Schwellenwerte Vergabe 2026: Alle Wertgrenzen für öffentliche Aufträge
Aktuelle EU-Schwellenwerte und nationale Wertgrenzen für 2026. Welches Vergabeverfahren gilt wann und was die Änderungen für Bieter bedeuten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ob ein Auftrag nach europäischem oder nationalem Vergaberecht vergeben wird. 2026 liegen sie bei 221.000 € (Liefer/DL) und 5.538.000 € (Bau).
- Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die nationalen Wertgrenzen, die seit Januar 2026 deutlich angehoben wurden: Direktvergabe bis 50.000 € (Bau), beschränkte Ausschreibung bis 150.000 € (Bau).
- Für Bieter sind die Schwellenwerte entscheidend, weil sie bestimmen, welche Verfahren zum Einsatz kommen, wie streng die Formalien sind und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.
Was sind Schwellenwerte in der Vergabe?
Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte Auftragswerte, die bestimmen, welches Vergaberecht auf einen öffentlichen Auftrag anwendbar ist. Sie bilden die Trennlinie zwischen zwei Rechtsregimen:
- •Oberhalb der EU-Schwellenwerte: Es gilt das EU-Vergaberecht (GWB Teil 4, VgV, SektVO, KonzVgV). Die Verfahren sind strenger formalisiert, alle Aufträge müssen EU-weit im TED veröffentlicht werden, und Bieter haben Zugang zur Vergabekammer als Rechtsschutzinstanz.
- •Unterhalb der EU-Schwellenwerte: Es gilt nationales Vergaberecht (VOB/A, UVgO, Landesvergabegesetze). Die Verfahren sind flexibler, die Bekanntmachungspflichten geringer und der formelle Rechtsschutz eingeschränkt.
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und angepasst. Sie basieren auf den Verpflichtungen der EU aus dem Government Procurement Agreement (GPA) der WTO und werden in Euro umgerechnet.
Daneben existieren nationale Wertgrenzen, die innerhalb des Unterschwellenbereichs festlegen, welches vereinfachte Verfahren (Direktauftrag, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung) angewendet werden darf. Diese Wertgrenzen variieren teilweise nach Bundesland.
EU-Schwellenwerte 2026: Die aktuelle Tabelle
Die EU-Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2024 und bleiben bis mindestens Ende 2025 unverändert (die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 1.1.2026). Die aktuellen Werte:
Klassische Vergabe (VgV)
Sektorenvergabe (SektVO)
Konzessionen (KonzVgV)
Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
Wichtig für Bieter: Der entscheidende Schwellenwert für die meisten Unternehmen ist 221.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungsaufträge an Länder und Kommunen, da diese den Großteil der öffentlichen Beschaffung ausmachen. Für Bauunternehmen liegt die Grenze bei 5.538.000 € netto.
Nationale Wertgrenzen 2026
Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln die UVgO und VOB/A, welches vereinfachte Verfahren zum Einsatz kommen darf. Seit dem 1. Januar 2026 gelten erhöhte Wertgrenzen:
Bauaufträge (VOB/A)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO)
Was bedeuten die erhöhten Wertgrenzen?
Die Anhebung der Wertgrenzen zum 1. Januar 2026 hat weitreichende Folgen:
- •Mehr Direktvergaben: Aufträge bis 50.000 € (Bau) bzw. 25.000 € (Liefer/DL) können ohne förmliches Verfahren vergeben werden. Das beschleunigt die Beschaffung, reduziert aber die Transparenz.
- •Mehr beschränkte Verfahren: Bauaufträge bis 150.000 € können beschränkt ausgeschrieben werden. Für Unternehmen ohne Beziehungen zu Vergabestellen bedeutet das potenziell weniger Zugang.
- •Chance für KMU: Die vereinfachten Verfahren senken den bürokratischen Aufwand für kleinere Aufträge, wovon KMU besonders profitieren.
Wichtig: Einige Bundesländer haben abweichende Wertgrenzen oder zusätzliche Regelungen in ihren Landesvergabegesetzen.
Schwellenwerte in Österreich und der Schweiz
Die DACH-Region verwendet unterschiedliche Schwellenwerte:
Österreich (BVergG 2018)
Österreich übernimmt die EU-Schwellenwerte, da es als EU-Mitglied an die EU-Vergaberichtlinien gebunden ist:
Unterhalb der Schwellenwerte gilt das Unterschwellenvergaberecht nach dem 2. Teil des BVergG. Der Unterschwellenbereich erlaubt Direktvergaben bis 100.000 € und nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis 100.000 €.
