Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München mit Sitz in München ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 60 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München sind Post- & Fernmeldedienste (28%), Unternehmensberatung & Recht (28%) und Reinigung & Umweltschutz (15%). Weitere relevante Bereiche umfassen Möbel & Haushalt und Büro & Computer.
Alle Ausschreibungen von Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
60 Ausschreibungen (Seite 1 von 6)
Die Unterhaltsreinigung in den oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: 20.633,07 m², Zu reinigende Glasfläche: 2.775,25 m².
Die Unterhaltsreinigung in den oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: 20.633,07 m², Zu reinigende Glasfläche: 2.775,25 m².
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2024 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten auf einem sehr hohen Quali-tätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2024 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten auf einem sehr hohen Quali-tätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.
Der Auftraggeber benötigt einen Auftragnehmer für die Erstellung (inkl. Beschaffung des dafür erforderlichen Papiers) und Auslieferung des festgestellten Vordrucks VS 200 Urkunde/Ausweis/Bestallung (9.10) für die bayerische Justiz. Der Vordruck dient insbesondere dem Nachweis der Vertretungsberechtigung in Betreuungsverfahren.
Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. „Offene“ und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell - insbesondere ohne Unterbrechungen - zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten.
Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. „Offene“ und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell - insbesondere ohne Unterbrechungen - zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten.
Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. „Offene“ und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell - insbesondere ohne Unterbrechungen - zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten.
Die Innenreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: Lenbachplatz 7 4.905,25 m² und Maxburgstr. 4 4.270,95 m€. Zu reinigende Glasfläche: Lenbachplatz 7 1.517,10 m² und Maxburgstr. 4 1.512,04 m².
Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere • Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, • Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, • Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München aus München. Aktuell sind 2 Ausschreibungen aktiv (von 60 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Post- & Fernmeldedienste, Unternehmensberatung & Recht, Reinigung & Umweltschutz. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München: Post- & Fernmeldedienste (28%), Unternehmensberatung & Recht (28%), Reinigung & Umweltschutz (15%), Möbel & Haushalt (15%), Büro & Computer (7%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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