Angebotsfristen & Submissionstermin: Fristen in der öffentlichen Vergabe (2026)
Welche Fristen in öffentlichen Ausschreibungen gelten, wie die Submission abläuft und wie Sie Fristüberschreitungen sicher vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Angebotsfristen sind im Vergaberecht verbindlich geregelt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten Mindestfristen von 35 Tagen (offenes Verfahren) bzw. 30 Tagen (Teilnahmefristen). Verkürzungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
- Der Submissionstermin ist der exakte Zeitpunkt, zu dem Angebote spätestens eingegangen sein müssen. Auch eine Minute Verspätung führt zum zwingenden Ausschluss. Planen Sie ausreichend Puffer für die elektronische Einreichung ein.
- Bei Bieterfragen muss der Auftraggeber die Angebotsfrist verlängern, wenn die verbleibende Frist für eine sorgfältige Angebotserstellung nicht mehr ausreicht. Nutzen Sie dieses Recht aktiv.
Was sind Angebotsfristen?
Die Angebotsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter ihre Angebote erstellen und einreichen müssen. Sie beginnt in der Regel mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung und endet am Submissionstermin.
Fristen im Vergaberecht dienen dem Schutz beider Seiten: Sie geben Bietern ausreichend Zeit für eine fundierte Angebotserstellung und ermöglichen dem Auftraggeber eine planbare Durchführung des Vergabeverfahrens.
Übersicht der wichtigsten Fristen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Mindestfristen im Überblick
Das Vergaberecht schreibt Mindestfristen vor, die der Auftraggeber nicht unterschreiten darf.
EU-weite Vergabe (oberhalb der Schwellenwerte)
Fristbeginn: Der Tag nach der Absendung der Bekanntmachung an TED.
Verkürzungsmöglichkeiten
Die Mindestfristen können unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden:
- •Vorinformation: Wurde eine Vorinformation mindestens 35 Tage vor der Bekanntmachung veröffentlicht, kann die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt werden (§ 15 Abs. 3 VgV)
- •Dringlichkeit: Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann die Frist auf 15 Tage (offenes Verfahren) bzw. 10 Tage (Teilnahmefrist) verkürzt werden (§ 15 Abs. 3 VgV)
- •Elektronische Einreichung: Wenn die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und kostenfrei elektronisch abrufbar sind, verkürzt sich die Frist um 5 Tage
Nationale Vergabe (unterhalb der Schwellenwerte)
Unterhalb der Schwellenwerte gibt es keine starren Mindestfristen für Liefer- und Dienstleistungen (§ 13 UVgO), aber die Frist muss „angemessen" sein. Für Bauleistungen schreibt § 10 VOB/A eine Mindestfrist von 10 Kalendertagen vor.
Praxistipp
Auch wenn die gesetzlichen Mindestfristen kurz erscheinen: Die meisten Auftraggeber setzen in der Praxis deutlich längere Fristen (4 bis 6 Wochen), insbesondere bei komplexen Leistungen. Wenn Sie eine Frist für unangemessen kurz halten, stellen Sie eine Bieterfrage und bitten Sie um Verlängerung.
Der Submissionstermin: Ablauf und Bedeutung
Der Submissionstermin (auch: Eröffnungstermin oder Angebotsöffnung) ist der festgelegte Zeitpunkt, zu dem die eingegangenen Angebote geöffnet werden. Gleichzeitig ist er die absolute Deadline für die Angebotsabgabe.
Ablauf der Submission
Bei elektronischer Vergabe (Regelfall seit 2020):
- Das System der eVergabe-Plattform schließt automatisch den Eingangskanal zum exakten Submissionstermin
- Alle fristgerecht eingegangenen Angebote werden entschlüsselt und protokolliert
- Ein Submissionsprotokoll dokumentiert: Anzahl der Angebote, Bieter, Angebotspreise (bei reiner Preiswertung)
- Bieter erhalten das Protokoll auf Anfrage
Bei Bauvergaben (§ 14 EU VOB/A):
- •Traditionell ein förmlicher Öffnungstermin, bei dem Bieter anwesend sein dürfen
- •Seit der Einführung der eVergabe ist der physische Eröffnungstermin seltener geworden
- •Bei elektronischer Submission dokumentiert das System den Eingang automatisch
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Ein Angebot, das nach dem Submissionstermin eingeht, wird zwingend ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Es gibt keine Ausnahmen und keine Nachfrist.
Das gilt auch wenn:
- •Die Verspätung nur wenige Sekunden beträgt
- •Technische Probleme auf Seiten des Bieters vorlagen (z. B. langsame Internetverbindung)
- •Die Vergabeplattform kurzzeitig nicht erreichbar war (hier gibt es allerdings Ausnahmen, wenn der Auftraggeber die Störung zu vertreten hat)
Empfehlung: Puffer einplanen
Reichen Sie Ihr Angebot mindestens 24 Stunden vor dem Submissionstermin ein. Gründe:
- •Upload-Prozesse können bei großen Dateien Zeit benötigen
- •Technische Fehler (falsche Dateiformate, Signaturprobleme) können auftreten
- •Plattform-Wartungen oder Überlastungen sind möglich
- •Bei Problemen bleibt Zeit, den technischen Support der Plattform zu kontaktieren
Elektronische Angebotsabgabe und eVergabe
Seit Oktober 2018 ist die elektronische Vergabe für alle EU-weiten Vergabeverfahren verpflichtend. Angebote müssen über die jeweilige eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Gängige eVergabe-Plattformen
- •DTVP (Deutsches Vergabeportal): Eines der meistgenutzten Portale in Deutschland
- •subreport ELViS: Verbreitet bei Kommunen und öffentlichen Einrichtungen
- •Vergabe.NRW, Vergabe.Bayern, etc.: Landesspezifische Vergabeportale
- •eVergabe.de (Cosinex): Plattform des Beschaffungsamts des BMI
- •Deutsche eVergabe (Healy Hudson): Bundesweite Plattform
Anforderungen an die digitale Einreichung
- •Registrierung: Sie müssen bei der jeweiligen Plattform registriert sein (kostenlos)
- •Elektronische Signatur: Je nach Ausschreibung wird eine qualifizierte elektronische Signatur gefordert (selten), eine fortgeschrittene Signatur oder eine Textform-Einreichung über die Plattform (häufig)
- •Dateiformate: PDF, GAEB, Excel nach Vorgabe der Vergabeunterlagen
- •Verschlüsselung: Angebote werden auf der Plattform verschlüsselt gespeichert und erst zum Submissionstermin entschlüsselt
Häufige technische Probleme und Lösungen
Praxistipp: Testlauf vor dem Ernstfall
Wenn Sie eine eVergabe-Plattform zum ersten Mal nutzen, führen Sie einen Testlauf durch:
- Registrieren Sie sich frühzeitig
- Laden Sie die Vergabeunterlagen herunter
- Prüfen Sie, ob Ihre Software die geforderten Formate erzeugen kann
- Testen Sie die Upload-Funktion (viele Plattformen bieten einen Testbereich)
- Prüfen Sie die Signaturanforderungen und richten Sie Ihre Signaturlösung ein
Bindefrist: Wie lange gilt Ihr Angebot?
Die Bindefrist (auch: Zuschlagsfrist) ist der Zeitraum, in dem Sie als Bieter an Ihr Angebot gebunden sind. Während dieser Frist dürfen Sie Ihr Angebot nicht zurückziehen oder ändern.
Dauer der Bindefrist
Die Bindefrist wird vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegt:
- •Oberhalb der Schwellenwerte: Typisch 60 bis 90 Tage ab Submissionstermin. Die VgV schreibt keine maximale Bindefrist vor, aber sie muss angemessen sein
- •Unterhalb der Schwellenwerte (Bau): Höchstens 30 Kalendertage (§ 10 VOB/A), bei EU-weiter Vergabe bis zu 60 Tage
- •Unterhalb der Schwellenwerte (Liefer/DL): Angemessene Frist, typisch 30 bis 60 Tage
Verlängerung der Bindefrist
Wenn der Auftraggeber innerhalb der Bindefrist den Zuschlag nicht erteilen kann (z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens), kann er die Bieter um Verlängerung bitten.
Wichtig: Die Verlängerung der Bindefrist ist freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet, zuzustimmen. Wenn Sie die Verlängerung ablehnen, scheidet Ihr Angebot aus der Wertung aus.
Praktische Bedeutung für Ihre Kalkulation
Die Bindefrist hat direkte Auswirkungen auf Ihre Preiskalkulation:
- •Materialpreise: Können sich während der Bindefrist ändern. Sichern Sie kritische Materialpreise bei Ihren Lieferanten ab
- •Personalverfügbarkeit: Das angebotene Schlüsselpersonal muss während der Bindefrist (und darüber hinaus) verfügbar sein
- •Nachunternehmer: Stellen Sie sicher, dass auch die Angebote Ihrer Nachunternehmer für den Bindefrist-Zeitraum gültig sind
Praxistipp
Kalkulieren Sie bei langen Bindefristen (90+ Tage) einen Risikozuschlag für Preissteigerungen ein. Alternativ können Sie in den Bieterfragen anregen, eine kürzere Bindefrist oder eine Preisanpassungsklausel vorzusehen.
Fristverlängerung und Bieterfragen
In bestimmten Situationen muss oder kann der Auftraggeber die Angebotsfrist verlängern.
Pflicht zur Fristverlängerung
Der Auftraggeber muss die Frist verlängern, wenn:
- •Zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung nicht bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist bereitgestellt werden (§ 20 Abs. 3 VgV)
- •Wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden (z. B. geändertes Leistungsverzeichnis, geänderte Eignungskriterien)
- •Die verbleibende Frist nach Beantwortung von Bieterfragen nicht mehr ausreicht für eine sorgfältige Angebotserstellung
Bieterfragen strategisch nutzen
Bieterfragen sind ein mächtiges Instrument, nicht nur zur inhaltlichen Klärung:
- Unklarheiten beseitigen: Fragen Sie nach, wenn die Leistungsbeschreibung oder die Eignungskriterien unklar sind
- Gleichbehandlung sichern: Die Antworten werden allen Bietern zugänglich gemacht. So stellen Sie sicher, dass alle denselben Informationsstand haben
- Frist verlängern: Wenn die Antworten erst kurz vor Fristende kommen, muss der Auftraggeber die Frist verlängern
- Fehler aufdecken: Wenn das LV oder die Vergabeunterlagen Fehler enthalten, weisen Sie den Auftraggeber darauf hin
Fristen für Bieterfragen
- •EU-weite Vergabe: Bieterfragen müssen spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen (§ 20 Abs. 3 VgV). Der Auftraggeber muss spätestens 6 Tage vor Fristablauf antworten
- •Nationale Vergabe: Keine starren Fristen, aber rechtzeitige Anfrage empfohlen
Praxistipp
Stellen Sie Bieterfragen so früh wie möglich. Wenn Sie bis kurz vor Fristende warten, riskieren Sie, dass die Antwort nicht mehr rechtzeitig kommt und keine Fristverlängerung ausgesprochen wird. Formulieren Sie Fragen präzise und beziehen Sie sich auf konkrete Stellen in den Vergabeunterlagen.
Fristen im Zeitmanagement: So vermeiden Sie Stress
Professionelles Fristenmanagement entscheidet über Erfolg und Misserfolg bei öffentlichen Ausschreibungen. So organisieren Sie Ihre Angebotsarbeit.
Rückwärtsplanung ab dem Submissionstermin
Erstellen Sie für jede Ausschreibung einen Zeitplan, der vom Submissionstermin rückwärts rechnet:
Automatisierung mit Bidfix
Bidfix unterstützt Ihr Fristenmanagement auf mehreren Ebenen:
- •Ausschreibungssuche: Tägliche E-Mail-Benachrichtigungen über neue Ausschreibungen, sortiert nach Relevanz. So verpassen Sie keine Chance
- •Projektmanagement: Automatische Phasenplanung auf Basis des Submissionstermins. Das System generiert realistische Meilensteine und ein Gantt-Diagramm
- •Kriterienanalyse: Automatische Erkennung aller Pflichtdokumente und Fristen in den Vergabeunterlagen. So wissen Sie sofort, was zu tun ist
- •Team-Benachrichtigungen: Aufgaben zuweisen, Fortschritt verfolgen und Erinnerungen bei nahenden Deadlines
Mehrere Ausschreibungen parallel bearbeiten
Wenn Sie an mehreren Vergabeverfahren gleichzeitig teilnehmen, ist eine strukturierte Organisation unverzichtbar:
- Priorisieren Sie nach Gewinnchance und Auftragsvolumen
- Weisen Sie für jede Ausschreibung einen verantwortlichen Ansprechpartner zu
- Nutzen Sie Standardvorlagen für wiederkehrende Dokumente (Eigenerklärungen, Referenzbeschreibungen, Firmenprofile)
- Planen Sie Puffer ein, da mehrere Submissionstermine in dieselbe Woche fallen können
Checkliste: Fristen und Termine im Vergabeverfahren
Nutzen Sie diese Checkliste für jede Ausschreibung, an der Sie teilnehmen:
- Submissionstermin notieren: Exaktes Datum und Uhrzeit im Kalender eintragen. Erinnerung 1 Woche, 3 Tage und 1 Tag vorher
- Frist für Bieterfragen prüfen: Bis wann müssen Fragen eingehen? (Typisch: 10 Tage vor Submissionstermin bei EU-weiter Vergabe)
- Bindefrist beachten: Wie lange sind Sie an Ihr Angebot gebunden? Materialpreise und Personalverfügbarkeit absichern
- Go/No-Go-Entscheidung: Spätestens 4 Wochen vor Fristende entscheiden, ob Sie teilnehmen
- Vergabeunterlagen analysieren: Alle Pflichtdokumente und Eignungsnachweise identifizieren
- Bieterfragen stellen: Unklarheiten frühzeitig klären (nicht bis zum letzten Tag warten)
- Kalkulation erstellen: Leistungsverzeichnis ausfüllen, Preise und Konzepte erarbeiten
- Vier-Augen-Kontrolle: Zweite Person prüft Vollständigkeit und formale Richtigkeit
- Upload testen: Testlauf auf der eVergabe-Plattform, Signatur prüfen
- Frühzeitig einreichen: Mindestens 24 Stunden vor dem Submissionstermin das Angebot hochladen
- Eingangsbestätigung sichern: Bestätigung der Plattform speichern (Screenshot oder PDF)
- Zuschlag abwarten: Während der Bindefrist erreichbar bleiben für eventuelle Aufklärungsfragen
Mit einem strukturierten Fristenmanagement vermeiden Sie den häufigsten und ärgerlichsten Fehler in der öffentlichen Vergabe: den Ausschluss wegen Fristüberschreitung. Nutzen Sie Bidfix, um keine relevante Ausschreibung zu verpassen, und das integrierte Projektmanagement, um Ihre Angebotsarbeit termingerecht zu steuern.
FAQ
Was passiert, wenn ich mein Angebot zu spät einreiche?
Ein verspätet eingegangenes Angebot wird zwingend ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Es gibt keine Nachfrist und keine Ausnahme. Auch eine Verspätung von wenigen Sekunden führt zum Ausschluss. Reichen Sie Ihr Angebot daher mindestens 24 Stunden vor dem Submissionstermin ein, um technische Probleme abzufangen.
Wie berechne ich die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung an TED (bei EU-weiter Vergabe) bzw. nach Veröffentlichung (bei nationaler Vergabe). Die Frist endet am Submissionstermin. Der Tag der Absendung wird nicht mitgezählt. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Kann die Angebotsfrist verlängert werden?
Ja. Der Auftraggeber muss die Frist verlängern, wenn er wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder wenn Bieterfragen erst spät beantwortet werden. Er kann die Frist auch freiwillig verlängern. Als Bieter können Sie über eine Bieterfrage um Fristverlängerung bitten. Die Verlängerung wird allen Bietern mitgeteilt.
Was ist der Unterschied zwischen Angebotsfrist und Bindefrist?
Die Angebotsfrist ist der Zeitraum, in dem Sie Ihr Angebot erstellen und einreichen müssen. Die Bindefrist beginnt nach dem Submissionstermin und ist der Zeitraum, in dem Sie an Ihr Angebot gebunden sind und es nicht zurückziehen dürfen. Die Bindefrist endet mit der Zuschlagserteilung oder nach Ablauf der festgelegten Frist.
Muss ich eine qualifizierte elektronische Signatur haben?
Nicht immer. Viele eVergabe-Plattformen akzeptieren inzwischen die Textform-Einreichung (Abgabe über die Plattform mit Nutzerkonto). Eine qualifizierte elektronische Signatur wird nur noch selten gefordert. Prüfen Sie die Angaben in den Vergabeunterlagen. Wenn eine qualifizierte Signatur gefordert ist, benötigen Sie eine Signaturkarte und einen Kartenleser.
Kann ich mein Angebot nach der Einreichung noch ändern?
Vor Ablauf der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot über die eVergabe-Plattform zurückziehen und ein neues Angebot einreichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind keine Änderungen mehr möglich. Der Auftraggeber kann Sie lediglich zur Aufklärung auffordern (§ 15 Abs. 5 VgV), wobei Preisänderungen ausgeschlossen sind.
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Verwandte Glossarbegriffe
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Bieter ihre Angebote bei der Vergabestelle einreichen müssen. Sie wird vom Auftraggeber festgelegt und richtet sich nach den Mindestfristen der VgV, UVgO oder VOB/A.
Fristen & TermineSubmission
Die Submission (Angebotseröffnung, Eröffnungstermin) ist der formelle Akt, bei dem die eingegangenen Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist geöffnet und verlesen werden. Sie gewährleistet die Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter im Vergabeverfahren.
Fristen & TermineBindefrist
Die Bindefrist (auch Zuschlagsfrist oder Angebotsbindefrist) ist der Zeitraum, in dem ein Bieter an sein abgegebenes Angebot gebunden ist und es nicht mehr zurückziehen oder ändern darf. Sie wird vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Fristen & TermineZuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein Angebot erteilen muss. Sie entspricht in der Regel der Bindefrist und ist in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Fristen & TermineTeilnahmefrist
Die Teilnahmefrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem zweistufigen Vergabeverfahren einreichen müssen. Sie ist inhaltlich identisch mit der Bewerbungsfrist und wird vor allem im Kontext der VgV und VOB/A-EU verwendet.
AuftragsprinzipienBieterfragen
Bieterfragen sind Rückfragen, die Bieter während eines Vergabeverfahrens an den Auftraggeber richten, um Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu klären. Die Antworten werden anonymisiert allen Bietern zur Verfügung gestellt, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.
VergabeprozessElektronische Vergabe
Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) bezeichnet die vollständig digitale Abwicklung öffentlicher Vergabeverfahren, von der Bekanntmachung über den Versand der Vergabeunterlagen und die Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung über spezielle Vergabeplattformen.
Digitale VergabeElektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist eine digitale Methode zur Unterzeichnung von Dokumenten im Vergabeverfahren. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur. Im Vergaberecht genügt meist die Textform.
Digitale VergabeDigitale Angebotsabgabe
Die digitale Angebotsabgabe bezeichnet die elektronische Einreichung von Angeboten über eVergabe-Plattformen. Seit Oktober 2018 ist sie bei EU-weiten Vergabeverfahren verpflichtend, seit 2020 auch im Unterschwellenbereich weitgehend Standard.
Vergaberecht & RegelwerkeVergaberecht
Das Vergaberecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland Waren, Dienst- und Bauleistungen beschaffen müssen. Es umfasst EU-Richtlinien, das GWB, die VgV, die UVgO und die VOB und gewährleistet Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.
Vergaberecht & RegelwerkeVgV
Die VgV (Vergabeverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie konkretisiert das GWB und enthält besondere Vorschriften für freiberufliche Leistungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen.
Vergaberecht & RegelwerkeVOB
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (technische Vorschriften).