Einstufiges Vergabeverfahren: Direkte Angebotsabgabe ohne Vorauswahl
Definition
Ein einstufiges Vergabeverfahren ist ein Verfahren, bei dem Unternehmen direkt ein Angebot einreichen können, ohne vorher einen Teilnahmewettbewerb durchlaufen zu müssen. Die Eignungsprüfung erfolgt erst nach Eingang der Angebote. Typische Beispiele sind das offene Verfahren, die öffentliche Ausschreibung und der Direktauftrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einstufigen Vergabeverfahren gibt es nur eine Phase: Unternehmen reichen direkt ihre Angebote ein, ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb. Die Eignung wird erst nach Angebotseingang geprüft.
- Einstufige Verfahren sind besonders vorteilhaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), da keine vorgelagerte Eignungshürde besteht und alle Bieter gleiche Chancen haben.
- Die wichtigsten einstufigen Verfahren sind das offene Verfahren (§ 15 VgV), die öffentliche Ausschreibung (UVgO/VOB/A) und der Direktauftrag.
Was ist ein einstufiges Vergabeverfahren?
Ein einstufiges Vergabeverfahren ist ein Vergabeprozess, bei dem Unternehmen direkt ein Angebot einreichen können, ohne zuvor einen Teilnahmewettbewerb durchlaufen zu müssen. Es gibt nur eine Verfahrensstufe, nämlich die Angebotsphase.
Der Auftraggeber macht seinen Bedarf bekannt (oder kontaktiert Unternehmen direkt), und interessierte Unternehmen reichen ihre Angebote mit allen geforderten Eignungsnachweisen und Leistungsunterlagen ein. Die Prüfung der Eignung und die Wertung der Angebote erfolgen gleichzeitig nach Eingang der Angebote.
Das Gegenstück zum einstufigen Verfahren ist das zweistufige Vergabeverfahren, bei dem zunächst die Eignung der Bewerber in einem Teilnahmewettbewerb geprüft wird, bevor ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Einstufige Verfahren im Überblick:
Bei der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist der Wettbewerb eingeschränkt, da nur eingeladene Unternehmen teilnehmen können. Es handelt sich aber dennoch um ein einstufiges Verfahren, da keine vorgeschaltete Eignungsprüfung in einem separaten Teilnahmewettbewerb stattfindet.
Vorteile einstufiger Verfahren für KMU
Einstufige Vergabeverfahren bieten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhebliche Vorteile gegenüber zweistufigen Verfahren.
1. Niedrigere Eintrittsbarriere:
Bei einstufigen Verfahren gibt es keinen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb, in dem Unternehmen zunächst ihre Eignung unter Beweis stellen müssen. KMU, die vielleicht noch weniger Referenzprojekte vorweisen können, haben die Möglichkeit, direkt mit ihrem Angebot zu überzeugen.
2. Gleiche Chancen für alle:
Im offenen Verfahren und bei der öffentlichen Ausschreibung kann jedes Unternehmen teilnehmen, unabhängig von seiner Größe, Bekanntheit oder bisherigen Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber. Dies verhindert, dass nur etablierte Unternehmen zum Zuge kommen.
3. Geringerer Bewerbungsaufwand:
Bei zweistufigen Verfahren müssen Unternehmen zunächst einen Teilnahmeantrag erstellen und dann, falls sie ausgewählt werden, ein vollständiges Angebot. Bei einstufigen Verfahren entfällt der erste Schritt. Der Gesamtaufwand ist daher geringer.
4. Schnellere Verfahrensdurchführung:
Einstufige Verfahren sind in der Regel schneller als zweistufige, da die Teilnahmephase entfällt. Dies kommt sowohl Auftraggebern als auch Bietern zugute.
5. Transparenz und Nachvollziehbarkeit:
Insbesondere das offene Verfahren und die öffentliche Ausschreibung sind die transparentesten Vergabearten. Alle relevanten Informationen (Eignungskriterien, Zuschlagskriterien, Vergabeunterlagen) sind von Anfang an öffentlich zugänglich.
Herausforderung für KMU:
Die Kehrseite der niedrigen Eintrittsbarriere ist der hohe Wettbewerb. Bei einstufigen Verfahren kann die Zahl der Angebote groß sein, was die individuellen Zuschlagschancen reduziert. KMU sollten ihre Angebote daher besonders sorgfältig und wettbewerbsfähig gestalten.
Das Vergaberecht enthält zudem spezielle mittelstandsfreundliche Regelungen, etwa die Pflicht zur Losaufteilung (§ 97 Abs. 4 GWB), die es KMU ermöglicht, sich auf einzelne Fachlose zu bewerben, statt den Gesamtauftrag stemmen zu müssen.
Das offene Verfahren als wichtigstes einstufiges Verfahren
Das offene Verfahren nach § 15 VgV ist das bedeutendste einstufige Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich und genießt als Regelverfahren besonderen Stellenwert.
Zentrale Merkmale:
- •EU-weite Bekanntmachung auf TED (Tenders Electronic Daily)
- •Unbegrenzte Teilnehmerzahl: Jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben
- •Mindestfrist: 35 Tage für die Angebotsabgabe (verkürzbar auf 15 Tage)
- •Keine Verhandlung: Angebote werden so bewertet, wie sie eingereicht wurden
- •Gleichzeitige Eignungs- und Angebotsprüfung
Ablauf im Überblick:
- Der Auftraggeber veröffentlicht die Bekanntmachung mit allen relevanten Informationen
- Unternehmen laden die Vergabeunterlagen herunter und erstellen ihre Angebote
- Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Auftraggeber die Eignung und wertet die Angebote
- Der Auftraggeber informiert die unterlegenen Bieter (§ 134 GWB) und erteilt nach der Wartefrist den Zuschlag
Das offene Verfahren ist besonders geeignet für:
- •Klar definierbare Leistungen mit eindeutiger Leistungsbeschreibung
- •Standardisierte Beschaffungen (Lieferung, Standard-Dienstleistungen)
- •Aufträge, bei denen maximaler Wettbewerb gewünscht ist
Im Unterschwellenbereich ist die öffentliche Ausschreibung das einstufige Gegenstück. Sie folgt derselben Grundlogik, unterliegt aber weniger strengen formalen Anforderungen.
Direktauftrag als vereinfachtes einstufiges Verfahren
Der Direktauftrag ist die einfachste Form des einstufigen Vergabeverfahrens und steht nur bei geringen Auftragswerten zur Verfügung.
Merkmale:
- •Keine Bekanntmachung: Der Auftraggeber wendet sich direkt an ein Unternehmen
- •Keine formale Eignungsprüfung: Die Eignung wird informell beurteilt
- •Kein formales Wertungsverfahren: Ein einfacher Preisvergleich genügt
- •Minimaler Aufwand: Schnellste aller Vergabearten
Wertgrenzen (seit 2026):
Trotz seiner Einfachheit ist der Direktauftrag ein vollwertiges einstufiges Verfahren. Die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten auch hier, und der Auftraggeber sollte eine Markterkundung (Preisvergleich) durchführen.
Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung ohne TWB:
Bei der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb werden mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, und die Angebote werden formal gewertet. Beim Direktauftrag genügt ein einzelnes Angebot. Beide sind einstufig, unterscheiden sich aber im Grad der Formalisierung und des Wettbewerbs.
Bedeutung für KMU:
Der Direktauftrag ist für KMU besonders interessant, da er ohne bürokratische Hürden funktioniert. Entscheidend ist allerdings, dass das Unternehmen bei der Vergabestelle bekannt ist und als leistungsfähig eingeschätzt wird.
Einstufig vs. zweistufig: Wann welches Verfahren?
Die Wahl zwischen einstufigem und zweistufigem Vergabeverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Einstufige Verfahren sind vorzuziehen, wenn:
- •Die Leistung klar definierbar ist und eine eindeutige Leistungsbeschreibung möglich ist
- •Der Auftraggeber maximalen Wettbewerb wünscht
- •Die Eignungskriterien einfach überprüfbar sind und keine aufwendige Vorauswahl erfordern
- •Eine schnelle Verfahrensdurchführung gewünscht ist
- •Der Auftraggeber den Zugang für KMU erleichtern möchte
- •Es sich um Standardbeschaffungen handelt (Büromaterial, Standardsoftware, genormte Dienstleistungen)
Zweistufige Verfahren sind vorzuziehen, wenn:
- •Die Leistung komplex ist und hohe Eignungsanforderungen bestehen
- •Der Auftraggeber mit einer sehr hohen Zahl an Angeboten rechnet und den Auswertungsaufwand reduzieren möchte
- •Spezielle Fachkenntnisse oder Referenzen erforderlich sind, die vorab geprüft werden sollten
- •Der Auftrag sicherheitsrelevant ist und eine Vorabprüfung der Bewerber notwendig ist
- •Der Auftraggeber die Qualität der Angebote durch gezielte Bewerberauswahl steigern möchte
Entscheidungsmatrix:
Die Entscheidung liegt beim Auftraggeber und hängt vom konkreten Beschaffungsvorhaben ab. Im Oberschwellenbereich können das offene und das nicht offene Verfahren frei gewählt werden. Im Unterschwellenbereich gelten teilweise Wertgrenzen.
Praxistipps für Bieter bei einstufigen Verfahren
Einstufige Verfahren bieten Bietern niedrige Eintrittsbarrieren, erfordern aber eine strategische Herangehensweise.
1. Ausschreibungen systematisch suchen
Da einstufige Verfahren (offenes Verfahren, öffentliche Ausschreibung) öffentlich bekannt gemacht werden, können Sie diese aktiv suchen. Nutzen Sie:
- •TED-Datenbank für EU-weite Ausschreibungen
- •Nationale Vergabeplattformen der Länder
- •Übergreifende Suchplattformen wie Bidfix
2. Go/No-Go-Entscheidung frühzeitig treffen
Beim offenen Verfahren kann jeder teilnehmen, aber das bedeutet nicht, dass Sie bei jeder Ausschreibung mitbieten sollten. Prüfen Sie:
- •Erfüllen Sie alle Eignungsanforderungen?
- •Können Sie die Leistung wirtschaftlich erbringen?
- •Passen die Zuschlagskriterien zu Ihren Stärken?
3. Vollständigkeit sicherstellen
Bei einstufigen Verfahren müssen alle Unterlagen (Eignungsnachweise, Preisblätter, Konzepte) gleichzeitig mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
4. EEE nutzen (Oberschwelle)
Im offenen Verfahren können Sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis nutzen. Nur der Bestbieter muss die vollständigen Nachweise vorlegen.
5. Zuschlagskriterien als Angebotsleitfaden
Richten Sie Ihr Angebot konsequent an den bekanntgemachten Zuschlagskriterien aus. Bei einem Qualitätsanteil von 60 % sollte der Schwerpunkt Ihres Angebots auf der qualitativen Darstellung liegen.
6. Wettbewerbssituation einschätzen
Bei einstufigen Verfahren ist der Wettbewerb tendenziell höher als bei zweistufigen. Kalkulieren Sie Ihre Preise wettbewerbsfähig und differenzieren Sie sich durch Qualität, Erfahrung und Innovation.
7. Fristen konsequent einhalten
Bei einstufigen Verfahren gelten strikte Fristen. Geben Sie Ihr Angebot rechtzeitig ab und planen Sie Puffer für technische Probleme ein.
FAQ
Welche Vergabeverfahren sind einstufig?
Einstufige Vergabeverfahren sind solche ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb: das offene Verfahren (§ 15 VgV) im Oberschwellenbereich, die öffentliche Ausschreibung (UVgO/VOB/A) im Unterschwellenbereich, der Direktauftrag und die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Bei all diesen Verfahren können Unternehmen direkt ein Angebot abgeben oder werden direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Warum sind einstufige Verfahren besonders KMU-freundlich?
Einstufige Verfahren haben keine vorgelagerte Eignungshürde in Form eines Teilnahmewettbewerbs. KMU mit weniger Referenzen oder kleinerem Umsatz können direkt mit ihrem Angebot teilnehmen und durch Qualität, Preis oder Innovation überzeugen, anstatt vorab an formalen Eignungskriterien zu scheitern. Zudem ist der Bewerbungsaufwand geringer.
Was ist der Unterschied zwischen einstufig und offenes Verfahren?
Einstufig ist eine Eigenschaft, die mehrere Verfahrensarten teilen, nämlich das Fehlen eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs. Das offene Verfahren ist ein konkretes Verfahren nach § 15 VgV, das einstufig ist. Andere einstufige Verfahren sind die öffentliche Ausschreibung und der Direktauftrag. Das offene Verfahren ist also ein Beispiel für ein einstufiges Verfahren, aber nicht das einzige.
Findet beim einstufigen Verfahren gar keine Eignungsprüfung statt?
Doch, die Eignungsprüfung findet statt, aber erst nach Eingang der Angebote und nicht in einer separaten Verfahrensstufe. Beim offenen Verfahren prüft der Auftraggeber die Eignung und wertet die Angebote in einem Schritt. Bieter, die die Eignungsanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen, bevor ihre Angebote inhaltlich gewertet werden.
Sind einstufige Verfahren schneller als zweistufige?
In der Regel ja. Da der Teilnahmewettbewerb entfällt, verkürzt sich die Verfahrensdauer um 4 bis 8 Wochen (Teilnahmefrist plus Auswertungszeit). Ein offenes Verfahren dauert typischerweise 2 bis 4 Monate, ein nicht offenes Verfahren (zweistufig) 3 bis 6 Monate.
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Verwandte Glossarbegriffe
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren nach § 15 VgV ist das Standardverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Jedes interessierte Unternehmen kann ohne vorherige Eignungsprüfung ein Angebot einreichen, was maximalen Wettbewerb und höchste Transparenz gewährleistet.
VergabeverfahrenZweistufiges Vergabeverfahren
Ein zweistufiges Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Phasen: Zunächst wird in einem Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber geprüft, anschließend werden die ausgewählten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Typische Beispiele sind das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog.
VergabeverfahrenDirektvergabe
Die Direktvergabe (auch Direktauftrag) ist die formloseste Art der öffentlichen Auftragsvergabe. Unterhalb bestimmter Wertgrenzen kann der Auftraggeber einen Auftrag direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Seit 2026 gelten erhöhte Wertgrenzen: 50.000 Euro netto für Bauleistungen und 15.000 Euro netto für Liefer-/Dienstleistungen auf Bundesebene.
VergabeverfahrenBeschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert. Sie kann mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden und ist in der UVgO (§§ 10-11) und der VOB/A (§ 3) geregelt.
VergaberechtVergabeverfahren
Vergabeverfahren sind die gesetzlich geregelten Prozesse, nach denen öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Je nach Auftragswert und Komplexität stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung.