Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung: Verfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb

Definition

Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert. Sie kann mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden und ist in der UVgO (§§ 10-11) und der VOB/A (§ 3) geregelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beschränkte Ausschreibung kann mit Teilnahmewettbewerb (öffentliche Bekanntmachung und Eignungsprüfung) oder ohne Teilnahmewettbewerb (direkte Einladung ausgewählter Unternehmen) durchgeführt werden.
  • Seit 2026 gelten für Bauleistungen nach VOB/A neue Wertgrenzen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist bis 150.000 Euro netto zulässig.
  • Der Auftraggeber muss in der Regel mindestens drei bis fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.

Was ist eine beschränkte Ausschreibung?

Die beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem der Auftraggeber nicht allen interessierten Unternehmen die Angebotsabgabe ermöglicht, sondern nur eine ausgewählte Gruppe von Bietern zur Angebotsabgabe auffordert. Sie liegt hinsichtlich Formalität und Wettbewerbsintensität zwischen der öffentlichen Ausschreibung und der Direktvergabe.

Die beschränkte Ausschreibung ist in zwei Varianten möglich:

  1. Mit Teilnahmewettbewerb: Der Auftraggeber macht den Auftrag öffentlich bekannt. Interessierte Unternehmen bewerben sich, und der Auftraggeber wählt die geeignetsten Bewerber für die Angebotsphase aus.
  2. Ohne Teilnahmewettbewerb: Der Auftraggeber fordert direkt ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe auf, ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung.

Rechtsgrundlagen:

  • UVgO: §§ 10-11 (Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte)
  • VOB/A: § 3 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 3a, 3b (Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte)

Im Oberschwellenbereich entspricht der beschränkten Ausschreibung das nicht offene Verfahren nach § 16 VgV. Die Verfahrensstrukturen sind ähnlich, die Anforderungen im Oberschwellenbereich aber deutlich strenger (EU-weite Bekanntmachung, verbindliche Mindestfristen, voller Rechtsschutz).

Die beschränkte Ausschreibung ist ein zweistufiges Vergabeverfahren (mit TWB) bzw. ein eingeschränkt wettbewerbliches Verfahren (ohne TWB). In beiden Fällen werden die Angebote formal gewertet, Verhandlungen über den Angebotsinhalt sind nicht zulässig.

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (UVgO § 10, VOB/A § 3b Abs. 2) bietet den Vorteil einer öffentlichen Bekanntmachung bei gleichzeitiger Möglichkeit der Bewerbervorauswahl.

Ablauf:

  1. Bekanntmachung: Der Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibung auf einer Vergabeplattform und beschreibt den Auftragsgegenstand sowie die Eignungsanforderungen
  2. Teilnahmeanträge: Interessierte Unternehmen reichen ihre Bewerbungsunterlagen ein
  3. Eignungsprüfung: Der Auftraggeber prüft die Eignungskriterien der Bewerber
  4. Bewerberauswahl: Auswahl der geeignetsten Bewerber für die Angebotsphase
  5. Aufforderung zur Angebotsabgabe: Versand der vollständigen Vergabeunterlagen an die ausgewählten Bewerber
  6. Angebotsabgabe: Die eingeladenen Unternehmen reichen ihre Angebote ein
  7. Angebotswertung: Prüfung und Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
  8. Zuschlagserteilung: Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot

Voraussetzungen:

Die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb kann gewählt werden, wenn:

  • Die öffentliche Ausschreibung einen unverhältnismäßig großen Aufwand verursachen würde
  • Besondere Eignungsanforderungen eine Vorauswahl sinnvoll machen
  • Die Leistung spezielle Fachkenntnisse erfordert

Vorteile:

  • Transparenz durch öffentliche Bekanntmachung
  • Gezielte Bewerberauswahl nach Eignung
  • Reduzierter Auswertungsaufwand in der Angebotsphase
  • Höhere Qualität der eingehenden Angebote

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO § 11, VOB/A § 3a Abs. 2) ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem der Auftraggeber direkt ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert, ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung.

Ablauf:

  1. Unternehmensauswahl: Der Auftraggeber wählt geeignete Unternehmen aus seinem Bieterkreis
  2. Aufforderung zur Angebotsabgabe: Direkte Aufforderung mit Übersendung der Vergabeunterlagen
  3. Angebotsabgabe: Die eingeladenen Unternehmen reichen ihre Angebote ein
  4. Angebotswertung: Formale Prüfung und Wertung
  5. Zuschlagserteilung: Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot

Wertgrenzen (seit 01.01.2026):

Die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist an Wertgrenzen gebunden:

  • VOB/A (Bauleistungen): Bis zu 150.000 Euro netto (zuvor 50.000 Euro)
  • UVgO (Liefer-/Dienstleistungen): An besondere Voraussetzungen geknüpft, keine feste Wertgrenze auf Bundesebene. Landesregelungen können abweichen.

Mindestanzahl der Bieter:

Der Auftraggeber sollte in der Regel mindestens drei bis fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern:

  • VOB/A: Mindestens drei Bieter (Soll-Vorschrift)
  • UVgO: Empfehlung, mindestens drei Unternehmen einzuladen

Die Einladung von nur ein oder zwei Unternehmen ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Risiken für Bieter:

Da keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, haben Unternehmen, die nicht eingeladen werden, keine Kenntnis von der Ausschreibung und können nicht teilnehmen. Dies schränkt den Wettbewerb ein. Unternehmen, die von beschränkten Ausschreibungen profitieren möchten, müssen daher bei den Vergabestellen bekannt sein.

Neue Wertgrenzen 2026 und VOB/A-Änderungen

Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungen der VOB/A haben die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen bei Bauleistungen erheblich angehoben.

Alte vs. neue Wertgrenzen (VOB/A):

Vergabeart
Wertgrenze alt
Wertgrenze neu (2026)
5.000 Euro netto
50.000 Euro netto
Beschränkte Ausschreibung ohne TWB
50.000 Euro netto
150.000 Euro netto
Öffentliche Ausschreibung
Ab 50.000 Euro netto
Ab 150.000 Euro netto

Auswirkungen auf die Vergabepraxis:

Die Anhebung der Wertgrenzen hat erhebliche Auswirkungen:

  • Mehr Aufträge im vereinfachten Verfahren: Ein großer Teil der Bauaufträge kann nun ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden
  • Schnellere Vergabe: Beschränkte Ausschreibungen sind in der Regel deutlich schneller als öffentliche Ausschreibungen
  • Weniger Transparenz: Da keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, haben weniger Unternehmen die Möglichkeit, sich zu bewerben

Kritik an den neuen Wertgrenzen:

Die Anhebung wird kontrovers diskutiert:

  • Befürworter betonen die Beschleunigung der Vergabeverfahren und die Entlastung der Vergabestellen
  • Kritiker warnen vor weniger Wettbewerb und Transparenz, was zu höheren Preisen und Korruptionsrisiken führen kann
  • Mittelständische Unternehmen befürchten, dass sie seltener von Ausschreibungen erfahren, wenn mehr Aufträge ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben werden

UVgO-Bereich:

Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen gelten die Wertgrenzen der jeweiligen Landesregelungen. Auf Bundesebene sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft.

Empfehlung für Bieter: Registrieren Sie sich auf Vergabeplattformen und nutzen Sie Suchtools wie Bidfix, um auch beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb zu identifizieren.

Beschränkte Ausschreibung vs. andere Vergabearten

Die Einordnung der beschränkten Ausschreibung im System der Vergabearten ist für Bieter und Auftraggeber gleichermaßen wichtig.

Vergleich der Vergabearten im Unterschwellenbereich:

Merkmal
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung (mit TWB)
Beschränkte Ausschreibung (ohne TWB)
Bekanntmachung
Öffentlich
Öffentlich
Keine
Keine
Teilnehmerkreis
Unbegrenzt
Vorauswahl
Eingeladene
Einzeln
Eignungsprüfung
Nach Angebotseingang
Im TWB
Vor Einladung
Formlos
Verhandlung
Nein
Nein
Nein
Nicht vorgesehen
Wettbewerb
Maximal
Hoch
Eingeschränkt
Minimal
Aufwand
Hoch
Mittel-hoch
Mittel
Gering

Abgrenzung zur Verhandlungsvergabe (freihändige Vergabe):

Der entscheidende Unterschied: Bei der beschränkten Ausschreibung sind Verhandlungen unzulässig. Die Angebote werden so bewertet, wie sie eingereicht wurden. Bei der Verhandlungsvergabe kann der Auftraggeber hingegen über alle Aspekte des Angebots verhandeln.

Abgrenzung zum nicht offenen Verfahren (Oberschwelle):

Das nicht offene Verfahren ist das Pendant im Oberschwellenbereich:

  • Strengere Verfahrensregeln (EU-weite Bekanntmachung, Mindestfristen)
  • Mindestens fünf Bewerber müssen eingeladen werden (statt drei)
  • Voller Rechtsschutz über Vergabekammern
  • Vorabinformationspflicht nach § 134 GWB

Wann welches Verfahren wählen?

  • Öffentliche Ausschreibung: Regelverfahren, bei unkomplexen Leistungen mit erwartetem breiten Wettbewerb
  • Beschränkte Ausschreibung mit TWB: Bei komplexen Leistungen, die eine Eignungsvorauswahl erfordern
  • Beschränkte Ausschreibung ohne TWB: Bei Bauleistungen bis 150.000 Euro netto (VOB/A 2026) oder wenn die Voraussetzungen der UVgO vorliegen
  • Verhandlungsvergabe: Wenn Verhandlungen über den Leistungsinhalt notwendig sind

Praxistipps für Bieter bei beschränkten Ausschreibungen

Beschränkte Ausschreibungen erfordern von Bietern eine spezifische Herangehensweise, die sich von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen unterscheidet.

Bei beschränkten Ausschreibungen MIT Teilnahmewettbewerb:

  1. Vergabeplattformen systematisch überwachen: Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb werden öffentlich bekannt gemacht. Richten Sie Suchprofile auf relevanten Vergabeplattformen ein.
  1. Teilnahmeantrag sorgfältig erstellen: Der Teilnahmeantrag entscheidet über die Einladung zur Angebotsabgabe. Stellen Sie Ihre Eignung, Referenzen und Erfahrung überzeugend dar.
  1. Eignungsanforderungen genau prüfen: Erfüllen Sie alle Mindestanforderungen? Bei Lücken prüfen Sie die Möglichkeit einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe.

Bei beschränkten Ausschreibungen OHNE Teilnahmewettbewerb:

  1. Bekannt sein bei Vergabestellen: Da keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, ist Ihr Bekanntheitsgrad bei der Vergabestelle entscheidend. Stellen Sie sich aktiv vor.
  1. Leistungsportfolio aktuell halten: Vergabestellen wählen Unternehmen aus, deren Leistungsfähigkeit sie kennen. Halten Sie Referenzlisten, Qualifikationsnachweise und Unternehmensprofile aktuell.
  1. Regionale Präsenz zeigen: Kommunale und regionale Auftraggeber bevorzugen häufig ortsansässige Unternehmen. Beteiligen Sie sich an regionalen Netzwerken und Veranstaltungen.

Allgemeine Tipps:

  1. Formale Anforderungen beachten: Auch bei beschränkten Ausschreibungen gelten strenge Formvorschriften. Unvollständige oder verspätete Angebote werden ausgeschlossen.
  1. Wettbewerbsfähig kalkulieren: Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl (3-5 Bieter) ist der Wettbewerb intensiver als bei offenen Verfahren. Eine präzise und wettbewerbsfähige Kalkulation ist entscheidend.
  1. Tools nutzen: Bidfix hilft Ihnen, beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb zu finden und die Vergabeunterlagen effizient zu analysieren.

FAQ

Was ist eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb?

Bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber direkt ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe auf, ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung. Dieses Verfahren ist an Voraussetzungen geknüpft und bei Bauleistungen nach VOB/A seit 2026 bis 150.000 Euro netto zulässig. In der Regel müssen mindestens drei Unternehmen eingeladen werden.

Wie viele Bieter müssen bei einer beschränkten Ausschreibung eingeladen werden?

Bei Bauleistungen (VOB/A) sollen mindestens drei Bieter eingeladen werden. Bei Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) wird empfohlen, ebenfalls mindestens drei Unternehmen einzuladen. Im Oberschwellenbereich (nicht offenes Verfahren nach VgV) müssen mindestens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Bis zu welchem Auftragswert ist eine beschränkte Ausschreibung ohne TWB möglich?

Seit dem 1. Januar 2026 ist die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei Bauleistungen (VOB/A) bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro netto zulässig (zuvor 50.000 Euro). Bei Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) gibt es auf Bundesebene keine feste Wertgrenze, die Zulässigkeit richtet sich nach inhaltlichen Voraussetzungen. Die Bundesländer können abweichende Regelungen treffen.

Darf bei einer beschränkten Ausschreibung verhandelt werden?

Nein, bei einer beschränkten Ausschreibung sind Verhandlungen über den Inhalt der Angebote grundsätzlich unzulässig. Die Angebote werden so bewertet, wie sie eingereicht wurden. Wenn Verhandlungen erforderlich sind, muss eine Verhandlungsvergabe (Unterschwelle) oder ein Verhandlungsverfahren (Oberschwelle) gewählt werden.

Wie erfahre ich von beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb?

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb werden nicht öffentlich bekannt gemacht. Um eingeladen zu werden, müssen Sie bei den Vergabestellen bekannt sein. Stellen Sie sich aktiv bei relevanten Auftraggebern vor, pflegen Sie Kontakte und halten Sie Ihr Leistungsportfolio aktuell. Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb werden hingegen auf Vergabeplattformen veröffentlicht.

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Verwandte Glossarbegriffe

Vergabeverfahren

Nicht offenes Verfahren

Das nicht offene Verfahren nach § 16 VgV ist ein zweistufiges Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Zunächst wird in einem Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber geprüft, bevor mindestens fünf ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Vergabeverfahren

Direktvergabe

Die Direktvergabe (auch Direktauftrag) ist die formloseste Art der öffentlichen Auftragsvergabe. Unterhalb bestimmter Wertgrenzen kann der Auftraggeber einen Auftrag direkt an ein Unternehmen vergeben, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Seit 2026 gelten erhöhte Wertgrenzen: 50.000 Euro netto für Bauleistungen und 15.000 Euro netto für Liefer-/Dienstleistungen auf Bundesebene.

Vergabeverfahren

Freihändige Vergabe

Die freihändige Vergabe ist der historische Begriff für die formlose Vergabe öffentlicher Aufträge, bei der der Auftraggeber mit einem oder mehreren Unternehmen direkt verhandelt. In der UVgO wurde sie 2017 durch den Begriff Verhandlungsvergabe ersetzt, in der VOB/A wird der Begriff teilweise noch verwendet.

Vergaberecht

Vergabeverfahren

Vergabeverfahren sind die gesetzlich geregelten Prozesse, nach denen öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Je nach Auftragswert und Komplexität stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung.

Vergabeverfahren

Zweistufiges Vergabeverfahren

Ein zweistufiges Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Phasen: Zunächst wird in einem Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber geprüft, anschließend werden die ausgewählten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Typische Beispiele sind das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog.

Vergabeverfahren

Einstufiges Vergabeverfahren

Ein einstufiges Vergabeverfahren ist ein Verfahren, bei dem Unternehmen direkt ein Angebot einreichen können, ohne vorher einen Teilnahmewettbewerb durchlaufen zu müssen. Die Eignungsprüfung erfolgt erst nach Eingang der Angebote. Typische Beispiele sind das offene Verfahren, die öffentliche Ausschreibung und der Direktauftrag.