Schweiz (BöB / IVöB)
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, aber Vertragspartei des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Die Schwellenwerte basieren auf dem GPA und werden in Schweizer Franken angegeben:
Die Schwellenwerte werden als Auftragswert ohne Mehrwertsteuer berechnet. Bei Rahmenvereinbarungen oder Losen gelten besondere Berechnungsmethoden.
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Wie wird der Schwellenwert berechnet?
Die korrekte Berechnung des Auftragswertes ist entscheidend, da sie bestimmt, welches Vergaberecht gilt. Fehler bei der Schätzung können zur Anfechtung der Vergabe führen.
Grundregeln der Auftragswertberechnung
- •Maßgeblich ist der geschätzte Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Vergabeeinleitung
- •Alle Optionen und Verlängerungen müssen eingerechnet werden (z. B. bei Rahmenvereinbarungen der geschätzte Gesamtwert über die Laufzeit)
- •Umgehungsverbot: Aufträge dürfen nicht künstlich aufgeteilt werden, um unter den Schwellenwert zu fallen (§ 3 Abs. 2 VgV)
Besondere Berechnungsregeln
Bauaufträge: Der Schwellenwert bezieht sich auf den Gesamtwert des Bauwerks, nicht auf einzelne Lose. Wenn ein Gebäude für 8 Mio. € errichtet wird, liegt es über dem EU-Schwellenwert, auch wenn einzelne Gewerke-Lose unter 5,538 Mio. € liegen.
Ausnahme (80/20-Regel): Einzellose unter 1 Mio. € (Bau) bzw. 80.000 € (Liefer/DL) können nach nationalem Recht vergeben werden, solange ihr kumulierter Wert 20 % des Gesamtauftragswerts nicht übersteigt.
Rahmenvereinbarungen: Maßgeblich ist der geschätzte Höchstwert aller Einzelaufträge über die gesamte Laufzeit (maximal vier Jahre). Bei 100 geplanten Einzelabrufen à 5.000 € ergibt sich ein Auftragswert von 500.000 €.
Regelmäßig wiederkehrende Aufträge: Bei Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen, die regelmäßig erneuert werden, ist der Gesamtwert gleichartiger Aufträge der letzten 12 Monate oder der geschätzte Wert der nächsten 12 Monate maßgeblich.
Praxistipp für Bieter
Wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen, prüfen Sie, ob der Auftraggeber den Schwellenwert korrekt eingeschätzt hat. Liegt der tatsächliche Wert über dem EU-Schwellenwert, obwohl national ausgeschrieben wurde, kann dies ein Vergabefehler sein, der zur Aufhebung des Verfahrens führen kann.
Auswirkungen auf Bieter: Was ändert sich mit den neuen Wertgrenzen?
Die Anhebung der Wertgrenzen seit 2026 hat direkte Auswirkungen auf Ihre Akquisestrategie:
Mehr Aufträge im vereinfachten Bereich
Durch die höheren Wertgrenzen für Direktvergabe und beschränkte Ausschreibung wandern mehr Aufträge in den vereinfachten Bereich. Das bedeutet:
- •Weniger Aufträge auf den Vergabeplattformen: Ein größerer Anteil der Aufträge wird ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben
- •Netzwerke werden wichtiger: Bei Direktvergaben und beschränkten Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb entscheidet der Auftraggeber, wen er anfragt
- •Präqualifikation wird zum Muss: Auftraggeber greifen bei der Bieterauswahl bevorzugt auf präqualifizierte Unternehmen zurück
Strategische Empfehlungen
Für den Unterschwellenbereich (unter EU-Schwellenwerten):
- •Registrieren Sie sich in allen relevanten Präqualifikationsverzeichnissen (PQ-VOB, AVPQ)
- •Bauen Sie persönliche Kontakte zu Vergabestellen in Ihren Zielregionen auf
- •Überwachen Sie Bekanntmachungen für beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb
- •Nutzen Sie IHK-Kontaktbörsen und Bieterveranstaltungen
Für den Oberschwellenbereich (über EU-Schwellenwerten):
- •EU-weite Ausschreibungen bieten die höchste Transparenz und den breitesten Zugang
- •Setzen Sie auf die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als standardisierten Eignungsnachweis
- •Nutzen Sie den förmlichen Rechtsschutz über die Vergabekammer, falls Sie Vergabefehler feststellen
- •Beachten Sie die längeren Fristen bei EU-Verfahren
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Übersicht: Alle Schwellenwerte und Wertgrenzen auf einen Blick
Diese Gesamtübersicht fasst alle relevanten Grenzwerte zusammen:
Zusammenfassende Tabelle Deutschland 2026
Merkhilfe
- •Unter 25.000 €: Nahezu formfrei (Direktauftrag Liefer/DL)
- •Unter 50.000 €: Direktauftrag auch für Bau möglich
- •Unter 150.000 €: Beschränkte Ausschreibung ohne TNW für Bau
- •Unter 221.000 €: Nationale Vergabe für Liefer/DL
- •Unter 5.538.000 €: Nationale Vergabe für Bau
- •Ab 221.000 € / 5.538.000 €: EU-Vergabe mit Veröffentlichung im TED
Beachten Sie: Diese Übersicht bildet die Bundes-Regelungen ab. Einzelne Bundesländer können abweichende oder zusätzliche Wertgrenzen in ihren Landesvergabegesetzen festlegen (z. B. Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen).
FAQ
Was passiert, wenn der Schwellenwert falsch berechnet wurde?
Wenn der tatsächliche Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt, aber national ausgeschrieben wurde, ist das ein Vergabefehler. Bieter können eine Rüge einlegen und bei Erfolglosigkeit die Vergabekammer anrufen. Im schlimmsten Fall muss das Vergabeverfahren aufgehoben und EU-weit neu ausgeschrieben werden.
Gelten die EU-Schwellenwerte auch für Sektorenauftraggeber?
Sektorenauftraggeber (Energie, Wasser, Verkehr, Post) unterliegen der SektVO mit höheren Schwellenwerten: 443.000 € für Liefer-/Dienstleistungen und 5.538.000 € für Bauaufträge. Das bedeutet mehr nationale Vergaben im Sektorenbereich.
Wann werden die EU-Schwellenwerte wieder angepasst?
Die Europäische Kommission prüft die Schwellenwerte alle zwei Jahre und passt sie gegebenenfalls an Wechselkursänderungen an. Die aktuelle Periode gilt voraussichtlich bis Ende 2025 oder 2026. Änderungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Darf ein Auftraggeber einen Auftrag aufteilen, um unter den Schwellenwert zu kommen?
Nein, das ist ausdrücklich verboten (§ 3 Abs. 2 VgV). Das sogenannte Aufteilungs- oder Umgehungsverbot untersagt die künstliche Aufsplittung eines Auftrags in kleinere Lose, um den EU-Schwellenwert zu umgehen. Allerdings ist eine sachlich begründete Losaufteilung (z. B. nach Gewerken beim Bau) nicht nur erlaubt, sondern sogar gewünscht, um KMU den Zugang zu erleichtern.
Wie unterscheiden sich die Schwellenwerte in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Deutschland und Österreich als EU-Mitglieder übernehmen dieselben EU-Schwellenwerte. Die Schweiz orientiert sich am WTO-GPA mit eigenen Werten in Schweizer Franken (z. B. 8.700.000 CHF für Bau, 230.000 CHF für Liefer/DL). Im Unterschwellenbereich unterscheiden sich die nationalen Regelungen erheblich.
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Verwandte Glossarbegriffe
Schwellenwerte
Schwellenwerte sind die vom EU-Gesetzgeber festgelegten Auftragswertgrenzen, ab deren Erreichen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.
Vergaberecht & RegelwerkeVergaberecht
Das Vergaberecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die regeln, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland Waren, Dienst- und Bauleistungen beschaffen müssen. Es umfasst EU-Richtlinien, das GWB, die VgV, die UVgO und die VOB und gewährleistet Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.
Vergaberecht & RegelwerkeVgV
Die VgV (Vergabeverordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie konkretisiert das GWB und enthält besondere Vorschriften für freiberufliche Leistungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen.
Vergaberecht & RegelwerkeVOB
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (technische Vorschriften).
Vergaberecht & RegelwerkeUVgO
Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ist das zentrale Regelwerk für nationale Vergabeverfahren und ersetzt seit 2017 die frühere VOL/A.
VergaberechtVergabeverfahren
Vergabeverfahren sind die gesetzlich geregelten Prozesse, nach denen öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Je nach Auftragswert und Komplexität stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung.