Vergabewissen

Schwellenwerte Vergabe 2026: Alle Wertgrenzen für öffentliche Aufträge

Aktuelle EU-Schwellenwerte und nationale Wertgrenzen für 2026. Welches Vergabeverfahren gilt wann und was die Änderungen für Bieter bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ob ein Auftrag nach europäischem oder nationalem Vergaberecht vergeben wird. 2026 liegen sie bei 221.000 € (Liefer/DL) und 5.538.000 € (Bau).
  • Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die nationalen Wertgrenzen, die seit Januar 2026 deutlich angehoben wurden: Direktvergabe bis 50.000 € (Bau), beschränkte Ausschreibung bis 150.000 € (Bau).
  • Für Bieter sind die Schwellenwerte entscheidend, weil sie bestimmen, welche Verfahren zum Einsatz kommen, wie streng die Formalien sind und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.

Was sind Schwellenwerte in der Vergabe?

Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die bestimmen, welches Vergaberecht auf einen öffentlichen Auftrag anwendbar ist. Sie bilden die Trennlinie zwischen zwei Rechtsregimen:

  • Oberhalb der EU-Schwellenwerte: Es gilt das EU-Vergaberecht (GWB Teil 4, VgV, SektVO, KonzVgV). Die Verfahren sind strenger formalisiert, alle Aufträge müssen EU-weit im TED veröffentlicht werden, und Bieter haben Zugang zur Vergabekammer als Rechtsschutzinstanz.
  • Unterhalb der EU-Schwellenwerte: Es gilt nationales Vergaberecht (VOB/A, UVgO, Landesvergabegesetze). Die Verfahren sind flexibler, die Bekanntmachungspflichten geringer und der formelle Rechtsschutz eingeschränkt.

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und angepasst. Sie basieren auf den Verpflichtungen der EU aus dem Government Procurement Agreement (GPA) der WTO und werden in Euro umgerechnet.

Daneben existieren nationale Wertgrenzen, die innerhalb des Unterschwellenbereichs festlegen, welches vereinfachte Verfahren (Direktauftrag, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung) angewendet werden darf. Diese Wertgrenzen variieren teilweise nach Bundesland.

EU-Schwellenwerte 2026: Die aktuelle Tabelle

Die EU-Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2024 und bleiben bis mindestens Ende 2025 unverändert (die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 1.1.2026). Die aktuellen Werte:

Klassische Vergabe (VgV)

Auftragsart
Schwellenwert netto
Rechtsgrundlage
Bauaufträge
5.538.000 €
§ 106 GWB
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Bund)
143.000 €
§ 106 GWB
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Länder/Kommunen)
221.000 €
§ 106 GWB
Soziale und besondere Dienstleistungen
750.000 €
§ 130 GWB

Sektorenvergabe (SektVO)

Auftragsart
Schwellenwert netto
Bauaufträge
5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
443.000 €

Konzessionen (KonzVgV)

Auftragsart
Schwellenwert netto
Bau- und Dienstleistungskonzessionen
5.538.000 €

Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)

Auftragsart
Schwellenwert netto
Bauaufträge
5.538.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
443.000 €

Wichtig für Bieter: Der entscheidende Schwellenwert für die meisten Unternehmen ist 221.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungsaufträge an Länder und Kommunen, da diese den Großteil der öffentlichen Beschaffung ausmachen. Für Bauunternehmen liegt die Grenze bei 5.538.000 € netto.

Nationale Wertgrenzen 2026

Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln die UVgO und VOB/A, welches vereinfachte Verfahren zum Einsatz kommen darf. Seit dem 1. Januar 2026 gelten erhöhte Wertgrenzen:

Bauaufträge (VOB/A)

Verfahren
Wertgrenze netto
Erläuterung
Direktauftrag
Bis 50.000 €
Formloser Preisvergleich genügt, mindestens drei Angebote einholen
Bis 150.000 €
Mindestens drei eingeladene Bieter
Bis 5.538.000 €
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb, dann Einladung
Öffentliche Ausschreibung
Bis 5.538.000 €
Regelverfahren, für alle offen
Verhandlungsvergabe
Ausnahmefälle
Nur bei besonderen Voraussetzungen (§ 3a Abs. 4 VOB/A)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO)

Verfahren
Wertgrenze netto
Erläuterung
Direktauftrag
Bis 25.000 €
Ohne Vergabeverfahren, formloser Vergleich
Verhandlungsvergabe ohne TNW
Bis 100.000 €
Mindestens drei Angebote einholen
Verhandlungsvergabe mit TNW
Bis 221.000 €
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Öffentliche Ausschreibung
Bis 221.000 €
Regelverfahren

Was bedeuten die erhöhten Wertgrenzen?

Die Anhebung der Wertgrenzen zum 1. Januar 2026 hat weitreichende Folgen:

  • Mehr Direktvergaben: Aufträge bis 50.000 € (Bau) bzw. 25.000 € (Liefer/DL) können ohne förmliches Verfahren vergeben werden. Das beschleunigt die Beschaffung, reduziert aber die Transparenz.
  • Mehr beschränkte Verfahren: Bauaufträge bis 150.000 € können beschränkt ausgeschrieben werden. Für Unternehmen ohne Beziehungen zu Vergabestellen bedeutet das potenziell weniger Zugang.
  • Chance für KMU: Die vereinfachten Verfahren senken den bürokratischen Aufwand für kleinere Aufträge, wovon KMU besonders profitieren.

Wichtig: Einige Bundesländer haben abweichende Wertgrenzen oder zusätzliche Regelungen in ihren Landesvergabegesetzen.

Schwellenwerte in Österreich und der Schweiz

Die DACH-Region verwendet unterschiedliche Schwellenwerte:

Österreich (BVergG 2018)

Österreich übernimmt die EU-Schwellenwerte, da es als EU-Mitglied an die EU-Vergaberichtlinien gebunden ist:

Auftragsart
Schwellenwert netto
Bauaufträge
5.538.000 €
Liefer-/DL (Bund)
143.000 €
Liefer-/DL (Länder/Gemeinden)
221.000 €

Unterhalb der Schwellenwerte gilt das Unterschwellenvergaberecht nach dem 2. Teil des BVergG. Der Unterschwellenbereich erlaubt Direktvergaben bis 100.000 € und nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis 100.000 €.

Schweiz (BöB / IVöB)

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, aber Vertragspartei des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Die Schwellenwerte basieren auf dem GPA und werden in Schweizer Franken angegeben:

Auftragsart
Bund (BöB)
Kantone (IVöB)
Bauaufträge
8.700.000 CHF
8.700.000 CHF
Lieferaufträge
230.000 CHF
230.000 CHF
Dienstleistungsaufträge
230.000 CHF
230.000 CHF

Die Schwellenwerte werden als Auftragswert ohne Mehrwertsteuer berechnet. Bei Rahmenvereinbarungen oder Losen gelten besondere Berechnungsmethoden.

Mit Bidfix finden Sie Ausschreibungen aus allen drei DACH-Ländern, unabhängig von den jeweiligen Schwellenwerten. Die Plattform aggregiert Bekanntmachungen aus TED, bund.de, Auftrag.at, simap.ch und Dutzenden weiteren Portalen.

Wie wird der Schwellenwert berechnet?

Die korrekte Berechnung des Auftragswertes ist entscheidend, da sie bestimmt, welches Vergaberecht gilt. Fehler bei der Schätzung können zur Anfechtung der Vergabe führen.

Grundregeln der Auftragswertberechnung

  • Maßgeblich ist der geschätzte Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Vergabeeinleitung
  • Alle Optionen und Verlängerungen müssen eingerechnet werden (z. B. bei Rahmenvereinbarungen der geschätzte Gesamtwert über die Laufzeit)
  • Umgehungsverbot: Aufträge dürfen nicht künstlich aufgeteilt werden, um unter den Schwellenwert zu fallen (§ 3 Abs. 2 VgV)

Besondere Berechnungsregeln

Bauaufträge: Der Schwellenwert bezieht sich auf den Gesamtwert des Bauwerks, nicht auf einzelne Lose. Wenn ein Gebäude für 8 Mio. € errichtet wird, liegt es über dem EU-Schwellenwert, auch wenn einzelne Gewerke-Lose unter 5,538 Mio. € liegen.

Ausnahme (80/20-Regel): Einzellose unter 1 Mio. € (Bau) bzw. 80.000 € (Liefer/DL) können nach nationalem Recht vergeben werden, solange ihr kumulierter Wert 20 % des Gesamtauftragswerts nicht übersteigt.

Rahmenvereinbarungen: Maßgeblich ist der geschätzte Höchstwert aller Einzelaufträge über die gesamte Laufzeit (maximal vier Jahre). Bei 100 geplanten Einzelabrufen à 5.000 € ergibt sich ein Auftragswert von 500.000 €.

Regelmäßig wiederkehrende Aufträge: Bei Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen, die regelmäßig erneuert werden, ist der Gesamtwert gleichartiger Aufträge der letzten 12 Monate oder der geschätzte Wert der nächsten 12 Monate maßgeblich.

Praxistipp für Bieter

Wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen, prüfen Sie, ob der Auftraggeber den Schwellenwert korrekt eingeschätzt hat. Liegt der tatsächliche Wert über dem EU-Schwellenwert, obwohl national ausgeschrieben wurde, kann dies ein Vergabefehler sein, der zur Aufhebung des Verfahrens führen kann.

Auswirkungen auf Bieter: Was ändert sich mit den neuen Wertgrenzen?

Die Anhebung der Wertgrenzen seit 2026 hat direkte Auswirkungen auf Ihre Akquisestrategie:

Mehr Aufträge im vereinfachten Bereich

Durch die höheren Wertgrenzen für Direktvergabe und beschränkte Ausschreibung wandern mehr Aufträge in den vereinfachten Bereich. Das bedeutet:

  • Weniger Aufträge auf den Vergabeplattformen: Ein größerer Anteil der Aufträge wird ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben
  • Netzwerke werden wichtiger: Bei Direktvergaben und beschränkten Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb entscheidet der Auftraggeber, wen er anfragt
  • Präqualifikation wird zum Muss: Auftraggeber greifen bei der Bieterauswahl bevorzugt auf präqualifizierte Unternehmen zurück

Strategische Empfehlungen

Für den Unterschwellenbereich (unter EU-Schwellenwerten):

  • Registrieren Sie sich in allen relevanten Präqualifikationsverzeichnissen (PQ-VOB, AVPQ)
  • Bauen Sie persönliche Kontakte zu Vergabestellen in Ihren Zielregionen auf
  • Überwachen Sie Bekanntmachungen für beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb
  • Nutzen Sie IHK-Kontaktbörsen und Bieterveranstaltungen

Für den Oberschwellenbereich (über EU-Schwellenwerten):

  • EU-weite Ausschreibungen bieten die höchste Transparenz und den breitesten Zugang
  • Setzen Sie auf die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als standardisierten Eignungsnachweis
  • Nutzen Sie den förmlichen Rechtsschutz über die Vergabekammer, falls Sie Vergabefehler feststellen
  • Beachten Sie die längeren Fristen bei EU-Verfahren

Für beide Bereiche:

Mit Bidfix finden Sie Ausschreibungen aus beiden Bereichen an einem Ort. Die KI-gestützte Suche berücksichtigt Ihre Branche, Region und Kompetenzen, damit Sie keine passenden Aufträge verpassen.

Übersicht: Alle Schwellenwerte und Wertgrenzen auf einen Blick

Diese Gesamtübersicht fasst alle relevanten Grenzwerte zusammen:

Zusammenfassende Tabelle Deutschland 2026

Verfahren
Bau (VOB)
Liefer/DL (UVgO)
Liefer/DL (VgV)
Direktauftrag
Bis 50.000 €
Bis 25.000 €
n/a
Verhandlungsvergabe ohne TNW
n/a
Bis 100.000 €
n/a
Beschränkte Ausschreibung ohne TNW
Bis 150.000 €
n/a
n/a
Beschränkte Ausschreibung mit TNW
Bis 5.538.000 €
n/a
n/a
Verhandlungsvergabe mit TNW
n/a
Bis 221.000 €
n/a
Öffentliche Ausschreibung
Bis 5.538.000 €
Bis 221.000 €
n/a
EU-Schwellenwert
5.538.000 €
221.000 € (Länder)
143.000 € (Bund)
Offenes Verfahren (EU)
Ab 5.538.000 €
Ab 221.000 €
Ab 143.000 €
Nicht offenes Verfahren (EU)
Ab 5.538.000 €
Ab 221.000 €
Ab 143.000 €

Merkhilfe

  • Unter 25.000 €: Nahezu formfrei (Direktauftrag Liefer/DL)
  • Unter 50.000 €: Direktauftrag auch für Bau möglich
  • Unter 150.000 €: Beschränkte Ausschreibung ohne TNW für Bau
  • Unter 221.000 €: Nationale Vergabe für Liefer/DL
  • Unter 5.538.000 €: Nationale Vergabe für Bau
  • Ab 221.000 € / 5.538.000 €: EU-Vergabe mit Veröffentlichung im TED

Beachten Sie: Diese Übersicht bildet die Bundes-Regelungen ab. Einzelne Bundesländer können abweichende oder zusätzliche Wertgrenzen in ihren Landesvergabegesetzen festlegen (z. B. Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen).

FAQ

Was passiert, wenn der Schwellenwert falsch berechnet wurde?

Wenn der tatsächliche Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt, aber national ausgeschrieben wurde, ist das ein Vergabefehler. Bieter können eine Rüge einlegen und bei Erfolglosigkeit die Vergabekammer anrufen. Im schlimmsten Fall muss das Vergabeverfahren aufgehoben und EU-weit neu ausgeschrieben werden.

Gelten die EU-Schwellenwerte auch für Sektorenauftraggeber?

Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr, Post) unterliegen der SektVO mit höheren Schwellenwerten: 443.000 € für Liefer-/Dienstleistungen und 5.538.000 € für Bauaufträge. Das bedeutet mehr nationale Vergaben im Sektorenbereich.

Wann werden die EU-Schwellenwerte wieder angepasst?

Die Europäische Kommission prüft die Schwellenwerte alle zwei Jahre und passt sie gegebenenfalls an Wechselkursänderungen an. Die aktuelle Periode gilt voraussichtlich bis Ende 2025 oder 2026. Änderungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Darf ein Auftraggeber einen Auftrag aufteilen, um unter den Schwellenwert zu kommen?

Nein, das ist ausdrücklich verboten (§ 3 Abs. 2 VgV). Das sogenannte Aufteilungs- oder Umgehungsverbot untersagt die künstliche Aufsplittung eines Auftrags in kleinere Lose, um den EU-Schwellenwert zu umgehen. Allerdings ist eine sachlich begründete Losaufteilung (z. B. nach Gewerken beim Bau) nicht nur erlaubt, sondern sogar gewünscht, um KMU den Zugang zu erleichtern.

Wie unterscheiden sich die Schwellenwerte in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Deutschland und Österreich als EU-Mitglieder übernehmen dieselben EU-Schwellenwerte. Die Schweiz orientiert sich am WTO-GPA mit eigenen Werten in Schweizer Franken (z. B. 8.700.000 CHF für Bau, 230.000 CHF für Liefer/DL). Im Unterschwellenbereich unterscheiden sich die nationalen Regelungen erheblich.

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