen lernen

Nach jeder Vergabe haben Sie das Recht auf eine Informations- und Aufklärungspflicht (§ 62 VgV). Fragen Sie nach:

  • Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots
  • Name des Zuschlagsempfängers
  • Gründe für die Nichtberücksichtigung Ihres Angebots

Diese Informationen helfen Ihnen, zukünftige Angebote zu verbessern.

Öffentliche Ausschreibung vs. andere Vergabeverfahren

Die öffentliche Ausschreibung ist das Regelverfahren, aber nicht das einzige. So unterscheidet sie sich von den Alternativen:

Verfahren
Bieterkreis
Bekanntmachung
Typischer Anwendungsfall
Öffentliche Ausschreibung
Unbeschränkt
Ja
Regelverfahren für alle Aufträge
Eingeladen (3-8 Bieter)
Nur bei TNW
Spezialisierte Leistungen, kleinere Aufträge
Verhandlungsvergabe
Eingeladen (mind. 3)
Nur bei TNW
Komplexe Aufträge, Ausnahmefälle
Direktauftrag
1 Unternehmen (mit Preisvergleich)
Nein
Bis 50.000 € (Bau) / 25.000 € (Liefer/DL)
Offenes Verfahren (EU)
Unbeschränkt
Ja (TED)
EU-Aufträge, Pendant zur öffentlichen Ausschreibung
Nicht offenes Verfahren (EU)
Vorauswahl
Ja (TED)
EU-Aufträge, Pendant zur beschränkten Ausschreibung

Wann kommt welches Verfahren zum Einsatz?

Die Wahl des Verfahrens hängt vom Auftragswert und den Schwellenwerten ab:

  • Unter 25.000 € (Liefer/DL) / 50.000 € (Bau): Direktauftrag möglich
  • Unter 100.000 € (Liefer/DL) / 150.000 € (Bau): Beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe ohne TNW möglich
  • Bis EU-Schwellenwert: Öffentliche Ausschreibung als Regelverfahren
  • Ab EU-Schwellenwert: Offenes oder nicht offenes Verfahren nach VgV

Die öffentliche Ausschreibung bleibt für Bieter das attraktivste Verfahren, weil sie den breitesten Zugang bietet und keine Vorbeziehung zum Auftraggeber erfordert. Ergänzend sollten Sie auch beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb im Blick behalten und gezielt an Ihrer Präqualifikation arbeiten.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Die häufigsten Gründe, warum Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen scheitern:

Fehler 1: Fehlende oder unvollständige Eignungsnachweise

Der mit Abstand häufigste Ausschlussgrund. Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung die geforderten Nachweise gegen Ihre verfügbaren Dokumente. Nutzen Sie eine Checkliste und aktualisieren Sie Ihre Nachweise regelmäßig (Versicherung, Steuerbescheinigung, Referenzen).

Fehler 2: Rechnerische Fehler im Leistungsverzeichnis

Ein Zahlendreher im Leistungsverzeichnis kann zum Ausschluss führen. Kontrollieren Sie Einheitspreise, Mengen und Gesamtsummen doppelt. Nutzen Sie die GAEB-Prüffunktionen der Kalkulationssoftware.

Fehler 3: Zu späte Einreichung

Die Angebotsfrist ist absolut. Auch eine Minute Verspätung führt zum Ausschluss, unabhängig von der Ursache. Planen Sie einen Puffer von mindestens 48 Stunden ein.

Fehler 4: Änderungen an den Vergabeunterlagen

Ändern Sie niemals die Vergabeunterlagen des Auftraggebers (z. B. Streichung von Positionen im LV, Ergänzung eigener Bedingungen). Dies führt zum zwingenden Ausschluss.

Fehler 5: Keine Bieterfragen stellen

Viele Bieter scheuen sich, Fragen zu stellen. Dabei sind Bieterfragen nicht nur erlaubt, sondern gewünscht. Unklarheiten frühzeitig zu klären schützt vor Fehlkalkulationen und zeigt dem Auftraggeber Ihre sorgfältige Beschäftigung mit dem Projekt.

Fehler 6: Unterkalkulation

Ein ungewöhnlich niedriger Preis kann zur Aufklärungsanforderung (§ 16d VOB/A) und im Extremfall zum Ausschluss wegen unangemessen niedrigem Angebot führen. Kalkulieren Sie realistisch und dokumentieren Sie Ihre Kalkulation nachvollziehbar.

Mit Bidfix und der integrierten KI-gestützten Kriterienanalyse können Sie die Anforderungen jeder Ausschreibung systematisch prüfen und sicherstellen, dass Ihr Angebot alle formalen und inhaltlichen Vorgaben erfüllt.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren?

Beide Verfahren stehen allen Unternehmen offen. Die öffentliche Ausschreibung gilt im nationalen Unterschwellenbereich (VOB/A, UVgO), das offene Verfahren im EU-Oberschwellenbereich (VgV). Das offene Verfahren hat strengere Fristen, Bekanntmachungspflichten (TED) und förmlichen Rechtsschutz über die Vergabekammer.

Muss ich als kleines Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können?

Ja. Öffentliche Auftraggeber sind sogar verpflichtet, KMU den Zugang zu erleichtern (§ 97 Abs. 4 GWB). Aufträge sollen in Lose aufgeteilt werden, und die Eignungskriterien dürfen nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt sein. In der Praxis gewinnen KMU den Großteil der öffentlichen Aufträge in Deutschland.

Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen in meiner Region?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Vergabeportal (z. B. vergabe.bayern.de, vergabe.nrw.de). Zusätzlich gibt es überregionale Portale wie DTVP und subreport ELViS. Am effizientesten nutzen Sie einen Aggregator wie Bidfix, der über 30 Vergabeportale bündelt und passende Ausschreibungen nach Region und Branche filtert.

Wie lange dauert ein öffentliches Ausschreibungsverfahren?

Im Durchschnitt dauert eine öffentliche Ausschreibung von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag 6 bis 12 Wochen. Die Angebotsfrist beträgt typischerweise 20 bis 35 Kalendertage, die Prüfung und Wertung nimmt weitere 2 bis 6 Wochen in Anspruch. Bei EU-Verfahren kann der Prozess durch längere Mindestfristen und die 10-tägige Wartepflicht vor dem Zuschlag noch länger dauern.

Was kostet die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen?

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren für den Download der Vergabeunterlagen oder die Angebotsabgabe an. Indirekte Kosten entstehen durch den Zeitaufwand für Recherche, Kalkulation und Angebotsstellung. Eine Präqualifikation kostet 250 bis 600 € pro Jahr, spart aber langfristig viel Aufwand.

Was passiert, wenn ich den Zuschlag nicht erhalte?

Sie werden schriftlich informiert und haben Anspruch auf Angabe der Gründe und des Namens des Zuschlagsempfängers (§ 62 VgV). Bei EU-Vergaben können Sie innerhalb der 10-tägigen Wartepflicht den Zuschlag vor der Vergabekammer anfechten. Im Unterschwellenbereich besteht eingeschränkter Rechtsschutz.

Verwandte Ausschreibungen

Finden Sie passende Ausschreibungen zu diesem Thema.

Verwandte Glossarbegriffe

Vergaberecht

Vergabeverfahren

Vergabeverfahren sind die gesetzlich geregelten Prozesse, nach denen öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Je nach Auftragswert und Komplexität stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung.

Vergaberecht & Regelwerke

Vergaberecht

Das Vergaberecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland Waren, Dienst- und Bauleistungen beschaffen müssen. Es umfasst EU-Richtlinien, das GWB, die VgV, die UVgO und die VOB und gewährleistet Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.

Vergaberecht & Regelwerke

VOB

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (technische Vorschriften).

Vergaberecht & Regelwerke

UVgO

Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ist das zentrale Regelwerk für nationale Vergabeverfahren und ersetzt seit 2017 die frühere VOL/A.

Vergaberecht & Regelwerke

VgV

Die VgV (Vergabeverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie konkretisiert das GWB und enthält besondere Vorschriften für freiberufliche Leistungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen.

Vergaberecht

Schwellenwerte

Schwellenwerte sind die vom EU-Gesetzgeber festgelegten Auftragswertgrenzen, ab deren Erreichen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.

Vergaberecht

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer der öffentliche Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Sie können neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und weitere Aspekte umfassen.